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Al-Mughnī von Ibn Qudāma – Edition al-Turkī
Band 13 · Seite 232Abschnitt

Übersetzung · DE

ob wenig oder viel; denn Umar sagte: "Nimm von jeweils zwanzig Dirham einen Dirham." Und weil es ein Anspruch gegen ihn ist, wurde er für das Wenige wie für das Viele verpflichtend, so wie der Anteil des Eigentümers an seinem Land, für das er ihn (den Pächter) angestellt hat. Unser Argument ist, dass es sich um einen Zehnt oder einen halben Zehnt handelt, der durch das Gesetz (Scharia) verpflichtend wurde, weshalb für ihn ein Nisab (Mindestmaß) festgelegt wurde, wie bei der Zakat auf Ernte und Früchte. Zudem ist es ein Anspruch, der sich nach dem Zeitabstand eines Jahres bemisst, daher wurde dafür ein Nisab festgelegt, wie bei der Zakat. Was das Wort von Umar betrifft, so ist damit – Gott weiß es am besten – die Erläuterung der Höhe des entnommenen Betrags gemeint, nämlich dass es der halbe Zehnt ist. Seine Bedeutung ist: Wenn er zehn Dinar bei sich hat, so nimm von jeweils zwanzig Dirham einen Dirham; denn im Anfang des Hadith heißt es, dass Umar einen Steuereinnehmer (Musaddiq) entsandte und ihm befahl, von den Muslimen von jeweils vierzig Dirham einen Dirham zu nehmen, von den Dhimmi von jeweils zwanzig Dirham einen Dirham, und von den Ahl al-Harb von jeweils zehn einen. Dies wird vom Muslim nur dann genommen, wenn er den Nisab erreicht hat, und ebenso von anderen.

Abschnitt: Es gibt verschiedene Überlieferungen von Ahmad darüber, wie mit einem Dhimmi zu verfahren ist, der am Zehnter mit Wein oder Schweinen vorbeizieht. An einer Stelle sagte er: Umar sagte: "Überlasst ihnen [den Verkauf. Es soll nur zu Lasten desjenigen gehen, der sie nimmt. Er überlieferte mit seiner Überlieferungskette von Suwayd ibn Ghafala bezüglich des Wortes von Umars: "Überlasst ihnen"] (20) den Verkauf von Wein und Schweinen gegen ihren Zehnt (21)." Ahmad sagte: "Eine gute Überlieferungskette." Zu denen, die diese Ansicht vertraten, gehörten Masruq, an-Nakhai und Abu Hanifa. Muhammad ibn al-Hasan stimmte ihnen speziell bezüglich Wein zu. Der Qadi erwähnte, dass Ahmad explizit festgehalten habe, dass von ihnen diesbezüglich nichts genommen werden dürfe. Dies vertraten auch Umar ibn Abd al-Aziz, Abu Ubaid und Abu Thawr. Umar ibn Abd al-Aziz sagte: "Wein wird von einem Muslim nicht mit dem Zehnten belegt." Es wurde von Umar ibn al-Khattab, möge Gott mit ihm zufrieden sein, überliefert, dass Utba ibn Farqad ihm vierzigtausend Dirham als Sadaqa (Steuer) auf Wein sandte. Umar schrieb ihm daraufhin: "Du hast mir die Sadaqa auf Wein gesandt, dabei hast du mehr Anrecht darauf als die Muhajirun." Er berichtete dies den Leuten und sagte: "Bei Gott, ich werde dich danach niemals mehr für etwas einsetzen." Er sagte: "Daraufhin enthob er ihn seines Amtes (22)." Abu Ubaid sagte: "Die Bedeutung des Wortes von Umar, möge Gott mit ihm zufrieden sein: 'Überlasst ihnen den Verkauf, und nehmt ihr"

Anmerkungen

(19) Fehlt in B. (20) Fehlt in B. (Text wurde eingefügt für die Analyse). (21) Herausgegeben von Abd ar-Razzaq in: Kapitel über die Erhebung der Dschizya auf Wein, aus dem Buch der Schriftbesitzer. al-Musannaf 6/23. Und von Abu Ubaid in: Kapitel über die Erhebung der Dschizya auf Wein und Schweine. al-Amwal 50. Siehe dazu auch: was al-Baihaqi herausgab in: Kapitel darüber, dass von ihnen bei der Dschizya weder Wein noch Schweine angenommen werden dürfen, aus dem Buch der Dschizya. as-Sunan al-Kubra 9/206. (22) Herausgegeben von Abu Ubaid in: Kapitel über die Erhebung der Dschizya auf Wein und Schweine. al-Amwal 50. Siehe ebenfalls: was al-Baihaqi herausgab in: Kapitel darüber, dass von ihnen bei der Dschizya weder Wein noch Schweine angenommen werden dürfen, aus dem Buch der Dschizya. as-Sunan al-Kubra 9/206.

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