im Kampf, und ich wurde ihm erneut vorgeführt, als ich fünfzehn Jahre alt war, und er erlaubte mir den Kampf. Nafi' sagte: Ich erzählte 'Umar ibn 'Abd al-'Aziz von diesem Hadith, woraufhin er sagte: Dies ist die Unterscheidung zwischen Männern und Knaben. Über diesen Hadith besteht Konsens (17). Diese drei Zeichen gelten für den Mann und die Frau, wobei bei der Frau noch zwei weitere Zeichen hinzukommen: die Menstruation und die Schwangerschaft. Wer keines dieser Zeichen aufweist, gilt als Kind, dessen Tötung verboten ist.
Abschnitt: Weder eine Frau noch ein gebrechlicher Greis dürfen getötet werden. Dies ist auch die Ansicht von Malik und den Vertretern der Lehrmeinung (Ahl al-Ra'y). Dies wurde von Abu Bakr al-Siddiq und Mujahid überliefert. Ebenso wurde es von Ibn 'Abbas bezüglich des Wortes Allahs: {Und seid nicht frevelhaft} (18) überliefert; er sagt damit: Tötet nicht die Frauen, die Kinder und den Greis (19). Al-Shafi'i vertrat in einer seiner beiden Ansichten sowie Ibn al-Mundhir die Auffassung, dass die Tötung von Greisen erlaubt sei (20), gemäß der Aussage des Propheten – Allah segne ihn und gebe ihm Heil –: "Tötet die Greise der Götzendiener, doch verschont ihre Jungmänner (Sharh)" (21). Dies wurde von Abu Dawud und al-Tirmidhi (22) überliefert, der sagte: Ein hasan sahih Hadith. Zudem sagte Allah der Erhabene: {So tötet die Götzendiener} (23). Dies ist eine allgemeine Aussage, die in ihrer Allgemeinheit auch die Greise umfasst. Ibn al-Mundhir sagte: Ich kenne kein Argument, das die Tötung der Greise aus der allgemeinen Aussage: {So tötet die Götzendiener} (23) ausschließt. Des Weiteren ist er ein Ungläubiger, dessen Leben keinen Nutzen bringt, weshalb er getötet wird, wie ein junger Mann. Unser Argument ist, dass der Prophet – Allah segne ihn und gebe ihm Heil – sagte: "Tötet keinen gebrechlichen Greis, kein Kind und keine Frau." Überliefert von Abu Dawud in seinen "Sunan" (24). Es wurde von Abu Bakr al-Siddiq – Allah möge mit ihm zufrieden sein – überliefert, dass er Yazid Anweisungen gab (25), als er ihn nach Syrien entsandte, und sagte: Töte weder ein Kind noch eine Frau noch einen Greis.
(17) Die Identifizierung der Quelle wurde bereits in 6/599 erbracht. (18) Sure al-Baqara 190. (19) Überliefert von Ibn Jarir al-Tabari in seiner Exegese zu Vers 190 der Sure al-Baqara. Tafsir al-Tabari 2/190. (20) In A: "al-Shaykh" (der Greis). (21) Sharh: Plural von Sharikh, das ist der junge Mann. (22) Überliefert von Abu Dawud in: "Kapitel über das Töten von Frauen", aus dem Buch al-Dschihad. Sunan Abi Dawud 2/50. Und al-Tirmidhi in: "Kapitel darüber, was über das Unterwerfen unter das Urteil überliefert wurde", aus den Kapiteln über den Feldzug (Siyar). 'Aridat al-Ahwadhi 7/81. Ebenso überliefert von Imam Ahmad in: al-Musnad 5/12, 20. (23) Sure al-Tawba 5. (24) In: "Kapitel über das Bittgebet gegen die Götzendiener", aus dem Buch al-Dschihad. Sunan Abi Dawud 2/36. (25) In A, M: "wasa" (er wies an).