hinter ihm, während das Beschäftigen mit dem Fernen es jenem ermöglicht, die Gelegenheit gegen die Muslime zu nutzen, da diese mit ihm beschäftigt sind. Ahmad wurde gefragt: „Man erzählt von Ibn al-Mubarak, dass man zu ihm sagte: ‚Du hast den Kampf gegen den Feind, der dir nahe ist, verlassen und bist hierher gekommen?‘ Er sagte: ‚Diese sind Leute der Schrift (Ahl al-Kitab).‘“ Abu Abd Allah [Ahmad] sagte: „Subhan Allah! Ich weiß nicht, was das für eine Rede ist! Er verlässt den Feind, der bei ihm ist, und kommt hierher – wie kann das sein? Wie kann dies rechtens sein? Allah, der Erhabene, hat doch gesagt: ‚Kämpft gegen diejenigen von den Ungläubigen, die euch nahe sind.‘ Wenn alle Leute von Chorasan danach handeln würden, würde niemand gegen die Türken Dschihad führen.“ Dies – und Allah weiß es am besten – hat Ibn al-Mubarak nur deshalb getan, weil er freiwillig am Dschihad teilnahm, während die ausreichende Verteidigung bereits durch andere, die Diwan-Angehörigen und die Soldaten (3) der Muslime, sichergestellt war. Dem Freiwilligen steht es frei, den Dschihad vollständig aufzugeben, also konnte er Dschihad führen, wo er wollte und mit wem er wollte. Wenn dies feststeht und er einen Entschuldigungsgrund dafür hat, mit dem Fernsten zu beginnen – etwa weil dieser furchteinflößender ist, oder aufgrund eines Nutzens, ihn zuerst anzugreifen, weil er nahe ist und man bei ihm eine Gelegenheit wahrnehmen kann, oder weil der Nächste einen Friedensvertrag (muhadin) hat oder ihn ein Hindernis am Kampf hindert –, dann ist es kein Problem, mit dem Fernsten zu beginnen, da dies eine Stelle des Bedarfs ist.
Abschnitt: Die Angelegenheit des Dschihad ist dem Imam und seinem Idschtihad überlassen, und die Untertanen sind verpflichtet, ihm in dem zu gehorchen, was er darin (4) für richtig hält. Es ziemt sich, dass er damit beginnt, Leute an den Grenzen des Landes zu stationieren, die diejenigen von den Götzendienern abwehren, die ihnen gegenüberstehen, und er soll den Bau ihrer Festungen, das Ausheben ihrer Gräben und alle ihre Angelegenheiten anordnen. Er soll für jede Region einen Befehlshaber einsetzen, dem er die Angelegenheit des Krieges und die Planung des Dschihad überträgt. Dieser soll jemand sein, der über Urteilsvermögen, Verstand, Kühnheit, Einblick in den Krieg und die Kriegslist des Feindes verfügt, und er soll Redlichkeit, Milde und Aufrichtigkeit gegenüber den Muslimen besitzen. Er beginnt nur deshalb damit, weil er sich bezüglich ihrer Sicherheit vor den Götzendienern nicht sicher sein kann. Jede Gemeinschaft kämpft gegen den Feind, der ihr am nächsten ist, es sei denn, dass in einigen Regionen die dort ansässigen Leute nicht ausreichen, dann verlegt er Leute von anderen dorthin. Er soll demjenigen, den er als Befehlshaber einsetzt, auftragen, die Muslime nicht in ein Verderben zu führen und sie nicht anzuweisen, in eine unterirdische Grube einzudringen, bei der zu befürchten ist, dass sie (6) darin getötet werden.
(2) In M: „al-Kitab“. (3) In A: „aw adschinad“. (4) In A: „yara“. (5) In A: „wa-yughza“, möglicherweise von „aghza“, d. h. er veranlasste ihn zum Dschihad-Zug. (6) Aus M ausgefallen.
وراءَه، والاشْتِغالُ بالبعيدِ عنه يُمَكِّنُه من انْتِهازِ الفُرْصَةِ في المسلمين؛ لاشتِغالهم عنه. قيل لأحمدَ: يحْكُون عن ابن المبارَكِ أنَّه قيل له: تَرَكْتَ قِتالَ العَدُوِّ عندَك، وجِئْتَ إلى ههُنا؟ قال: هؤلاء أهلُ كتابٍ (٢). فقال أبو عبد اللهِ: سبحان اللَّه، ما أدْرِى ما هذا القَوْلُ! يتركُ العدُوَّ عندَه، ويجىءُ إلى ههُنا، أَفَيَكُون هذا! أوَ يستقيمُ هذا! وقد قال اللَّه تعالى: {قَاتِلُوا الَّذِينَ يَلُونَكُمْ مِنَ الْكُفَّارِ} لو أنَّ أهلَ خُراسانَ كلَّهم عملوا على هذا، لم يُجاهِدِ التُّرْكَ أحدٌ. وهذا واللَّه أعلم إنَّما فعلَه ابنُ المُبارَكِ لكَوْنه مُتبرِّعًا بالجهادِ، والكفايةُ حاصِلَةٌ بِغَيْرِه من أهلِ الدِّيوانِ وأَجْنادِ (٣) المسلمين، والمُتَبرِّعُ له ترْكُ الجِهادِ بالكُلِّيَّةِ، فكان له أنَّ يُجاهِدَ حيث شاءَ، ومع مَنْ شاء. إذا ثَبَتَ هذا، فإنْ كان له عُذْرٌ في البِدايَةِ بالأَبْعَدِ؛ لكَوْنِه أَخْوَفَ، أو لمصلحةٍ في البِدايَة به لقُرْبِه وإمْكانِ الفُرْصَةِ منه، أو لكَوْن الأَقْرب مُهادِنًا، أو يَمْنَعُ من قِتالِه مانِعٌ, فلا بأسَ بالبدايَةِ بالأَبْعَدِ، لكَوْنِه مَوْضِعَ حاجَةٍ.
فصل: وأَمْرُ الجِهادِ مَوْكولٌ إلى الإِمامِ وإجتهادِه، ويلزَمُ الرعِيَّةَ طاعَتُه فيما يَراه (٤) من ذلك. ويَنْبَغِى أَنْ يبتدئَ بترتيبِ قوْمٍ في أطرافِ البلادِ يكُفُّون من بإزائِهم من المُشْركين، ويأمُرَ بعَمَلِ حُصونِهم، وحَفْرِ خنادِقِهم، وجميعِ مصالحهم، ويُؤَمِّرَ في كلِّ ناحيةٍ أميرًا، يُقَلِّدُه أمْرَ الحروبِ، وتدبيرَ الجهادِ، ويكونُ ممَّن له رأْىٌّ وعقْلٌ ونَجْدَةٌ وبَصَرٌ بالحَرْبِ ومكايَدَةِ العَدُوِّ، ويكونُ فيه أمانَةٌ ورِفْقٌ ونُصْحٌ للمسلمين؛ وإنَّما يبْدأُ بذلك، لأنَّه لا يأْمَنُ عليها من المشركين. ويَغْزُو (٥) كلُّ قَوْمٍ من يَلِيهم، إلَّا أن يكونَ في بعض الجِهاتِ مَن لا يَفِي به مَنْ يَلِيه، فينقُلَ إليهم قومًا من آخَرِينَ. ويتقدَّمُ إلى مَنْ يُؤَمِّرُه أَنْ لا يحمِلَ المسلمين على مَهْلَكَةٍ، ولا يَأْمُرَهُم بدُخولِ مَطْمورَةٍ يُخافُ أن (٦) يُقْتَلُوا
(٢) في م: "الكتاب".(٣) في أ: "أو أجناد".(٤) في أ: "يرى".(٥) في أ: "ويغزى" ولعلها من: أغْزَى. أي جعله يغزو.(٦) سقط من: م.