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Al-Mughnī von Ibn Qudāma – Edition al-Turkī
Band 13 · Seite 181624 - Rechtsfrage: Er sagte: (Die Vollendung des Ribat beträgt vierzig Tage)

Übersetzung · DE

Er verabschiedete Yazid ibn Abi Sufyan, als er ihn nach Syrien entsandte. Yazid ritt, während Abu Bakr, Allahs Wohlgefallen auf ihm, zu Fuß ging. Yazid sagte zu ihm: „O Kalif des Gesandten Allahs, entweder du steigst auf, oder ich steige ab und gehe neben dir.“ Er sagte: „Weder steige ich auf, noch steigst du ab. Ich rechne diese meine Schritte Allah an auf dem Wege Allahs.“ (12) Abu Abd Allah (Ahmad ibn Hanbal) verabschiedete Abu al-Harith al-Sa'igh, während seine Schuhe in seinen Händen waren; er folgte dem Handeln von Abu Bakr, da er wollte, dass seine Füße auf dem Wege Allahs staubig werden. Er sagte über 'Awf ibn Malik al-Khath'ami, vom Propheten - Allahs Segen und Friede auf ihm -: „Wessen Füße auf dem Wege Allahs staubig werden, dem verbietet Allah das Höllenfeuer.“ (13) Ahmad sagte: Al-Khath'ami hat den Propheten nicht persönlich getroffen (keine Sahaba), aber er ist aus der frühen Zeit.

1624 - Frage: Er sagte: (Und die Vollendung des Ribat beträgt vierzig Tage).

Die Bedeutung von Ribat: Das Verweilen an der Grenzmark (Thaghr), um die Muslime gegen die Ungläubigen zu stärken. Die Thaghr (Grenzmark): Jeder Ort, dessen Bewohner den Feind in Furcht versetzen und von diesem in Furcht versetzt werden. Der Ursprung des Wortes Ribat leitet sich vom Anbinden (Ribat) der Pferde ab, denn diese Leute binden ihre Pferde an, und jene (die Feinde) binden ihre Pferde an; jeder rüstet sich für den anderen. Daher wurde das Verweilen an den Grenzmarken (1) als Ribat bezeichnet, selbst wenn dort keine Pferde vorhanden sind. Sein Vorzug ist gewaltig und sein Lohn ist groß. Ahmad sagte: „Nichts steht bei mir dem Dschihad und dem Ribat gleich. Das Ribat dient der Verteidigung der Muslime und ihrer Schutzbefohlenen (Harim) und ist eine Stärke für die Bewohner der Grenzmark und für die Kämpfer. Das Ribat ist für mich (2) sowohl Wurzel als auch Zweig des Dschihad, wobei der Dschihad aufgrund der Mühen, der Erschöpfung und der Härte besser ist als das Ribat.“ Es wurden Überlieferungen über den Vorzug des Ribat berichtet; darunter das, was Salman überlieferte: Er sagte, ich hörte den Gesandten Allahs - Allahs Segen und Friede auf ihm - sagen: „Eine Nacht des Ribat auf dem Wege Allahs ist besser als das Fasten eines Monats und das Verrichten von Gebeten in seinen Nächten. Stirbt er, so läuft ihm die Tat, die er zu verrichten pflegte (2), weiter zu, seine Versorgung wird ihm weiter gewährt, und er ist vor dem Prüfer (im Grab) sicher.“ Dies überlieferte Muslim (3). Und von Fadala ibn 'Ubayd, dass der Gesandte Allahs - Allahs Segen und Friede auf ihm - sagte: „Jeder Verstorbene, dessen Werk wird abgeschlossen, außer...“

Anmerkungen

(12) Überliefert von Imam Malik, im Kapitel: „Verbot, Frauen und Kinder im Krieg zu töten“ aus dem Buch des Dschihad. al-Muwatta' 2/447, 448. Und Sa'id ibn Mansur, im Kapitel: „Was den Heeren befohlen wird, wenn sie ausziehen“ aus dem Buch des Dschihad. al-Sunan 2/148, 149. Und 'Abd al-Razzaq, im Kapitel: „Das Fällen von Bäumen im Land des Feindes“ aus dem Buch des Dschihad. al-Musannaf 5/199, 200. Und Ibn Abi Shayba, im Kapitel: „Wen man im Feindesland nicht töten darf“ aus dem Buch des Dschihad 12/383, 384. Und al-Bayhaqi, im Kapitel: „Wer das Töten derjenigen unterlässt, die nicht am Kampf beteiligt sind...“ aus dem Buch der Lebensbeschreibungen (al-Siyar). al-Sunan al-Kubra 9/89-91. (13) Überliefert von Imam Ahmad, im Musnad 5/226. Von Malik ibn 'Abd Allah al-Khath'ami. (1) In A, M: „bi-l-thaghr“. (2) Aus M ausgefallen. (3) Im Kapitel: „Der Vorzug des Ribat auf dem Wege Allahs, des Erhabenen“, aus dem Buch des Befehlshabers (al-Imara). Sahih Muslim 3/1520. Ebenso überliefert von al-Nasa'i, im Kapitel: „Der Vorzug des Ribat“, aus dem Buch des Dschihad. al-Mudschtaba 6/33. Und Ibn Madscha, im Kapitel: „Der Vorzug des Ribat auf dem Wege Allahs“, aus dem Buch des Dschihad. Sunan Ibn Madscha 2/924. Und Imam Ahmad, im Musnad 5/440, 441.

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