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Al-Mughnī von Ibn Qudāma – Edition al-Turkī
Band 13 · Seite 227Abschnitt

Übersetzung · DE

Kaʿb. Az-Zuhri sagte: Die Ersten, die die Dschizya entrichteten, waren die Leute von Nadschran, und sie waren Christen. Und er nahm die Dschizya von Ukaidir Dumat entgegen, und er war ein Araber. Die Bestimmung der Dschizya ist durch das Buch (Koran) und die Sunna für jeden Angehörigen der Schrift festgeschrieben, sei er Araber oder Nicht-Araber, außer in dem Fall, der speziell für die Banu Taghlib gilt, aufgrund des Friedensschlusses, den ʿUmar mit ihnen schloss. Bei allen anderen bleibt die Bestimmung auf Grundlage der Allgemeingültigkeit des Buches und der Zeugnisse der Sunna bestehen. Soweit uns bekannt ist, bestand zwischen anderen als den Banu Taghlib und einem der Imame kein solcher Friedensschluss wie jener mit den Banu Taghlib, und es ist nicht zulässig, andere als die Banu Taghlib per Analogie (Qiyas) mit ihnen gleichzusetzen. Dies aus mehreren Gründen: Erstens widerspricht der Vergleich der übrigen Araber mit ihnen den von uns genannten Texten (Nusus), und es ist nicht statthaft, das, worüber ein Text vorliegt, mit etwas zu vergleichen, das zwingend einen Widerspruch zum Text zur Folge hätte. Zweitens ist der Grund (ʿIlla) bei den Banu Taghlib der Friedensschluss, und ein solcher Friedensschluss ist bei anderen nicht vorhanden, und eine Analogie ist nicht gültig, wenn der Grund fehlt. Drittens waren die Banu Taghlib ein Volk mit Macht und Stärke, sie schlossen sich den Byzantinern (Rum) an, und es wurde Schaden durch sie befürchtet, falls kein Friedensschluss mit ihnen geschlossen würde; dies ist bei anderen nicht der Fall. Sollte dies jedoch bei anderen der Fall sein und sie sich weigern, die Dschizya zu entrichten, und Schaden durch das Unterlassen eines Friedensschlusses mit ihnen befürchtet wird, so kann der Imam, falls er einen Friedensschluss mit ihnen über die Entrichtung der Dschizya unter dem Namen Sadaqa als angemessen erachtet, dies tun, sofern das, was von ihnen genommen wird, dem Betrag der ihnen obliegenden Dschizya entspricht oder diesen übersteigt. [Dies erwähnte Abu Ishaq, der Verfasser von "Al-Muhadhdhab", in seinem Buch. Das Argument hierfür ist die Geschichte der Banu Taghlib und deren Analogie darauf] (18). ʿAli ibn Saʿid sagte: Ich hörte Ahmad sagen: Für die Angehörigen der Schrift gibt es auf ihre Viehbestände (19) keine Sadaqa, noch auf ihr Vermögen; von ihnen wird lediglich die Dschizya genommen, es sei denn, es wurde ein Friedensschluss mit ihnen getroffen, nach dem diese von ihnen genommen werden soll, so wie es ʿUmar mit den Christen (20) der Banu Taghlib tat, als er in seinem Friedensschluss mit ihnen die Sadaqa verdoppelte, sofern sie in deren Lage sind. Was jedoch den Vergleich mit jenen betrifft, über deren Dschizya kein Friedensschluss getroffen wurde, um sie als Sadaqa zu deklarieren, so ist dies nicht zulässig. Und Gott weiß es am besten.

Abschnitt: Wenn ein Christ der Banu Taghlib Handel treibt und am Zolleinnehmer (ʿAshir) vorbeikommt, so sagte Ahmad: Von ihm wird der Zehnt (ʿUschr) genommen, das Doppelte dessen, was von den Angehörigen der Dhimma genommen wird. Er überlieferte mit seiner Überlieferungskette von Ziyad ibn Hudair, dass ʿUmar ihn

Anmerkungen

(17) In B, M: "in dem, was". (18) Erschien in A, B, M nach der Aussage: "in seinem Friedensschluss mit ihnen", die folgt. Siehe Al-Muhadhdhab 2/250. (19) Im Original: "ihre Häupter". (20) In M: "bei den Christen".

Arabisch (Quelle)

كعْب. قال الزُّهْرِىُّ: أوَّلُ من أعْطى الجِزْيَةَ أهلُ نَجْرانَ، وكانُوا نَصارَى. وأحذ الجِزْيَةَ من أُكَيْدِر دُومَةَ، وهو عَرَبِىٌّ. وحُكْمُ الجِزْيَةِ ثابِتٌ بالكتابِ والسُّنَّةِ، فى كلِّ كتابِىٍّ، عَرَبِيًّا كان أو غيرَ عَرَبِىٍّ، إلَّا ما خُصَّ به بنو تَغْلِبَ، لمصالَحَةِ عمرَ إيَّاهُم، [ففى مَن] (١٧) عداهم يَبْقَى الحُكْمُ على عُمومِ الكتابِ وشَواهِدِ السُّنَّةِ، ولم يكُنْ بينَ غيرِ بنى تَغْلِبَ وبين أَحَدٍ من الأئِمَّةِ صلحٌ كصُلْحِ بنى تَغْلِبَ، فيما بلَغَنا، ولا يَصِحُّ قياسُ غيرِ بنى تَغْلِبَ عليهم؛ لوُجُوهٍ؛ أحدُها، أَنَّ قياسَ سائِرِ العرَبِ عليهم يُخالِفُ النُّصوصَ التى ذكرْناها، ولا يصِحُّ قياسُ المنصوصِ عليه على ما تَلْزَمُ منه مُخالَفَةُ النَّصِّ. الثانى، أَنَّ العِلَّةَ فى بنِى تَغْلِبَ الصّلْحُ، ولم يُوجَدِ الصُّلْحُ مع غيرِهم، ولا يصِحُّ القياسُ مع تَخَلُّفِ العِلَّةِ. الثالث، أَنَّ بنى تَغْلِبَ كانُوا ذَوِى قُوَّةٍ وشَوْكَةٍ، لحِقُوا بالرُّومِ، وخِيفَ منهم الضَّرَرُ إنْ لم يُصالَحُوا، ولم يُوجَدْ هذا فى غيرِهم. فإنْ وُجِدَ هذا فى غيرِهم، فامْتَنَعُوا من أداءِ الجزْيَةِ، وخِيفَ الضَّرَرُ بتَرْكِ مُصالَحَتِهم، فرأَى الإِمامُ مُصالَحَتَهم على أداءِ الجِزْيَةِ باسْمِ الصَّدَقَةِ، جازَ ذلك، إذا كان المَأْخوذُ منهم بقَدْرِ ما يجِبُ عليهم من الجِزْيَةِ أو زيادَةً، [وذكر هذا أبو إسحاق صاحبُ "المُهَذَّبِ"، فى كتابِه. والحُجَّةُ فى هذا قِصَّةُ بنى تَغْلِبَ، وقياسُهم عليه] (١٨). قال علىُّ بن سعيد: سمِعْتُ أحمدَ يقول: أهلُ الكتابِ ليس عليهم فى مَوَاشيهِم (١٩) صَدَقَةٌ، ولا فى أموالِهم، إنَّما تُؤْخَذُ منهم الجِزْيَةُ، إلَّا أن يكونُوا صُولِحُوا على أَنْ تُوخَذَ منهم، كما صَنعَ عمرُ بِنصارَى (٢٠) بنى تَغْلِبَ، حين أضْعَفَ عليهم الصَّدَقَةَ فى صُلْحِه إيَّاهم، إذا كانوا فى مَعْناهم، أمَّا قِياسُ مَنْ لم يُصالَحْ عليهم، فى جَعْلِ جِزْيَتِهم صَدَقَةً، فلا يصحُّ. واللَّهُ أعلمُ.

فصل: وإذا اتَّجَرَ نَصْرانِىٌّ تَغْلِبِىٌّ، فمرَّ بالعاشِرِ، فقال أحمدُ: يُؤْخَذُ منه العُشْرُ ضِعْفُ ما يُؤْخَذُ من أهلِ الذِّمَّةِ. وروَى بإسْنادِه، عن زِياد بنِ حُدَيْرٍ، أَنَّ عمرَ بعَثَه

Anmerkungen

(١٧) فى ب، م: "ففيما".(١٨) جاء فى أ، ب، م: بعد قول: "فى صلحه إياهم" الآتى.وانظر المهذب ٢/ ٢٥٠.(١٩) فى الأصل: "رءوسهم".(٢٠) فى م: "فى نصارى".

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