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Al-Mughnī von Ibn Qudāma – Edition al-Turkī
Band 13 · Seite 19

Übersetzung · DE

Derjenige, der Ribat auf dem Wege Allahs leistet, dem wächst sein Werk bis zum Tag der Auferstehung, und er ist vor der Prüfung im Grab sicher.“ Dies überlieferten Abu Dawud und al-Tirmidhi (4), wobei dieser sagte: „Ein guter, authentischer (Hasan Sahih) Hadith.“ Von 'Uthman ibn 'Affan, Allahs Wohlgefallen auf ihm, wird berichtet, dass er auf dem Minbar sagte: „Ich habe euch ein Hadith verheimlicht, das ich vom Gesandten Allahs - Allahs Segen und Friede auf ihm - gehört habe, aus Abneigung dagegen, dass ihr euch von mir trennt. Dann jedoch erschien es mir richtig, es euch mitzuteilen, damit ein jeder von euch für sich selbst wählen kann. Ich hörte den Gesandten Allahs - Allahs Segen und Friede auf ihm - sagen: ‚Ein Tag des Ribat auf dem Wege Allahs ist besser als tausend Tage an anderen Orten.‘“ Dies überlieferten Abu Dawud, al-Athram und andere (5). Wenn dies feststeht, so gilt: Das Ribat ist in geringem wie in großem Maße möglich. Jede Zeitspanne, die man in der Absicht des Ribat verbringt, ist Ribat, sei es kurz oder lang. Deshalb sagte der Prophet - Allahs Segen und Friede auf ihm -: „Ein Tag des Ribat“ und „Eine Nacht des Ribat“. Ahmad sagte: „Ein Tag ist Ribat, eine Nacht ist Ribat und eine Stunde ist Ribat.“ Und er sagte über Abu Huraira: „Wer (6) einen Tag auf dem Wege Allahs Ribat leistet, dem wird (7) der Lohn des Fastenden und des nächtlich Betenden geschrieben (8), und wer mehr tut, dem mehrt Allah (9).“ Sa'id ibn Mansur überlieferte (10) mit seiner Überlieferungskette von 'Ata' al-Khurasani von Abu Huraira, der sagte (11): „Ein Tag des Ribat auf dem Wege Allahs ist mir lieber, als wenn ich die Nacht der Bestimmung (Laylat al-Qadr) in einer der beiden Moscheen erleben würde: der heiligen Moschee (in Mekka) oder der Moschee des Gesandten Allahs - Allahs Segen und Friede auf ihm -. Wer vierzig Tage Ribat leistet, der hat das Ribat vervollständigt.“ Die Vollendung des Ribat beträgt vierzig Tage. Dies wurde von Abu Huraira und Ibn 'Umar berichtet. Wir haben bereits die Überlieferung von Abu Huraira erwähnt. Abu al-Shaykh (12) überlieferte in seinem Buch „Kitab al-Thawab“ mit seiner Überlieferungskette vom Propheten - Allahs Segen und Friede auf ihm -, dass er sagte: „Die Vollendung des Ribat beträgt vierzig Tage.“ (13) Er überlieferte von (14) Nafi', von Ibn 'Umar, dass dieser zu 'Umar ibn al-Khattab vom Ribat zurückkehrte, woraufhin dieser ihn fragte: „Wie lange hast du Ribat geleistet?“ Er antwortete: „Dreißig Tage.“ Er sagte: „Ich verpflichte dich dazu, dass du zurückkehrst, bis du es auf vierzig Tage vervollständigst.“ (15) Wenn er mehr Ribat leistet, so gebührt ihm dessen Lohn, wie Abu Huraira sagte: „Und wer mehr tut, dem mehrt Allah.“

Anmerkungen

(4) Überliefert von Abu Dawud im Kapitel: „Der Vorzug des Ribat“ aus dem Buch des Dschihad. Sunan Abi Dawud 2/9. Und al-Tirmidhi im Kapitel: „Was über den Vorzug dessen berichtet wurde, der als Murabit stirbt“ aus den Kapiteln über die Vorzüge des Dschihad. 'Aridat al-Ahwadhi 7/123. Ebenso überliefert von Imam Ahmad im Musnad 6/20. (5) In M: „wa-ghayruhum“ (und andere von ihnen). Wir haben das Hadith in den Sunan Abi Dawud nicht gefunden. Al-Tirmidhi überlieferte es im Kapitel: „Der Vorzug des Murabit“ aus dem Buch über die Vorzüge des Dschihad. 'Aridat al-Ahwadhi 7/163. Und al-Nasa'i im Kapitel: „Der Vorzug des Ribat“ aus dem Buch des Dschihad. al-Mudschtaba 6/33, 34. Und Ibn Madscha im Kapitel: „Der Vorzug des Ribat auf dem Wege Allahs“ aus dem Buch des Dschihad. Sunan Ibn Madscha 2/924. Und al-Darimi im Kapitel: „Der Vorzug dessen, der einen Tag und eine Nacht Ribat leistet“ aus dem Buch des Dschihad. Sunan al-Darimi 2/211. Und Imam Ahmad im Musnad 1/61, 64, 65, 75. (6) In M: „wa-man“ (und wer). (7) Danach wurde in der Vorlage das Wort der Majestät (Allah) eingefügt. (8) In A, M: „al-qa'im“ (der Stehende/Betende). (9) Al-Suyuti überlieferte Ähnliches von jemand anderem als Abu Huraira. Siehe: al-Dschami' al-Kabir 1/779. (10) Im Kapitel: „Was über den Vorzug des Ribat berichtet wurde“ aus dem Buch des Dschihad. al-Sunan 2/159. Ebenso überlieferte 'Abd al-Razzaq einen Teil davon im Kapitel: „Das Ribat“ aus dem Buch des Dschihad. al-Musannaf 5/281. (11) Aus M ausgefallen.

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