darauf. Die äußere Bedeutung der Aussage von Ahmad legt nahe, dass es sowohl bei Bedarf als auch ohne Bedarf zulässig ist, da der Prophet (möge Allah ihn segnen und ihm Frieden schenken) das Katapult gegen die Bewohner von al-Ta'if einsetzte. Zu denen, die diese Ansicht vertraten, gehören al-Thawri, al-Awza'i, al-Shafi'i und die Anhänger der Lehrmeinung (Ahl al-Ra'y). Ibn al-Mundhir sagte: Es gibt eine Überlieferung vom Propheten (möge Allah ihn segnen und ihm Frieden schenken), dass er das Katapult gegen die Bewohner von al-Ta'if einsetzte. Und von 'Amr ibn al-'As wird überliefert, dass er das Katapult gegen die Bewohner von Alexandria einsetzte. Zudem ist der Kampf damit üblich, sodass es dem Beschuss mit Pfeilen ähnelt.
Abschnitt: Es ist zulässig, die Ungläubigen durch einen nächtlichen Überfall (Tabyit) zu überraschen, das heißt, sie bei Nacht zu überrumpeln und sie zu töten, während sie sich in Sicherheit wähnen. Ahmad sagte: Es gibt keinen Einwand gegen den nächtlichen Überfall, und was ist der Feldzug gegen die Byzantiner anderes als ein nächtlicher Überfall! Er sagte: Wir kennen niemanden, der den nächtlichen Überfall auf den Feind für verwerflich hielt. Es wurde ihm vorgetragen: Sufyan überlieferte von al-Zuhri, von 'Ubayd Allah, von Ibn 'Abbas, von al-Sa'b ibn Jaththama, der sagte: Ich hörte den Gesandten Allahs (möge Allah ihn segnen und ihm Frieden schenken) fragen, als er über die Siedlungen der Götzendiener befragt wurde, ob wir sie bei Nacht überfallen dürfen, wobei wir auch ihre Frauen und ihre Nachkommenschaft treffen könnten? Er antwortete: "Sie gehören zu ihnen." Er sagte: Eine gute (Jayyid) Überlieferungskette. Wenn nun eingewendet wird, dass der Prophet (möge Allah ihn segnen und ihm Frieden schenken) doch das Töten von Frauen und Nachkommenschaft untersagt hat, antworten wir: Dies bezieht sich auf die absichtliche Tötung. Ahmad sagte: Dass man sie absichtlich tötet, ist nicht gestattet. Er fügte hinzu: Der Hadith von al-Sa'b kam nach seinem Verbot, Frauen zu töten, denn sein Verbot, Frauen zu töten, erfolgte, als er (den Feldzug) gegen Ibn Abi al-Huqayq sandte. Da eine Vereinigung beider Aussagen möglich ist, wird das Verbot auf die absichtliche Tötung bezogen und die Erlaubnis auf alle anderen Fälle.
Abschnitt: Al-Awza'i sagte: Wenn sich der Feind in einer unterirdischen Anlage (Matmura) befindet und du weißt, dass du ihrer ohne Feuer habhaft werden kannst, so ist es mir lieber, wenn man vom Feuer absieht. Wenn dies jedoch nicht möglich ist und sie sich weigern, herauszukommen,
(10) Überliefert von al-Baihaqi im Kapitel über das Fällen von Bäumen und das Verbrennen von Wohnhäusern, aus dem Buch des Siyar. Al-Sunan al-Kubra 9/84. (11) Fehlt im Original, A. (12) Siehe: Futuh Misr von Ibn 'Abd al-Hakam, 77. (13) In M: "wa qara'a" (und er las). (14) In M: "'Abd Allah". (15) Die Identifizierung der Überlieferungskette wurde bereits auf Seite 30 erwähnt. (16) Die Identifizierung der Überlieferungskette wurde bereits auf 12/265 erwähnt. (17) Im Original, B, M: "baynaha" (zwischen ihnen). (18) Al-Matmura: Die unterirdische Grube. Es ist das, was heute als Bunker oder Graben bekannt ist. (19) In B: "dhalika" (dies).