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Al-Mughnī von Ibn Qudāma – Edition al-Turkī
Band 13 · Seite 161Abschnitt

Übersetzung · DE

festzulegen(57), war damals ungültig, weshalb es nicht zulässig ist, dies mit einer gültigen Vereinbarung zu vergleichen oder ihr gleichzustellen.

Abschnitt: Die Bedingungen in einem Waffenstillstandsvertrag werden in zwei Kategorien unterteilt: Gültige Bedingungen, wie zum Beispiel die Bedingung, dass sie einen Vermögenswert entrichten, oder dass sie den Muslimen bei Bedarf Unterstützung leisten, oder dass man ihnen zusichert, jeden Mann, der muslimisch oder mit einem Sicherheitsgeleit zu einem kommt, an sie zurückzugeben. Dies ist gültig. Die Gefährten von al-Shafi'i sagten: Die Bedingung der Rückgabe eines Muslims ist nicht gültig, es sei denn, er hat einen Clan, der ihn schützt und verteidigt. Unsere Ansicht ist, dass der Prophet - Friede und Segen Allahs seien auf ihm - dies beim Frieden von al-Hudaybiyah vereinbart und ihnen gegenüber erfüllt hat, indem er Abu Jandal [ibn Suhayl] und Abu Basir zurückgab, ohne im Vertrag zwischen jemandem mit Clan und jemandem ohne Clan zu unterscheiden. Zudem ist jemand, der einen Clan hat, wenn dieser Clan ihn der Versuchung aussetzt und ihm Leid zufügt, wie jemand, der gar keinen Clan hat. Jedoch ist diese Bedingung nur bei dringendem Bedarf und wenn ein klarer Nutzen darin liegt zulässig. Sobald man ihnen dies zugesichert hat, ist die Erfüllung verpflichtend, im Sinne dessen, dass sie, wenn sie ihn suchen kommen, nicht daran gehindert werden, ihn mitzunehmen, doch der Imam zwingt ihn nicht dazu, mit ihnen zu gehen. Vielmehr darf er ihm im Geheimen befehlen, vor ihnen zu fliehen und sie zu bekämpfen. Denn als Abu Basir zum Propheten - Friede und Segen Allahs seien auf ihm - kam und die Ungläubigen ihn suchten, sagte der Prophet - Friede und Segen Allahs seien auf ihm - zu ihm: "Es ist für uns in unserer Religion nicht rechtmäßig, Verrat zu begehen, und du weißt, was wir ihnen zugesichert haben. Vielleicht wird Gott dir einen Ausweg und eine Erleichterung bereiten." Als er mit den beiden Männern zurückkehrte, tötete er einen von ihnen auf dem Weg, kehrte dann zum Propheten - Friede und Segen Allahs seien auf ihm - zurück und sagte: "O Gesandter Gottes, Gott hat deine Verpflichtung erfüllt; du hast mich an sie zurückgegeben, und Gott hat mich vor ihnen gerettet." Der Prophet - Friede und Segen Allahs seien auf ihm - missbilligte dies nicht und tadelte ihn nicht, sondern sagte: "Wehe seiner Mutter, welch ein Kriegsentfacher, hätte er doch Männer bei sich!" Als Abu Basir dies hörte, schloss er sich der Küste an, und es schlossen sich ihm Abu Jandal ibn Suhayl und die mit ihm waren von den

Anmerkungen

(57) Im Original und in M: "shart" (Bedingung). (58) Im Original: "yashrut" (er vereinbart). (59) Fehlt in B. (60) Fehlt in M. (61) In B: "al-musalaha" (die Aussöhnung). (62) In A: "ya'ni" (d.h.). (63) Im Original: "yujbiruhum" (er zwingt sie). (64) Im Original: "ya'muruhum" (er befiehlt ihnen). (65) In A und M: "fa-anjani" (so rettete mich).

Arabisch (Quelle)

شَرَطَه (٥٧) الآنَ كان بَاطِلًا، فلا يجوزُ قياسُه على الصَّحيحِ، ولا إلْحاقُه به.

فصل: والشروطُ فى عَقْدِ الهُدْنَةِ تَنْقَسِمُ قِسْمَيْن؛ صحيحٌ؛ مثل أنْ يَشْتَرِطَ عليهم مالًا، أو مَعُونَةَ المسلمين عندَ حاجَتِهم إليهم، أو يَشْتَرِطَ (٥٨) لهم أنْ يَرُدَّ من جاءَه من الرجالِ مسلمًا أو بأمانٍ. فهذا يَصِحُّ. وقال أصحابُ (٥٩) الشافِعِىِّ: لا يَصِحُّ شرطُ رَدِّ المسلمِ، إلَّا أنْ يكونَ له عَشِيرةٌ تَحْمِيه وتَمْنَعُه. ولَنا، أنَّ النَّبِىَّ -صَلَّى اللهُ عَلَيْهِ وَسَلَّمَ- شرطَ ذلك فى صُلحِ الحُدَيْبِيَةِ، ووَفَّى لهم به، فرَدَّ أبا جَنْدَلِ [بنِ سُهَيْلٍ] (٦٠) وأبا بَصِيرٍ، ولم يَخُصَّ بالشَّرْطِ ذا العشيرَةِ، ولأنَّ ذَا العَشِيرةِ إذا كانت عَشِيرَتُه هى التى تَفتِنُه وتُؤْذِيه، فهو كمَنْ لا عَشِيرةَ له، لكنْ لا يجوزُ هذا الشَّرْطُ إلَّا عندَ شدَّةِ الحاجَةِ إليه، وَتَعَيُّنِ المصلحَةِ (٦١) فيه، ومتى شرطَ لهم ذلك، لزِمَ الوفاءُ به، بمعنَى (٦٢) أَنَّهم إذا جاءُوا فى طَلَبِه، لم يَمْنَعْهم أخْذَه، ولا يُجْبِرُه (٦٣) الإِمامُ على المُضِىِّ معه، وله أنْ يأمُرَه (٦٤) سِرًّا بالهرَبِ منهم، ومُقَاتَلَتِهم فإنَّ، أبا بَصِيرٍ لمَّا جاءَ النَّبِىَّ -صَلَّى اللهُ عَلَيْهِ وَسَلَّمَ-، وجاءَ الكفارُ فى طلَبِه، قال له النَّبِىُّ -صَلَّى اللهُ عَلَيْهِ وَسَلَّمَ-: "إِنَّا لَا يَصْلُحُ في دِينِنَا الْغَدْرُ، وَقَدْ عَلِمْتَ مَا عَاهَدْنَاهُمْ عَلَيْه، ولَعَلَّ اللهَ أنْ يَجْعَلَ لَكَ فَرَجًا وَمَخْرَجًا" فلمَّا رجَعَ مع الرَّجُلَين، قَتَلَ أحَدَهما فى طريقهِ، ثمَّ رَجَعَ إلى النَّبِيِّ -صَلَّى اللهُ عَلَيْهِ وَسَلَّمَ-، فقال: يا رسولَ اللَّه، قد أوْفَى اللهُ ذِمَّتَك، قد رَدَدْتَنِى إليهم، وأَنْجانِى (٦٥) اللهُ منهم. فلم يُنْكِرْ عليه النَّبِىُّ -صَلَّى اللهُ عَلَيْهِ وَسَلَّمَ-، ولم يَلُمْه، بل قال: "وَيْلُ امِّهِ مِسْعَرَ حَرْبٍ، لَوْ كَانَ مَعَهُ رِجالٌ! " فلمَّا سَمِعَ ذلك أبو بَصِيرٍ، لَحِقَ بساحِلِ البحرِ، وانْحازَ إليه أبو جَنْدَلِ بن سُهَيْلٍ ومَنْ معه من

Anmerkungen

(٥٧) فى الأصل، م: "شرط".(٥٨) فى الأصل: "يشرط".(٥٩) سقط من: ب.(٦٠) سقط من: م.(٦١) فى ب: "المصالحة".(٦٢) فى أ: "يعنى".(٦٣) فى الأصل: "يجبرهم".(٦٤) فى الأصل: "يأمرهم".(٦٥) فى أ، م: "فأنجاني".

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