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Al-Mughnī von Ibn Qudāma – Edition al-Turkī
Band 13 · Seite 194Abschnitt

Übersetzung · DE

er sagte: "Ich bin nur stehen geblieben, weil du mich gerufen hast", so ist er in Sicherheit (11). Wenn er dies jedoch nicht geltend macht, so wird es nicht akzeptiert. Es besteht die Möglichkeit, dass dies kein Sicherheitsversprechen darstellt, da sein Wortlaut nicht darauf hindeutet; es wird [auch] für Einschüchterung und Drohung verwendet, weshalb es kein Sicherheitsversprechen ist, wie seine Aussage (13): "Ich werde dich gewiss töten." Jedoch wird dies auf den Sprecher zurückgeführt: Wenn er sagt: "Ich habe damit Sicherheit beabsichtigt", so ist es ein Sicherheitsversprechen. Wenn er sagt: "Ich wollte ihm keine Sicherheit gewähren" (14), so betrachten wir den Ungläubigen: Wenn er sagt: "Ich habe es als Sicherheitsversprechen aufgefasst", so wird er an seinen sicheren Ort zurückgebracht, und es ist nicht erlaubt, ihn zu töten. Wenn er es jedoch nicht als Sicherheitsversprechen aufgefasst hat, dann ist es auch keines, so wie wenn man ihnen gegenüber mit etwas gestikuliert, das sie als Sicherheit auffassen.

Abschnitt: Wenn ein Muslim ihnen gegenüber mit etwas gestikuliert, das sie als Sicherheit auffassen, und er sagt: "Ich habe damit Sicherheit beabsichtigt", so ist es ein Sicherheitsversprechen. Wenn er sagt: "Ich habe damit keine Sicherheit beabsichtigt", so gilt seine Aussage, da er am besten über seine Absicht Bescheid weiß. Wenn die Ungläubigen aufgrund dieses Zeichens ihre Festung verlassen, ist es nicht erlaubt, sie zu töten, sondern sie müssen an ihren sicheren Ort zurückgebracht werden. 'Umar, möge Allah mit ihm zufrieden sein, sagte (15): "Bei Allah, wenn einer von euch mit seinem Finger in Richtung Himmel auf einen Götzendiener deutet, dieser daraufhin im Vertrauen auf sein Sicherheitsversprechen herabsteigt und er ihn dann tötet, so würde ich ihn dafür töten." Überliefert von Sa'id (16). Wenn der Muslim stirbt oder abwesend ist, werden sie an ihren sicheren Ort zurückgebracht. Dies ist auch die Ansicht von Malik, al-Schafi'i und Ibn al-Mundhir. Falls gefragt wird: "Wie könnt ihr ein Sicherheitsversprechen durch ein Zeichen für gültig erklären, obwohl die Fähigkeit zum Sprechen gegeben ist, im Gegensatz zu Kaufverträgen, Scheidung und Freilassung von Sklaven?" Wir antworten: Aus dem Streben heraus, Blutvergießen zu vermeiden, so wie das Blut dessen (17) geschützt wurde, der eine Ähnlichkeit mit dem Status eines Schriftbesitzers hat, um sein Blut zu schützen, und weil die Ungläubigen meist die Sprache der Muslime nicht verstehen und die Muslime ihre Sprache nicht verstehen, sodass die Notwendigkeit bestand, sich durch Gestik zu verständigen, anders als bei anderen Dingen.

Abschnitt: Wenn eine ungläubige Frau gefangen genommen wird und ihre Verwandten (18) kommen, um sie zu fordern, und sagen: "Ich habe einen muslimischen Gefangenen, also lasst sie frei, damit ich ihn herbringe", und der Imam sagt: "Bring ihn her", und er ihn daraufhin bringt, so ist ihre Freilassung bindend, da

Anmerkungen

(11) In B: "Aman" (Sicherheit). (12) In A und B: "musta'mal" (gebraucht/verwendet). (13) In A und M: "liqawlihi" (gemäß seiner Aussage). (14) In A eine Ergänzung: "bihi" (damit). (15) Das Wort "qad" fehlt in: M. (16) In: Kapitel über die Gestik gegenüber den Götzendienern und die Vertragstreue, aus dem Buch al-Sunan 2/229. (17) Fehlt in: M. (18) In M: "ibnuha" (ihr Sohn).

Arabisch (Quelle)

قال: إنَّما وَقَفْتُ لِنِدَائِك. فهو آمِنٌ (١١)، وإن لم يَدَّعِ ذلك فلا يُقْبَلُ. ويَحْتَمِلُ أَنَّ هذا ليس بأَمانٍ؛ لأنَّ لَفْظَه لا يُشْعِرُ به، وهو يُسْتَعْمَلُ (١٢) للإِرْهابِ والتَّخْوِيفِ، فلم يكُنْ أمانًا، كقولِه (١٣): لأَقْتُلَنَّكَ. لكن يُرْجَعُ إلى القائِلِ، فإنْ قال: نَوَيْتُ به الأمانَ. فهو أمانٌ، وإن قال: لم أُرِدْ (١٤) أمَّانَه. نَظَرْنا فى الكافِرِ، فإنْ قال: اعْتَقَدْتُه أمانًا. رُدَّ إلى مَأْمَنِه، ولم يجُزْ قَتْلُه، وإِنْ لم يَعْتَقِدْه أمانًا فليس بأمانٍ، كما لو أشارَ إليهم بما اعْتَقَدُوه أمانًا.

فصل: فإنْ أشارَ المسلمُ إليهم بما يَرْوَنَه أمانًا، وقال: أرَدْتُ به الأمانَ. فهو أمانٌ، وإِنْ قال: لم أُرِدْ به الأَمانَ. فالقَوْلُ قولُه؛ لأنَّه أَعلَمُ بِنِيَّتِه. فإنْ خَرَجَ الكُفّارُ من حِصْنِهِم بِناءً على هذه الإِشارَةِ، لم يجُزْ قَتْلُهُم، ولكنْ يُرَدُّون إلى مَأْمَنِهم. وقد (١٥) قال عمرُ، رَضِىَ اللَّهُ عنه: واللَّهِ لو أَنَّ أحَدَكُم أشارَ بإِصْبَعهِ إلى السماءِ إلى مُشْرِكٍ، فنزلَ بأمانِه، فقَتَلَه، لقَتَلْتُه بِه. رواه سعيدٌ (١٦). وإِنْ ماتَ المسلمُ أو غابَ، فإنَّهم يُرَدُّون إلى مَأْمَنِهم. وبهذا قال مالكٌ، والشافِعِىُّ، وابنُ المُنْذِرِ. فإنْ قيل: فكيفَ صَحَّحْتُم الأمانَ بالإِشارَةِ، مع القُدْرَةِ على النُّطْقِ، بخلافِ البَيْعِ والطَّلاقِ والعِتْقِ؟ قُلْنا: تَغْلِيبًا لحَقْنِ الدَّمِ، كما حُقِنَ دَمُ مَن (١٧) له شُبْهةُ كتابٍ، تَغْلِيبًا لحَقْنِ دَمِه، ولأنَّ الكُفَّارَ فى الغالِبِ لا يَفْهَمُون كلامَ المسلمين، والمسلمون لا يَفْهَمُون كلامَهُم، فدَعَت الحاجَةُ إلى التَّكْليمِ بالإِشارَةِ، بخلافِ غيرِه.

فصل: إذا سُبِيَت كافِرَةٌ، فجاءَ قَرابَتُها (١٨) يَطْلُبُها، وقال: إنَّ عِنْدِى أسيرًا مُسْلِمًا، فأطْلِقُوها حَتّى أُحْضِرَه. فقال الإِمامُ: أَحْضِرْهُ. فأَحْضَرَهُ، لَزِمَ إِطْلاقُها؛ لأنَّ

Anmerkungen

(١١) فى ب: "أمان".(١٢) فى أ، ب: "مستعمل".(١٣) فى أ، م: "لقوله".(١٤) فى أزيادة: "به".(١٥) سقطت "قد" من: م.(١٦) فى: باب الإشارة إلى المشركين والوفاء بالعهد، من كتاب السنن ٢/ ٢٢٩.(١٧) سقط من: م.(١٨) فى م: "ابنها".

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