Rabi'a: Wenn es verteilt wurde, so hat er keinen Anspruch (11) darauf. Beides wurde von Sa'id in seinem "Sunan" (12) überliefert. Und weil es Konsens (Ijma') ist. Ahmad sagte: "Die Leute äußerten (dazu) [zwei Ansichten; wenn es verteilt wurde, (13) dann hat er keinen Anspruch. Und eine Gruppe sagte: Wenn es verteilt wurde,] (14) dann steht es ihm gegen den Preis zu. Dass er es aber nach der Verteilung ohne dies (die Zahlung eines Preises) erhalten könnte, das hat niemand gesagt. Und wann immer (15) die Gelehrten der Epoche sich in einem Urteil uneins über zwei Ansichten sind, ist es nicht zulässig, eine dritte Ansicht hervorzubringen, da dies dem Konsens widersprechen würde, und es ist daher nicht zulässig, darauf zurückzugreifen." Unsere Gefährten haben von Ibn Umar überliefert, dass der Gesandte Allahs – Allah segne ihn und gebe ihm Frieden – sagte: "Wer sein Eigentum vorfindet, bevor es verteilt wird, dem gehört es. Und wer es vorfindet, nachdem es verteilt wurde, der hat daran keinen Anteil mehr." (16) Das Maßgebliche ist das, was wir vom Konsens erwähnt haben. Ihre Aussage: "Das Eigentum seines Besitzers ist nicht davon abgegangen", ist nicht unbestritten.
Abschnitt: Wenn einer der Untertanen es durch eine Schenkung, Diebstahl oder auf eine Weise ohne Entgelt erlangt, so ist sein Besitzer anspruchsberechtigter darauf ohne eine Gegenleistung. Abu Hanifa sagte: "Er nimmt es nur gegen den Wert zurück, da es zum Eigentum einer bestimmten Person wurde, was dem ähnelt, als wenn es verteilt worden wäre." Unser Beweis ist, [was überliefert wurde] (17), dass eine Gruppe einen Überfall auf die Weide des Propheten – Allah segne ihn und gebe ihm Frieden – unternahm und seine Kamelstute sowie eine Sklavin aus den Ansar wegnahm. Sie blieb einige Tage bei ihnen, dann kam sie in einem Teil der Nacht heraus. Sie sagte: "Ich legte meine Hand auf keine Kamelstute, ohne dass sie stöhnte, bis ich sie auf eine zahme Kamelstute legte, sie bestieg und mich dann in Richtung Medina begab. Ich gelobte, wenn Allah mich auf ihr retten würde, sie zu schlachten. Als ich in Medina ankam, erkannte ich die Kamelstute wieder, und siehe, es war die Kamelstute des Gesandten Allahs – Allah segne ihn und gebe ihm Frieden –, er nahm sie an sich. Ich sagte: 'O Gesandter Allahs, ich habe gelobt, sie zu schlachten.' Er sagte: 'Wie schlecht ist das, womit du sie belohnst; es gibt kein Gelübde bei einem Ungehorsam gegenüber Allah (18).'" In einer Überlieferung: "Es gibt kein Gelübde bei dem, was der Sohn Adams nicht besitzt." [Überliefert von Ahmad und Muslim] (19). Und weil es nicht durch eine Gegenleistung in seine Hand gelangte, war sein Besitzer anspruchsberechtigter
(11) Fehlt in B. (12) In: Kapitel: Was die Götzendiener von den Muslimen erbeutet haben..., aus dem Buch des Jihad. Al-Sunan 2/288, 289. Ebenso hat al-Baihaqi das Erste überliefert, in: dem vorherigen Kapitel. Al-Sunan al-Kubra 9/112. (13) Im Original, A: "iqtasama". (14) Fehlt in B. (15) Fehlt in A. (16) Al-Haithami führte es an, in: Kapitel: Über denjenigen, der den Feind bezüglich seines Eigentums besiegt und es dann wiederfindet, aus dem Buch des Jihad. Er schrieb es al-Tabarani im "al-Awsat" zu. Majma' al-Zawa'id 6/2. (17) Fehlt im Original. (18) Erschien nicht in: M. (19) Fehlt im Original, A, B. Die Überlieferungskette (Takhrij) des Hadith wurde bereits auf Seite 34 dargelegt.
رَبِيعةَ: إذا قُسِمَ فلا حَقَّ له (١١) فيه. روَاهما سعيدٌ، فى "سُنَنِه" (١٢). ولأنَّه إجماعٌ. قال أحمد: إنَّما قال الناسُ [فيها قَوْلَيْن؛ إذا قُسِمَ (١٣) فلا شىءَ له. وقال قومٌ: إذا قُسِمَ] (١٤) فهو له بالثَّمَنِ. فأمَّا أنْ يكونَ له بعدَ القِسْمَةِ بغيرِ ذلك، فلم يقُلْه أحَدٌ، ومتَى ما (١٥) انْقَسَم أهلُ العَصْرِ على قَوْلَيْن فى حُكْمٍ، لم يَجُزْ إحداثُ قولٍ ثالثٍ، لأنَّه يُخالِفُ الإِجْماعَ، فلم يَجُزِ المصيرُ إليه. وقد روَى أصحابُنا عن ابنِ عمرَ، أنَّ رسولَ اللَّه -صَلَّى اللهُ عَلَيْهِ وَسَلَّمَ- قال: "مَنْ أدْرَكَ مَالَهُ قَبْلَ أنْ يُقْسَمَ، فَهُوَ لَهُ، وإنْ أدَرَكَهُ بَعْدَ أنْ قُسِمَ، فَلَيْسَ لَهُ فِيهِ شَىْءٌ" (١٦). والمعمولُ على ما ذَكَرْنا من الإِجْماعِ، وقولُهم: لم يَزُلْ مِلْكُ صاحِبِه عنه. غيرُ مُسلَّمٍ.
فصل: وإنْ أخَذَه أحَدُ الرَّعِيَّةِ بِهِبَةٍ أو سَرِقَةٍ أو بغيرِ شىءٍ، فصاحِبُه أحَقُّ به بغيرِ شىءٍ. وقال أبو حنيفة: لا يأخُذُه إلَّا بالقِيمَةِ، لأنَّه صار مِلْكًا لواحِدٍ بعَيْنِه، فأشْبَهَ ما لو قُسِمَ. ولَنا، [ما رُوِىَ] (١٧)، أنَّ قومًا أغارُوا على سَرْحِ النَّبِىِّ -صَلَّى اللهُ عَلَيْهِ وَسَلَّمَ-، فأخَذُوا ناقَتَه، وجارِيَةً من الأنْصارِ، فأقامَتْ عِنْدَهم أيَّامًا، ثم خَرَجَت فى بعضِ الليلِ، قالتْ: فما وَضَعْتُ يَدِى على ناقةٍ إلَّا رَغَتْ، حتى وَضَعْتُها على ناقةٍ ذَلُولٍ، فامْتَطَيْتُها، ثم تَوَجَّهْتُ إلى المدينةِ، ونَذَرْتُ إنْ نَجَّانِىَ اللهُ عليها أنْ أنْحَرَها، فلما قَدِمْتُ المدينةَ، اسْتَعْرَفْتُ الناقَةَ، فإذا هى ناقَةُ رسولِ اللَّه -صَلَّى اللهُ عَلَيْهِ وَسَلَّمَ-، فأَخَذَها، فقلتُ: يا رسولَ اللَّه، إنِّى نَذَرْت أنْ أنْحرَها. فقال: "بِئْسَمَا جَازَيْتِهَا، لَا نَذْرَ فِى مَعْصِيَةِ اللَّه (١٨) ". وفى رواية: "لَا نَذْرَ فِيمَا لَا يَمْلِكُ ابْنُ آدَمَ". [روَاه أحمدُ، ومسلمٌ] (١٩). ولأنَّه لم يحْصُلْ فى يدِه بعِوَضٍ، فكان صاحِبُه أحَقَّ
(١١) سقط من: ب.(١٢) فى: باب ما أحرزه المشركرن من المسلمين. . .، من كتاب الجهاد. السنن ٢/ ٢٨٨، ٢٨٩.كما أخرج الأول البيهقى، فى: الباب السابق. السنن الكبرى ٩/ ١١٢.(١٣) فى الأصل، أ: "اقتسم".(١٤) سقط من: ب.(١٥) سقط من: أ.(١٦) أورده الهيثمى، فى: باب فى من غلب العدو على ماله ثم وجده، من كتاب الجهاد. وعزاه إلى الطبرانى فى الأوسط. مجمع الزوائد ٦/ ٢.(١٧) سقط من: الأصل.(١٨) لم يرد فى: م.(١٩) سقط من: الأصل، أ، ب. وتقدم تخريج الحديث، فى صفحة ٣٤.