Qays ibn Abi Hazim überlieferte, dass ein Mann zum Gesandten Allahs – Allah segne ihn und schenke ihm Frieden – mit einem Wollknäuel aus der Kriegsbeute kam und sagte: „O Gesandter Allahs, wir verarbeiten die Wolle, so schenke sie mir.“ Er sagte: „Mein Anteil daran gehört dir.“ Dies überlieferte Sa'id. Es wurde vom Propheten – Allah segne ihn und schenke ihm Frieden – überliefert, dass er sagte: „Gebt den Faden und das Nähzeug zurück, denn die Veruntreuung (Ghulul) ist ein Feuer und eine Schande am Tag der Auferstehung.“ Dies, weil es zur Kriegsbeute gehört und kein allgemeines Bedürfnis dazu aufruft, es an sich zu nehmen, weshalb es nicht erlaubt ist, es zu nehmen, genau wie bei Kleidungsstücken.
Abschnitt: Was ihre Bücher betrifft, so sind sie, sofern sie von Nutzen sind, wie Bücher über Medizin, Sprachwissenschaft und Dichtung, Kriegsbeute. Wenn es sich jedoch um Bücher handelt, die nicht genutzt werden können, wie die Tora oder das Evangelium, so ist es möglich, den Nutzen aus ihren Häuten oder ihrem Papier nach dem Waschen zu ziehen; sie werden also gewaschen und sind Kriegsbeute. Andernfalls ist ihr Verkauf nicht zulässig.
Abschnitt: Wenn sie von den Ungläubigen Jagdtiere erbeuten, wie Geparden oder Jagdfalken, so sind diese Kriegsbeute, die aufgeteilt wird. Wenn es sich um Hunde handelt, ist deren Verkauf nicht zulässig. Wenn keiner der Beutenehmer sie haben möchte, darf man sie freilassen oder anderen Personen als den Beutenehmern überlassen. Wenn einige der Beutenehmer sie begehren, andere jedoch nicht, wird sie demjenigen übergeben, ohne dass sie ihm angerechnet wird, da sie keinen (monetären) Wert hat. Wenn alle oder eine große Gruppe sie begehren und eine Aufteilung möglich ist, so erfolgt diese nach Anzahl ohne Schätzung. Sollte dies jedoch unmöglich sein oder sollte Streit über die Vorzüglichkeit (des Tieres) unter ihnen herrschen,
(29) In M: Hinzufügung von "min" (von). Al-Kubba: mit Damma, bezeichnet das Garn, das in Form einer Kugel oder eines Zylinders zusammengewickelt ist. (30) In M: "lina'mal" (damit wir verarbeiten). (31) In: "Bab ma ja'a fi al-ghulul" (Kapitel über das, was im Zusammenhang mit der Veruntreuung von Kriegsbeute überliefert wurde), aus dem Buch des Jihad. Al-Sunan 2/268, 269. Ebenso herausgegeben von Imam Ahmad, in: Al-Musnad 2/184. (32) Al-Shanar: Schande und Schmach. (33) Herausgegeben von Abu Dawud, in: "Bab fi fida' al-asir bi-l-mal" (Kapitel über das Freikaufen von Gefangenen mit Vermögen), aus dem Buch des Jihad. Sunan Abi Dawud 2/57, 58. Und al-Nasa'i, in: "Bab hibat al-musha'" (Kapitel über das Schenken von gemeinschaftlichem Eigentum), aus dem Buch der Schenkung. Al-Mujtaba 6/222. Und Ibn Majah, in: "Bab al-ghulul" (Kapitel über die Veruntreuung), aus dem Buch des Jihad. Sunan Ibn Majah 2/950, 951. Und Imam Malik, in: "Bab ma ja'a fi al-ghulul" (Kapitel über das, was zur Veruntreuung überliefert wurde), aus dem Buch des Jihad. Al-Muwatta' 2/457, 458. Und al-Darimi, in: "Bab ma ja'a annahu qala: addu al-khiyat wa-l-mikhyat" (Kapitel über die Überlieferung: Gebt Faden und Nähzeug zurück), aus dem Buch al-Siyar. Sunan al-Darimi 2/230. Und Imam Ahmad, in: Al-Musnad 2/184, 4/128, 5/316, 318, 326, 330. (34) In B: "al-haja ila akhdhihi" (das Bedürfnis, es zu nehmen). (35) In A: "tuhtasab" (angerechnet werden). (36) In M: "qasamaha" (er teilte sie auf). (37) In M: "yakunu" (er ist/es ist). (38) Fehlt in: B, M.