Beute. Ähnlich ist die Ansicht von Malik, al-Awza'i und al-Layth. Al-Shafi'i sagte: Wenn er es in ihrem Ödland (mawat) findet, so ist es so, als hätte er es im Gebiet des Islam gefunden. Wir entgegnen: Was 'Asim ibn Kulayb von Abu al-Juwayriyya al-Jarmi überlieferte, der sagte: Ich fand im Land von Byzanz einen roten Krug, in dem Goldmünzen waren, während der Herrschaft von Mu'awiya, und über uns war Ma'n ibn Yazid al-Sulami. Ich brachte ihn ihm, und er verteilte ihn unter den Muslimen und gab mir das Gleiche, was er einem von ihnen gab. Dann sagte er: "Wäre es nicht so, dass ich den Gesandten Allahs, Allah segne ihn und gebe ihm Frieden, sagen hörte: 'Es gibt keinen zusätzlichen Anteil (nafal) außer nach dem Fünftel (khums)', hätte ich dir mehr gegeben." Dann fing er an, mir von seinem Anteil anzubieten, aber ich lehnte ab. Überliefert von Abu Dawud. Dies ist so, weil es das Eigentum eines Polytheisten ist, über das durch die Kraft des muslimischen Heeres verfügt wurde, weshalb es Beute ist, wie ihre offenkundigen Besitztümer.
Abschnitt: Ahmad wurde nach einem Reittier gefragt, das aus dem Land von Byzanz kommt oder entläuft und in ein Dorf gelangt, sowie nach Leuten, die sich vom Weg verirren und in ein Dorf der Dörfer der Muslime gelangen, woraufhin man sie ergreift. Er sagte: Es gehört allen Bewohnern des Dorfes, sie teilen es unter sich auf. Und er wurde nach Leuten gefragt, die in einer Festung oder einem Grenzposten (ribat) sind, und einige von ihnen zu ihren Gefallenen hinausgehen und Reittiere oder Waffen erbeuten. Abu Abd Allah sagte: Es ist zwischen den Bewohnern des Grenzpostens und den Bewohnern der Anwesenheit aus dem Dorf aufzuteilen. Und er wurde nach einem Schiff gefragt, das der König von Byzanz sandte und auf dem sich seine Männer befanden, welches der Wind nach Tartus trieb, woraufhin die Bewohner von Tartus hinausgingen, die Männer töteten und die Besitztümer nahmen. Er sagte: Dies ist eine Kriegsbeute (fay') für die Muslime, von dem, was Allah ihnen zugesprochen hat.
(11) In den Manuskripten: "al-Harmi". Die Korrektur erfolgt gemäß den Sunan von Abu Dawud. Sein Name ist Hattan ibn Khaffaf, ein bekannter Tabi'i. Siehe: 'Awn al-Ma'bud 3/36. (12) Im Original, A, B: "Gold". Das Bestätigte stammt aus den Sunan. (13) In M: "ein Mann". (14) In: Kapitel über die freiwillige Gabe (Nafal) von Gold und Silber und von der ersten Beute, aus dem Buch des Dschihad. Sunan Abi Dawud 2/74. Ebenso überliefert von Imam Ahmad, in: Musnad 3/470. (15) In M: "zahir". (16) In M: "sie sind". (17) In B, M: "qitalihim" (ihr Kampf), gemeint ist, dass sie hinausgehen, um die Beute der Gefallenen zu nehmen. (18) In den Manuskripten: "dawatan". (19) Das "wa" fehlt in M. (20) In B, M: "den Muslimen". (21) In B, M: "afa'a".
غَنيمةٌ. ونحوُ هذا قولُ مالِكٍ، والأوْزاعِىِّ، واللَّيْثِ. وقال الشافِعِىُّ: إنْ وَجَدَه فى مَواتِهم، فهو كما لو وَجَدَه فى دارِ الإِسلامِ. ولَنا، ما رَوَى عاصِمُ بن كُلَيْب، عن أبى الجُوَيْرِيَةِ الجَرْمِىِّ (١١)، قال: أَصَبْتُ بأرْضِ الرُّومِ جَرَّةً حمراءَ، فيها دنانِيرُ (١٢)، فى إمْرَةِ معاوِيَةَ، وعلينا مَعْنُ بن يَزِيدَ السُّلَمِىُّ، فأَتَيْتُه بها، فقسَمَها بين المسلمين، وأعطانِى مثلَ ما أعْطَى رجُلًا (١٣) منهم، ثم قال: لولا أنِّي سَمِعْتُ رسولَ اللَّه -صَلَّى اللهُ عَلَيْهِ وَسَلَّمَ- يقول: "لَا نَفَلَ إلَّا بَعْدَ الْخُمْسِ". لأَعْطَيْتُك. ثمَّ أخَذَ يعْرِضُ علىَّ مِن نَصِيبِه، فأبَيْتُ. أخرَجَه أبو داوُدَ (١٤). ولأنَّه مالُ مُشْرِكٍ، مَظْهُورٌ (١٥) عليه بقوَّةِ جَيْشِ المُسْلِمين، فكان غَنِيمةً، كأموالِهم الظَّاهِرَةِ.
فصل: وسُئِلَ أحمدُ، عن الدَّابَّةِ تخْرُجُ من بلدِ الرُّومِ، أو تَنْفَلِتُ، فتَدْخُلُ القَرْيَةَ، وعن القومِ يَضِلُّون عن الطريقِ، فيَدْخُلُون القريَةَ من قُرَى المسلمين، فيأخذُونَهم؟ فقال: يكونُ (١٦) لأَهْلِ القَرْيَةِ كلِّهم، يتقاسَمُونَهم. وسُئِلَ عن قومٍ يكونُون فى حِصْنٍ أو رِبَاطٍ، فيَخْرُجُ منهم قومٌ إلى قَتْلاهم (١٧)، فيُصِيبوُن دَوَابَّ (١٨) أو سِلاحًا؟ فقال أبو عبد اللَّه. تكونُ بينَ أهلِ الرِّباطِ وأهلِ الحَضْرَةِ من القَرْيَةِ. وسُئِلَ عن مَرْكَبٍ بَعَثَ به مَلِكُ الرُّومِ، وفيه (١٩) رِجَالُه، فطَرَحَتْهُ الرِّيحُ إلى طَرَطُوسَ، فخرجَ إليه أهلُ طَرَطُوسَ، فقتَلُوا الرِّجالَ، وأخذُوا الأَموالَ؟ فقال: هذا فَىْءٌ للمسلمين (٢٠)، ممَّا أفاءَه (٢١) اللهُ عليهِم.
(١١) فى النسخ: "الحرمى". والتصويب من سنن أبى داود. واسمه حطان بن خفاف، تابعى مشهور. انظر: عون المعبود ٣/ ٣٦.(١٢) فى الأصل، أ، ب: "ذهب". والمثبت من السنن.(١٣) فى م: "رجل".(١٤) فى: باب فى النفل من الذهب والفضة ومن أول مغنم، من كتاب الجهاد. سنن أبى داود ٢/ ٧٤.كما أخرجه الإِمام أحمد، فى: المسند ٣/ ٤٧٠.(١٥) فى م: "ظهر".(١٦) فى م: "يكونون".(١٧) فى ب، م: "قتالهم" والمراد أنهم يخرجون ليأخذوا سلب القتلى.(١٨) فى النسخ: "دوابا".(١٩) سقطت الواو من: م.(٢٠) فى ب، م: "المسلمين".(٢١) فى ب، م: "أفاء".