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Al-Mughnī von Ibn Qudāma – Edition al-Turkī
Band 13 · Seite 243

Übersetzung · DE

Allah – Allah segne ihn und gebe ihm Heil – sagt: "Ich werde die Juden und Christen gewiss von der Arabischen Halbinsel vertreiben, sodass ich in ihr nur noch Muslime zurücklasse." Al-Tirmidhi sagte: Dies ist ein hasan-sahih Hadith (ein guter und authentischer Hadith). Und von Ibn Abbas wird überliefert, dass er sagte: Der Gesandte Allahs – Allah segne ihn und gebe ihm Heil – hinterließ ein Testament mit drei Dingen. Er sagte: "Vertreibt die Götzendiener von der Arabischen Halbinsel und gewährt den Abgesandten Geschenke, in der Art, wie ich es ihnen zu gewähren pflegte." Über das dritte schwieg er. Dies wurde von Abu Dawud (36) überliefert. Die Arabische Halbinsel erstreckt sich vom Wadi bis zum äußersten Ende des Jemen. Dies sagte Sa'id ibn 'Abd al-'Aziz. Al-Asma'i und Abu 'Ubaid sagten: Sie reicht in der Länge vom Umland des Irak bis Aden und in der Breite von Tihama und dem, was dahinter liegt, bis zu den Randgebieten von al-Sham (Syrien). Abu 'Ubaida sagte: Sie reicht in der Länge von "Hafr Abi Musa" (37) bis zum Jemen und in der Breite vom Sand von "Yabrin" (38) bis zum Ende von "al-Samawa" (39). Al-Khalil sagte: Sie wurde nur deshalb "Jazira" (Halbinsel) genannt (40), weil das Meer von al-Habash (41), das Persische Meer und der Euphrat sie umgeben haben. Sie wurde den Arabern zugeschrieben, da es ihr Land, ihre Wohnstätte und ihr Ursprung ist. Ahmad sagte: Die Arabische Halbinsel ist Medina und ihre Umgebung. Er meint damit, dass das, was den Ungläubigen als Wohnort verboten ist (42), Medina und ihre Umgebung ist, und das sind Mekka, al-Yamama, Khaybar, Yanbu', Fadak, deren Provinzen und was daran grenzt. Dies ist auch die Ansicht von al-Shafi'i, da sie nicht aus Tayma' (43) oder aus dem Jemen vertrieben wurden. Es wurde von Abu 'Ubaida ibn al-Jarrah überliefert, dass er sagte: Das Letzte, was der Prophet – Allah segne ihn und gebe ihm Heil – sprach, war (44), dass er sagte: "Vertreibt die Juden aus dem Hidschaz" (45). Was die Vertreibung der Bewohner von Najran daraus betrifft, so geschah dies deshalb, weil der Prophet – Allah segne ihn und gebe ihm Heil – mit ihnen einen Friedensschluss unter der Bedingung vereinbarte, dass sie den Zins (Riba) unterlassen, woraufhin sie ihren Vertrag brachen.

Anmerkungen

(36) Im vorherigen Kapitel. Ebenso von al-Bukhari ausgegeben, in: Kapitel: Die Vertreibung der Juden von der Arabischen Halbinsel, aus dem Buch der Dschizya. Sahih al-Bukhari 4/121. Und Muslim, in: Kapitel: Das Unterlassen des Testaments für jemanden, der nichts zu vererben hat, aus dem Buch des Testaments. Sahih Muslim 3/1258. (37) Hafr Abi Musa: Brunnen, die Abu Musa al-Ash'ari an der Straße von Basra nach Mekka graben ließ. Mu'jam al-Buldan 2/294. (38) Yabrin: Ein Sandgebiet, dessen Grenzen nicht zu erfassen sind, rechts vom Sonnenaufgang von Hajr al-Yamama aus gesehen. Mu'jam al-Buldan 4/1005. (39) Die Wüste von al-Samawa: Zwischen al-Kufa und al-Sham. Siehe: Mu'jam al-Buldan 3/131. (40) In A und B die Hinzufügung: "der Araber". (41) In den Manuskripten: "al-Jaysh" (das Heer) – dies ist ein Schreibfehler. Das Meer von al-Habash ist das Meer von al-Qulzum, heute bekannt als das Rote Meer. (42) Fehlt in A, B und M. (43) Tayma': Ein kleiner Ort an den Rändern von al-Sham, zwischen al-Sham und Wadi al-Qura. Mu'jam al-Buldan 1/907. (44) In M: "anna-hu". (45) Von al-Darimi ausgegeben, in: Kapitel: Die Vertreibung der Götzendiener von der Arabischen Halbinsel, aus dem Buch der Feldzüge. Sunan al-Darimi 2/233. Und von al-Bukhari, in: al-Tarikh al-Kabir 4/57.

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