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Al-Mughnī von Ibn Qudāma – Edition al-Turkī
Band 13 · Seite 256Buch über die Jagd und das Schlachten

Übersetzung · DE

Buch über die Jagd und die Schlachtungen

Die Grundlage für die Erlaubnis der Jagd sind das Buch (der Koran), die Sunna und der Konsens (Idschma). Was das Buch betrifft: So ist es das Wort Gottes des Erhabenen: „Erlaubt ist euch das Jagdwild des Meeres und dessen Speise als Nießbrauch für euch und für die Reisenden, doch verboten ist euch das Jagdwild des Festlandes, solange ihr im Weihezustand (Ihram) seid“ (1). Er, der Erhabene, sagt: „Und wenn ihr den Weihezustand beendet habt, so jagt!“ (2). Und Er, der Erhabene, sagt: „Sie fragen dich, was ihnen erlaubt ist. Sprich: Erlaubt ist euch das Gute (Tayyibat) und was ihr an Jagdtieren (Dschawarih) ausgebildet habt, indem ihr sie abrichtet, wie Gott es euch gelehrt hat. So esst von dem, was sie für euch festhalten, und sprecht den Namen Gottes darüber aus“ (3). Was die Sunna betrifft: So überlieferte Abu Thalaba al-Chuschani, er sagte: Ich kam zum Gesandten Gottes – Allahs Segen und Friede auf ihm – und sagte: O Gesandter Gottes, wir befinden uns in einem Jagdgebiet. Ich jage mit meinem Bogen, ich jage mit meinem abgerichteten Hund [und ich jage mit meinem Hund, der nicht abgerichtet ist, so unterrichte mich, was für mich zulässig ist? Er sagte: Was das anbelangt, dass ihr euch in einem Jagdgebiet befindet: Was du mit deinem Bogen jagst] (4) und den Namen Gottes dabei aussprichst, davon iss. Und was du mit deinem [abgerichteten Hund jagst und den Namen Gottes dabei aussprichst, davon iss. Und was du mit deinem Hund jagst] (4), der nicht abgerichtet ist, und du dessen Schlachtung (Dhakah) noch erreichst, davon iss“ (5). Und von Adi ibn Hatim wird überliefert, er sagte: Ich fragte: O Gesandter Gottes, wir schicken (6) den Hund los...

Anmerkungen

(1) Sure al-Ma’ida, 96. (2) Sure al-Ma’ida, 2. (3) Sure al-Ma’ida, 4. (4) Fehlt in B. (5) Überliefert von al-Buchari, in: Kapitel: Jagd mit dem Bogen, Kapitel: Was über das Jagen überliefert wurde, und Kapitel: Gefäße der Magier, aus dem Buch der Schlachtungen und Jagd. Sahih al-Buchari 7/111, 112, 114, 117. Und Muslim, in: Kapitel: Jagd mit abgerichteten Hunden, aus dem Buch der Jagd und Schlachtungen. Sahih Muslim 3/1532. Und al-Tirmidhi, in: Kapitel: Was darüber überliefert wurde, was von der Jagd eines Hundes gegessen werden darf und was nicht, und Kapitel: Was darüber überliefert wurde, wenn ein Hund von der Beute frisst, aus den Kapiteln über die Jagd. Und in: Kapitel: Was darüber überliefert wurde, in den Gefäßen der Ungläubigen zu essen, aus den Kapiteln über die Speisen. Aridat al-Ahwadhi 6/252, 257, 258, 7/299. Und al-Nasa'i, in: Kapitel: Der Befehl, bei der Jagd den Namen Gottes auszusprechen, Kapitel: Die Jagd mit einem Hund, der nicht abgerichtet ist, und Kapitel: Der Hund, der von der Beute frisst, aus dem Buch der Jagd und Schlachtungen. al-Mudschtaba 7/158, 159, 162. Und Ibn Madscha, in: Kapitel: Die Jagd mit dem Hund, aus dem Buch der Jagd. Sunan Ibn Madscha 2/1069, 1070. Und Imam Ahmad, in: al-Musnad 4/193-195, 257, 379. (6) In M: „rasala“ (er schickte).

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