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Al-Mughnī von Ibn Qudāma – Edition al-Turkī
Band 13 · Seite 150

Übersetzung · DE

angezündet wird. Dies findet sich in vielen anderen Versen und Berichten neben diesen beiden. Das Urteil über die Auswanderung (Hijra) bleibt bestehen und endet nicht bis zum Tag der Auferstehung, gemäß der Ansicht der Allgemeinheit der Gelehrten. Eine Gruppe sagte: Die Auswanderung ist beendet, weil der Prophet, Allahs Segen und Friede seien auf ihm, sagte: "Es gibt keine Auswanderung nach der Eroberung (von Mekka)." Und er sagte: "Die Auswanderung ist beendet, aber Jihad und Absicht bleiben." Es wird berichtet, dass Safwan bin Umayya, als er den Islam annahm, gefragt wurde: "Wer nicht auswandert, hat keinen Glauben." Er kam nach Medina, und der Prophet, Allahs Segen und Friede seien auf ihm, sagte zu ihm: "Was bringt dich hierher, Abu Wahb?" Er antwortete: "Es wurde gesagt, dass derjenige keinen Glauben hat, der nicht auswandert." Er sagte: "Kehre um, Abu Wahb, in die Täler von Mekka, verbleibt in euren Wohnstätten, denn die Auswanderung ist beendet, aber Jihad und Absicht bleiben." All dies überlieferte Sa'id. Wir argumentieren mit dem, was Mu'awiya überlieferte: Ich hörte den Gesandten Gottes, Allahs Segen und Friede seien auf ihm, sagen: "Die Auswanderung hört nicht auf, bis die Reue aufhört, und die Reue hört nicht auf, bis die Sonne von ihrem Untergangsort aufgeht." Überliefert von Abu Dawud. Es wurde vom Propheten, Allahs Segen und Friede seien auf ihm, überliefert, dass er sagte: "Die Auswanderung hört nicht auf, solange der Jihad besteht." Dies überlieferte Sa'id und andere, zusammen mit der Allgemeingültigkeit der Verse und Berichte, die darauf hinweisen, und der Verwirklichung des Sinns, der sie in jeder Zeit erfordert. Was nun die ersten Hadithe betrifft,

Anmerkungen

...bezüglich des Missfallens, unter den Ungläubigen zu verweilen, aus den Kapiteln über Siyar. Aridat al-Ahwadhi 7/104, 105. (18) Herausgegeben von al-Bukhari im Kapitel über den Vorzug des Jihad und Siyar, dem Wort Gottes, des Erhabenen: {Gewiss, Allah hat von den Gläubigen ihre Seelen erkauft...}, im Kapitel über die Pflicht des Aufbruchs und im Kapitel über das Verbot der Auswanderung nach der Eroberung aus dem Buch des Jihad. Sahih al-Bukhari 4/18, 28, 92. Und von Muslim im Kapitel über den Treueid nach der Eroberung von Mekka... aus dem Buch der Herrschaft. Sahih Muslim 3/1488. Und von al-Tirmidhi im Kapitel über das, was bezüglich der Auswanderung berichtet wurde, aus den Kapiteln über Siyar. Aridat al-Ahwadhi 7/88. Und von al-Nasa'i im Kapitel über die Erwähnung der Differenzen bezüglich des Endes der Auswanderung, aus dem Buch des Treueids. Al-Mujtaba 7/130, 131. Und von Imam Ahmad im Musnad 1/226, 266, 316, 2/215, 3/22, 401, 5/71, 187, 6/466. (19) Fehlt in M. (20) In B mit dem Zusatz: 'an'. (21) Im Kapitel 'Wer sagte: Die Auswanderung ist beendet' aus dem Buch des Jihad. Al-Sunan 2/137. Ebenso herausgegeben von al-Nasa'i im Kapitel über die Erwähnung der Differenzen bezüglich des Endes der Auswanderung aus dem Buch des Treueids. Al-Mujtaba 7/131. (22) Im Kapitel über die Auswanderung: Ist sie beendet? aus dem Buch des Jihad. Sunan Abi Dawud 2/3. Ebenso herausgegeben von al-Darimi im Kapitel 'Die Auswanderung endet nicht' aus dem Buch Siyar. Sunan al-Darimi 2/240. Und von Imam Ahmad im Musnad 4/99. (23) Im Kapitel 'Wer sagte: Die Auswanderung ist beendet' aus dem Buch des Jihad. Al-Sunan 2/138. Ebenso herausgegeben von al-Nasa'i im Kapitel über die Erwähnung der Differenzen bezüglich des Endes der Auswanderung aus dem Buch des Treueids. Al-Mujtaba 7/131. Und von Imam Ahmad im Musnad 1/192, 4/62, 5/270, 363, 375.

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