Buch der Dschizya
Dies ist die Abgabe, die von einem Ungläubigen für seinen Aufenthalt im Dar al-Islam jährlich erhoben wird. Es ist ein Substantiv, das von dem Verb „dschazā, yadschzī“ abgeleitet ist, was „erfüllen/vergelten“ bedeutet. Allah der Erhabene sprach: „Und fürchtet einen Tag, an dem keine Seele für eine andere (etwas) vergelten wird“ (1). Die Araber sagen: „Dschazaitu dainī“, wenn man seine Schuld beglichen hat. Die Grundlage hierfür bilden der Koran, die Sunna und der Konsens (Idschma). Was den Koran betrifft, so ist es das Wort Allahs des Erhabenen: „Kämpft gegen diejenigen, die nicht an Allah und nicht an den Jüngsten Tag glauben und nicht verbieten, was Allah und Sein Gesandter verboten haben, und nicht das wahre Religionsbekenntnis annehmen – von denjenigen, denen die Schrift gegeben wurde –, bis sie den Tribut (Dschizya) aus der Hand entrichten und (dabei) gedemütigt sind“ (2). Was die Sunna betrifft, so überlieferte al-Mughira ibn Schu'ba, dass er am Tage von Nahavand (3) zum Gesandten von Kisra sagte: „Unser Prophet, der Gesandte unseres Herrn, hat uns befohlen, euch zu bekämpfen, bis ihr Allah allein anbetet (4) oder die Dschizya entrichtet.“ Dies führte al-Buchari an (5). Von Buraida wird überliefert, dass er (6) sagte: Wenn der Gesandte Allahs – Allah segne ihn und gebe ihm Heil – einen Anführer einer Truppe oder Armee aussandte, ermahnte er ihn dazu, Allah den Erhabenen für sich persönlich zu fürchten und mit den Muslimen, die bei ihm sind, Gutes zu tun. Er sagte zu ihm: „Wenn du auf deinen Feind von den Polytheisten triffst, so rufe sie zu einer von drei Dingen auf: Rufe sie zum Islam auf. Wenn sie dir antworten, so akzeptiere es von ihnen (7) und lasse von ihnen ab. Wenn sie sich weigern, so rufe sie dazu auf, die Dschizya zu entrichten. Wenn sie dir antworten, so akzeptiere es von ihnen und lasse von ihnen ab. Wenn sie sich weigern, so suche Hilfe bei Allah und kämpfe gegen sie“ (8), in vielen Überlieferungen. Die Muslime sind sich einig über die Zulässigkeit der Erhebung der Dschizya im Allgemeinen.
(1) Sure al-Baqara 48. (2) Sure at-Tawba 29. (3) Nahavand: Eine große Stadt, südlich von Hamadan gelegen, zwischen ihnen liegen drei Tage Reise. Mu'dscham al-Buldan 4/827. (4) Fehlt in: B. (5) In: Kapitel über die Dschizya und die Friedensschließung mit den Kriegführenden..., aus dem Buch der Dschizya. Sahih al-Buchari 4/118. (6) Fehlt im Original, A, B. (7) Fehlt in: M. (8) Die Quellenangabe hierzu erfolgte bereits auf Seite 29.