Al-Mughnī von Ibn Qudāma – Edition al-Turkī — 1702 – Rechtsfrage: Abū al-Qāsim, möge Allah ihm gnädig sein, sagte: „Wenn er den Namen Allahs ausspricht und seinen abgerichteten Hund oder Geparden freilässt, und er jagt und tötet, und [das Tier] nicht davon gefressen hat, dann ist es erlaubt, es zu essen.“ · ShamelaTranslate