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Al-Mughnī von Ibn Qudāma – Edition al-Turkī
Band 13 · Seite 178Abschnitt

Übersetzung · DE

von 'Umar, dass er Salama (27) ibn Qays (28) anwies (26), indem er sagte: "Tötet weder eine Frau, noch ein Kind, noch einen gebrechlichen Greis (29)." Beide wurden von Sa'id (30) überliefert. Und weil er nicht zu denjenigen gehört, die kämpfen, darf er nicht getötet werden, genau wie eine Frau. Der Prophet – Allah segne ihn und gebe ihm Heil – deutete auf diesen Grund bei der Frau hin, als er sagte: "Was ist mit ihr (31), dass sie getötet wurde, obwohl sie nicht kämpft?" (32). Der Vers ist durch das, was wir überliefert haben, spezifiziert, und weil die Frau bereits von seiner Allgemeinheit ausgenommen ist; der gebrechliche Greis ist in seiner Bedeutung gleichzusetzen, weshalb wir ihn mit ihr analog vergleichen (Qiyas). Was ihren Hadith betrifft, so sind damit die Greise gemeint, die noch die Kraft zum Kampf haben oder durch Meinung oder Planung dazu beitragen können; dies dient der Zusammenführung der Hadithe. Zudem sind unsere Hadithe spezifisch bezüglich des Greises, während ihr Hadith allgemein bezüglich aller Greise ist, und das Spezifische ist dem Allgemeinen vorzuziehen. Ihre Analogie wird zudem durch die alte Frau entkräftet, aus deren Leben kein Nutzen gezogen werden kann.

Abschnitt: Weder ein Gebrechlicher noch ein Blinder noch ein Mönch dürfen getötet werden. Der Meinungsunterschied bei ihnen ist derselbe wie bei dem Greis, und ihr Argument hierbei ist ihr Argument dort. Unser Argument bezüglich des Gebrechlichen und des Blinden ist, dass beide nicht zu den Kämpfenden gehören und sie somit der Frau gleichen. Bezüglich des Mönchs gilt das, was im Hadith von Abu Bakr al-Siddiq – Allah möge mit ihm zufrieden sein – überliefert wurde, dass er sagte: Ihr werdet an Völkern in Klausen vorbeikommen, [die sich selbst] (33) darin eingeschlossen haben; so lasst sie (34) in Ruhe, bis Allah sie in ihrer Verirrung sterben lässt. Und weil sie aus religiöser Überzeugung nicht kämpfen, gleichen sie denjenigen, die nicht zum Kampf fähig sind.

Anmerkungen

(26) Im Original, A, M: "wasa" (er wies an). (27) Mit Kasra am Lām. Siehe: Tahdhīb al-Tahdhīb 4/163. (28) In M: "Aqyas". (29) Al-Himm: Der sehr alte, gebrechliche Greis. (30) Die erste Überlieferung wurde bereits bei Sa'id auf Seite 18 aufgeführt. Sie wurde auch bereits auf S. 143 erwähnt. Die zweite konnten wir in den uns vorliegenden Sunan von Sa'id nicht finden. (31) In M: "Bāl hādhihi". (32) Überliefert von Abu Dawud in: "Kapitel über das Töten von Frauen", aus dem Buch al-Dschihād. Sunan Abī Dāwūd 2/49, 50. Und Ibn Mādscha in: "Kapitel über den Überfall, den nächtlichen Angriff und das Töten von Frauen...", aus dem Buch al-Dschihād. Sunan Ibn Mādscha 2/948. Und Imam Ahmad in: al-Musnad 2/115, 3/488, 4/178. (33) In M: "qad hubisū". (34) In M: "fada'ūhum".

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