Es gibt zwei Ausdrücke: "Ich gewähre dir Sicherheit (ajartuk)" und "Ich habe dich in Sicherheit gebracht (ammantuk)", gemäß dem Wort Allahs des Erhabenen: {Und wenn einer der Götzendiener dich um Schutz bittet, so gewähre ihm Schutz} (2). Und der Prophet – Allah segne ihn und gewähre ihm Frieden – sagte: "Wir haben dem Sicherheit gewährt, dem du Sicherheit gewährt hast, und wir haben dem Schutz gewährt, dem du Schutz gewährt hast" (3). Und er sagte: "Wer das Haus des Abu Sufyan betritt, der ist sicher, und wer seine Tür hinter sich verschließt (4), der ist sicher" (5). In diesem Sinne ist es auch zu verstehen, wenn man sagt: Hab keine Angst, sei nicht beunruhigt, fürchte dich nicht, es ist keine Furcht über dich, es besteht keine Gefahr für dich. Es wurde von 'Umar überliefert, dass er sagte: Wenn ihr sagt: "Keine Gefahr" oder "Sei nicht beunruhigt" (6) oder "Muttaras" (7) [hab keine Angst], so habt ihr ihnen Sicherheit gewährt, denn Allah, der Erhabene, kennt die Zungen (8). In einer anderen Überlieferung heißt es: Wenn ein Mann zu einem Mann sagt: "Hab keine Angst", so hat er ihm Sicherheit gewährt; und wenn er sagt: "Sei nicht beunruhigt", so hat er ihm Sicherheit gewährt, denn Allah kennt die Zungen (8). Es wurde überliefert, dass 'Umar zum Hurmuzan sagte: "Sprich, und es besteht keine Gefahr für dich." Als er sprach, befahl 'Umar, ihn zu töten. Da sagte Anas ibn Malik: "Du hast dazu keinen Weg, du hast ihm bereits Sicherheit gewährt." 'Umar erwiderte: "Keineswegs." Da sagte al-Zubayr: "Du hast zu ihm gesagt: Sprich, und es besteht keine Gefahr für dich." Daraufhin hielt 'Umar die Tötung von ihm ab. Überliefert von Sa'id und anderen (9). Wir kennen hierüber keinerlei Meinungsverschiedenheit. Wenn er jedoch zu ihm sagt: "Steh auf" oder "Bleib stehen" oder "Wirf deine Waffe weg", so sagten unsere Gefährten: Dies ist ebenfalls eine Sicherheitsgewährung; denn der Ungläubige hält dies für Sicherheit, daher ähnelt es seiner Aussage: "Ich habe dir Sicherheit gewährt." Al-Awza'i sagte: Wenn der Ungläubige behauptet, dass dies eine Sicherheitsgewährung ist (10), oder
(2) Sure at-Tawba, 6. (3) Die Überlieferungskette wurde bereits auf Seite 76 angeführt. (4) Fehlt in: M. (5) Überliefert von Muslim, im: Kapitel über die Eroberung von Mekka, aus dem Buch über den Dschihad und die Siyar (Rechtsregeln über Kriege). Sahih Muslim 3/1406-1408. Und Abu Dawud, im: Kapitel über das, was bezüglich der Nachricht von Mekka berichtet wurde, aus dem Buch al-Kharadsch, Fay und das Emirat. Sunan Abi Dawud 2/144. (6) So in den Abschriften. In einigen Quellen der Überlieferung heißt es: "la tadhal", d.h. "fürchte dich nicht". In einigen heißt es: "la tadhal" mit einer nabatäischen Form, was ebenfalls bedeutet: "fürchte dich nicht". (7) D.h.: "Fürchte dich nicht". Ein persischer Ausdruck. (8) Der Brief 'Umars an Abu Musa, überliefert von al-Daraqutni, im: Kapitel über den Brief 'Umars, möge Allah mit ihm zufrieden sein, an Abu Musa al-Asch'ari, aus dem Buch über Gerichtsbarkeit, Urteile und Weiteres, Sunan al-Daraqutni 4/206, 207. Und al-Bayhaqi, im: Kapitel über die Art der Sicherheitsgewährung, aus dem Buch al-Siyar, Al-Sunan al-Kubra 9/96, 10/119, 135, 149. Und Sa'id ibn Mansur, im: Kapitel über die Gestik gegenüber den Götzendienern und die Vertragstreue, aus dem Buch al-Dschihad. Al-Sunan 2/230. Und 'Abd al-Razzaq, im: Kapitel über das Anrufen des Feindes, aus dem Buch al-Dschihad. Und im: Kapitel über die Richter, aus dem Buch al-Dschami'. Al-Musannaf 5/219, 220, 11/328, 329. Und Waki' erwähnte es vollständig in: Akhbar al-Qudat 1/70-73. Siehe auch die Anmerkungen dazu. (9) Die Überlieferungskette wurde bereits auf Seite 78 angeführt. (10) In M: "ammana" (er gewährte Sicherheit).