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Al-Mughnī von Ibn Qudāma – Edition al-Turkī
Band 13 · Seite 224Abschnitt

Übersetzung · DE

Da lud ʿUmar sie ein, die Dschizya zu entrichten, doch sie weigerten sich und lehnten dies voller Stolz ab. Sie sagten: „Wir sind Araber; nimm von uns, wie einige von euch von anderen unter dem Namen Sadaqa (Almosen) nehmen.“ ʿUmar antwortete: „Ich nehme von keinem Götzendiener eine Sadaqa an.“ Da schlossen sich einige von ihnen den Byzantinern an. An-Nuʿman ibn Zurʿa sagte daraufhin: „O Befehlshaber der Gläubigen, diese Leute besitzen Stärke und Härte. Sie sind Araber und verschmähen die Dschizya; hilf also deinem Feind nicht durch sie gegen dich selbst, sondern nimm von ihnen die Dschizya unter dem Namen Sadaqa.“ So entsandte ʿUmar jemanden, um sie zurückzuholen. Er nahm sie wieder auf und verdoppelte für sie die Abgaben: von jedem fünften Kamel zwei Schafe, von jeder dreißig Rindern zwei zwei-jährige Kälber, von jedem zwanzig Dinar einen Dinar und von jedem zweihundert Dirham zehn Dirham. Was durch Regen bewässert wurde, unterlag dem Fünftel (Chums), und was durch Bewässerung mittels Schöpfwerk, Wassereimer oder Wasserrad gewässert wurde, unterlag dem Zehntel (ʿUschr). Dies wurde durch die Aussage von ʿUmar festgelegt, und niemand unter den Gefährten (Sahaba) widersprach ihm, weshalb es zum Konsens (Idschmaʿ) wurde. Die Rechtsgelehrten nach den Gefährten vertraten diese Ansicht, darunter Ibn Abi Laila, al-Hasan ibn Salih, Abu Hanifa, Abu Yusuf und asch-Schafiʿi. Es wird von ʿUmar ibn ʿAbd al-ʿAziz überliefert, dass er bei den Christen der Banu Taghlib auf nichts anderem als der Dschizya beharrte und sagte: „Nein, bei Allah, es gibt nur die Dschizya; andernfalls erkläre ich euch den Krieg.“ Das Argument hierfür ist die Allgemeingültigkeit des Koranverses in Bezug auf sie. Von ʿAli, möge Allah mit ihm zufrieden sein, wurde überliefert, dass er sagte: „Wenn ich erst einmal Zeit für die Banu Taghlib habe, werde ich eine Entscheidung über sie treffen. Ich werde ihre Kämpfer töten und ihre Nachkommen gefangen nehmen, denn sie haben den Vertrag gebrochen und der Schutzstatus (Dhimma) ist erloschen, seitdem sie ihre Kinder christlich erzogen haben.“ Dies rührt daher, dass ʿUmar, möge Allah mit ihm zufrieden sein, mit ihnen den Frieden unter der Bedingung schloss, dass sie ihre Kinder nicht christlich erziehen. Die gängige Praxis beruht jedoch auf der ersten Auffassung, aufgrund des von uns erwähnten Konsenses. Was den Vers anbelangt, so ist das, was von ihnen genommen wird, eine Dschizya unter dem Namen Sadaqa, denn es ist zulässig, die Dschizya in Form von Handelsgütern zu erheben.

Abschnitt: Unsere Gefährten sagten: Die Sadaqa wird in doppelter Höhe von dem Vermögen dessen genommen, von dem auch die Zakat erhoben würde, wäre er ein Muslim. Dies ist die Ansicht von Abu Hanifa und Abu ʿUbaid. Es wurde erwähnt, dass dies die Ansicht der Gelehrten des Hedschas ist. Demnach wird sie genommen

Anmerkungen

(1) In B: "streng/hart". (2) Im Original, A, B: "ein zweijähriges Kalb". (3) Im Original, A, B: "einen Dinar". (4) Die Erschließung/Belegstelle wurde bereits auf Seite 207 angeführt. (5) In B: "und es wurde überliefert". (6) Von al-Baihaqi in: Kapitel über das, was über die Schlachtungen der Christen der Banu Taghlib berichtet wurde, aus dem Buch über die Dschizya, in: as-Sunan al-Kubra 9/217; und von Abu ʿUbaid in: Kapitel über die Erhebung der Dschizya von den Arabern unter den Leuten der Schrift, aus dem Buch über die Traditionen der Kriegsbeute (Fai), des Fünftels (Chums) und der Almosen (Sadaqa)... in: al-Amwal, S. 29.

Arabisch (Quelle)

فدَعاهُم عمرُ إلى بَذْلِ الجِزْيَةِ، فأَبَوْا، وأَنِفُوا، وقالُوا: نحنُ عَرَبٌ، خُذْ منَّا كما يأخُذُ بعضُكم من بعضٍ باسمِ الصَّدَقةِ. فقال عمرُ: لا آخُذُ من مُشْرِكٍ صَدَقةً. فلحِقَ بعضُهم بالرُّومِ، فقال النعمانُ بنُ زُرْعَةَ: يا أميرَ المؤمنين، إنَّ القومَ لهم بأْسٌ وشِدَّةٌ (١)، وهم عَرَبٌ يأْنَفُون من الجِزْيَةِ، فَلا تُعِنْ عليك عَدُوَّك بهم، وخُذ منهم الجِزْيَةَ باسم الصَّدَقَةِ. فبَعَثَ عمرُ فى طلَبِهم، فرَدَّهم، وضَعَّفَ عليهم من الإِبلِ من كلِّ خمْسٍ شاتَيْن، ومن كلِّ ثلاثين بقرةَّ تَبِيعَيْن (٢)، ومن كلِّ عشرين دِينارًا دِينارًا (٣)، ومن كلِّ مائتَىْ درْهمٍ عشرةَ دراهمَ، وفيما سقَتِ السماءُ الخُمْسَ، وفيما سُقِىَ بنَضْحٍ أو غَرْبٍ أو دُولابٍ العُشْرَ (٤). فاسْتَقَرَّ ذلك من قَوْلِ عمرَ، ولم يُخالِفْه أحدٌ من الصَّحابَةِ، فصارَ إجْماعًا. وقال به الفُقَهاءُ بعدَ الصَّحابَةِ؛ منهم ابنُ أبى لَيْلَى، والحسنُ بنُ صالِح، وأبو حنيفةَ، وأبو يوسفَ، والشافِعِىُّ. ويُرْوَى (٥) عن عمرَ بن عبدِ العزيز، أنَّه أبَى على نَصارَى بنى تغْلِبَ إلَّا الجِزْيَةَ، وقال: لا واللَّهِ إلَّا الجِزْيَةَ، وإلَّا فَقَدْ آذنتُكُم بالحَرْبِ. والحُجَّةُ لهذا عمومُ الآيَةِ فيهم. ورُوِىَ عن علىٍّ، رضِىَ اللَّه عنه، أنَّه قال: لئِنْ تَفَرَّغْتُ لبَنِى تَغْلِبَ لَيكُوَننَّ لى فيهم رَأْىٌ، لأقْتُلَنَّ مُقاتِلَتَهم، ولأسْبيَنَّ ذَرارِيَّهم، فقَدْ نَقَضُوا العَهْدَ، وبرِئَتْ منهم الذِّمَّةُ حينَ نَصَّرُوا أولادَهم (٦). وذلك أنَّ عمرَ، رضِىَ اللَّه عنه، صالَحَهم على أَنْ لا يُنَصِّرُوا أولادَهم. والعملُ على الأوَّلِ؛ لما ذَكَرْنا من الإِجْماعِ. وأمَّا الآيَةُ، فإنَّ هذا المأْخوذَ منهم جِزْيَةٌ با سم الصَّدَقَة، فإنَّ الجِزْيَةَ يجوزُ أخذُها من العُرُوضِ.

فصل: قال أصحابُنا: تُؤْخَذُ الصَّدَقَةُ مُضاعَفَةً من مالِ مَنْ تُؤْخَذُ منه الزَّكاةُ لو كان مُسْلِمًا. وهذا قولُ أبى حنيفةَ، وأبى عُبَيْدٍ. وذُكِرَ أنَّه قولُ أهلِ الحجازِ. فعلى هذا، تُؤْخَذُ

Anmerkungen

(١) فى ب: "شديد".(٢) فى الأصل، أ، ب: "تبيعا".(٣) فى الأصل، أ، ب: "دينار".(٤) تقدم تخريجه فى صفحة ٢٠٧.(٥) فى ب: "وروى".(٦) أخرجه البيهقى، فى: باب ما جاء فى ذبائح نصارى بنى تغلب، من كتاب الجزية. السنن الكبرى ٩/ ٢١٧. وأبو عبيد، فى: باب أخذ الجزية من عرب أهل الكتاب، من كتاب سنن الفىء والخمس والصدقة. . . الأموال ٢٩.

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