Al-Mughnī von Ibn Qudāma – Edition al-Turkī — 1673 – Rechtsfrage: Er sagte: (Man soll im Land der Feinde nicht heiraten, es sei denn, man wird von Begierde überwältigt; dann darf man eine Muslimin heiraten und 'azl praktizieren. Man soll niemanden von ihnen heiraten, und wer von ihnen eine Sklavin kauft, darf während seines Aufenthalts in ihrem Land keinen Beischlaf mit ihr vollziehen) · ShamelaTranslate