Al-Mughnī von Ibn Qudāma – Edition al-Turkī — 1681 - Rechtsfrage: Er sagte: (Wenn ein Gefangener von uns freigelassen wird und schwört, ihnen etwas zur Unterstützung zu senden oder zu ihnen zurückzukehren, er dazu aber nicht in der Lage ist, braucht er nicht zu ihnen zurückzukehren) · ShamelaTranslate