Abschnitt: Ahmad sagte über einen Mann, der eine christliche Ehefrau hat: Er darf ihr nicht erlauben, zu einem Fest hinauszugehen oder in eine Kirche zu gehen, und er hat das Recht, ihr dies zu verbieten. Ebenso verhält es sich mit einer Sklavin. Man fragte ihn: Darf er ihr den Konsum von Wein verbieten? Er sagte: Er soll es ihr befehlen; wenn sie es nicht akzeptiert, hat er nicht das Recht, sie (gewaltsam) daran zu hindern. Man fragte ihn: Wenn sie von ihm verlangt, ihr ein Zunnar (Gürtel) zu kaufen? Er sagte: Er soll kein Zunnar kaufen; sie soll hinausgehen und es für sich selbst kaufen. Er wurde über einen Dhimmi befragt, der Zinsgeschäfte tätigt und Wein sowie Schweine verkauft und dann den Islam annimmt, während sich dieses Vermögen in seinem Besitz befindet. Er sagte: Er ist nicht verpflichtet, etwas davon auszugeben, denn das geschah im Zustand seines Unglaubens, was dem Status ihrer Eheschließungen im Unglauben gleicht, wenn sie den Islam annehmen. Er wurde über Magier befragt, die ihr Kind als Muslim deklarieren, welches dann im Alter von fünf Jahren stirbt. Er sagte: Es wird auf den Friedhöfen der Muslime begraben, gemäß dem Wort des Propheten – Allahs Segen und Friede auf ihm –: „Seine Eltern [machen ihn zum Juden, Christen oder Magier] (38)“ (39). Das bedeutet, da diese beiden ihn nicht zum Magier gemacht haben, verbleibt er auf der Fitra (der ursprünglichen Veranlagung). Abu Abd Allah wurde über die Kinder der Götzendiener befragt. Er sagte: Ich folge dem Ausspruch des Propheten – Allahs Segen und Friede auf ihm –: „Allah weiß am besten, was sie getan hätten“ (40). Er sagte: Ibn Abbas pflegte zu sagen: „Seine Eltern machen ihn zum Juden oder Christen“, bis er hörte: „Allah weiß am besten, was sie getan hätten“, woraufhin er seine Aussage aufgab. Ibn al-Shafi'i fragte ihn: „O Abu Abd Allah, die Nachkommen der Götzendiener oder der Muslime?“ Er antwortete: „Dies sind die Fragen der Leute der Irreführung.“ Abu Abd Allah sagte: Bishr ibn al-Sari (41) fragte Sufyan al-Thawri nach den Kindern der Götzendiener, woraufhin dieser ihn anfuhr und sagte: „O Knabe, fragst du nach so etwas?“ Ahmad sagte: Wir lassen diese Überlieferungen so stehen, wie sie gekommen sind, und sagen nichts dazu. Er wurde nach den Kindern der Muslime befragt und sagte: Es besteht kein Dissens darüber, dass sie im Paradies sind. Sie erwähnten ihm den Hadith von Aisha, in dem sie sagte: „Ein Sperling aus den Sperlingen des Paradieses“ (42). Er sagte: „Und das ist ein Hadith!“ Er erwähnte darin einen Mann, den Talha als schwach eingestuft hatte. Er wurde nach einem Mann befragt, der unter der Bedingung den Islam annimmt, dass er nur zwei Gebete verrichtet? Er sagte: Sein Islam ist gültig (43), doch er wird zur Verrichtung der fünf Gebete angehalten. Er sagte: Die Bedeutung des Hadith von Hakim ibn Hizam – „Ich leistete dem Propheten – Allahs Segen und Friede auf ihm – den Treueeid (44), dass ich nicht anders als stehend niederfalle“ (45) – ist, dass er sich im Gebet nicht verbeugt (Ruku), sondern liest und sich dann ohne Verbeugung niederwirft. Er sagte: Und der Hadith von Qatada über Nasr ibn Asim, dass ein Mann von ihnen dem Propheten – Allahs Segen und Friede auf ihm – den Treueeid (46) leistete, die Gebete an den beiden Enden des Tages zu verrichten (47).
(37) In M: "innahu". (38) In B: "yuhawwidanihi wa-yunaswiranihi wa-yumadschisanihi". (39) Die Quellenangabe hierzu wurde bereits geliefert in: 12/278. (40) Überliefert von al-Bukhari, in: Kapitel: Was über die Kinder der Götzendiener gesagt wurde, aus dem Buch der Bestattungen. Sahih al-Bukhari 2/125. Und Muslim, in: Kapitel: Die Bedeutung 'Jedes Neugeborene wird auf der Fitra geboren...', aus dem Buch der Vorherbestimmung. Sahih Muslim 4/2048, 2049. Und Abu Dawud, in: Kapitel: Über die Nachkommen der Götzendiener, aus dem Buch der Sunna. Sunan Abi Dawud 2/531. Und al-Nasa'i, in: Kapitel: Die Kinder der Götzendiener, aus dem Buch der Bestattungen. al-Mudschtaba 4/47, 48. Und Imam Ahmad, in: al-Musnad 2/253, 259, 315, 464, 481, 518. (41) Bishr ibn al-Sari al-Afwah, er war eloquent in seinen Ermahnungen, wortgewandt und fromm; er verstarb im Jahr 195 n. H. al-'Ibar 1/318.