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Al-Mughnī von Ibn Qudāma – Edition al-Turkī
Band 13 · Seite 23Abschnitt

Übersetzung · DE

…'Asqalan, denn wenn sich die Mühle in meiner Gemeinschaft zu drehen beginnt, werden ihre Bewohner in Ruhe (34) und Sicherheit sein.“ (35).

Abschnitt: Die Rechtsauffassung von Abu 'Abd Allah (Ahmad ibn Hanbal) ist die Missbilligung (Karaha) der Umsiedlung von Frauen und Nachkommen in die gefürchteten Grenzregionen (Thughur). Dies ist auch die Ansicht von al-Hasan und al-Awza'i, gemäß dem, was Yazid ibn 'Abd Allah überlieferte: Er sagte, 'Umar habe gesagt: „Lasst die Muslime nicht am Meeresufer siedeln.“ Dies wurde von al-Athram mit seiner Überlieferungskette herausgegeben (36). Dies deshalb, weil in den gefürchteten Grenzregionen der Sieg des Feindes über sie, über diejenigen, die sich dort aufhalten, und die Überwältigung ihrer Nachkommen und Frauen nicht ausgeschlossen werden kann. Abu 'Abd Allah wurde gefragt: „Fürchtest du für jemanden, der mit seinen Angehörigen in eine Grenzregion zieht, die Sünde?“ Er antwortete: „Wie sollte ich die Sünde nicht fürchten, wo er doch seine Nachkommen den Götzendienern (Mushrikin) aussetzt?“ Er sagte auch: „Früher riet ich dazu, mit den Angehörigen und der Familie nach al-Sham zu ziehen, doch heute verbiete ich dies, denn die Angelegenheit (des Endzeitszenarios) ist nahe gerückt.“ Und er sagte: „Diese Leute werden einen Tag erleben müssen.“ Man fragte: „Meinst du das Ende der Zeiten?“ Er sagte: „Dies ist das Ende der Zeiten.“ Man fragte: „Aber der Prophet - Allahs Segen und Friede auf ihm - pflegte zwischen seinen Frauen zu losen, und welche von ihnen das Los traf, die nahm er mit.“ (37) Er sagte: „Das betraf die einzelne (Ehefrau) (38), nicht die Nachkommenschaft.“ Diese Äußerung von Ahmad ist dahingehend zu verstehen, dass es für diejenigen, die nicht zu den Bewohnern einer Grenzregion gehören, nicht als empfehlenswert gilt, mit ihren Familien in eine gefürchtete Grenzregion zu ziehen. Was hingegen die Bewohner der Grenzregion betrifft, so ist es für sie unumgänglich, dort mit ihren Familien zu leben; wäre dies nicht so (39), würden die Grenzregionen verfallen und ihre Verteidigung brachliegen. Er unterschied dabei gezielt die „gefährlichen“ Grenzregionen, was dadurch belegt wird, dass er das Leben in Damaskus und ähnlichen Städten vorzog, obwohl diese ebenfalls Grenzregionen waren, da bei ihnen überwiegend von ihrer Sicherheit und der Sicherheit ihrer Bewohner auszugehen ist.

Abschnitt: Es ist für die Bewohner der Grenzregion empfehlenswert, sich für alle ihre Gebete in der Hauptmoschee zu versammeln, damit dies für sie einigender wirkt. Sollte ein Alarm (Nafir) eintreten, trifft man sie versammelt an, sodass die Nachricht alle erreicht. Sollte eine Nachricht eintreffen, die sie hören müssen, oder eine Anordnung, über die sie informiert werden sollen, so erfahren sie diese, und sie werden gesehen vom Auge (40)

Anmerkungen

(34) In A: „rakhiya“. In al-La'ali' al-Masnu'a: „khayr rakha'“. (35) Von al-Suyuti angeführt in: al-La'ali' al-Masnu'a fi al-Ahadith al-Mawdu'a 1/463. (36) 'Abd al-Razzaq hat Ähnliches herausgegeben in: Kapitel „Feldzug auf dem Meer“ aus dem Buch des Dschihad. al-Musannaf 5/283, 284. (37) Die Ausarbeitung dazu wurde bereits zuvor erwähnt in: 9/430. (38) In M: „li-l-wahida“. (39) In A: „wa-law la“. (40) Ausgelassen in: A.

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