er – der Erhabene – das durch einen Schlag getötete Tier (al-mawqudha) verboten hat, und dies ist ebenso der Fall. Dies schränkt das ein, was sie erwähnten. Die Worte des Propheten – Allahs Segen und Friede auf ihm –: "Was das Blut zum Fließen bringt (an-hara ad-dama) und worüber der Name Allahs genannt wurde (48), das iss" (49), beweisen, dass es nicht erlaubt ist, wenn es das Blut nicht zum Fließen bringt. Die siebte Bedingung ist, dass er ihn auf ein Wildtier schickt. Wenn er ihn schickt, während er nichts sieht und es nicht wahrnimmt, er aber dennoch ein Wildtier trifft, so ist es nicht erlaubt. Dies ist die Meinung der Mehrheit der Gelehrten, denn er hat ihn nicht auf das Wildtier geschickt, sondern es ist von sich aus losgelaufen. Ebenso verhält es sich, wenn er einen Pfeil auf ein Ziel schießt und ein Wildtier trifft, oder wenn er ihn über seinen Kopf schießt und er auf ein Wildtier fällt und es tötet; es ist nicht erlaubt, weil er bei seinem Schuss nicht auf ein bestimmtes Ziel zielte. Dies ähnelt dem Fall dessen, der ein Messer aufstellt, woraufhin ein Schaf darauf geschlachtet wird.
Abschnitt: Alles, was sich abrichten lässt und mit dem man von den Raubtieren jagen kann, wie der Gepard oder Jagdtiere unter den Vögeln, dessen Urteil entspricht dem des Hundes hinsichtlich der Erlaubnis seiner Jagdbeute. Ibn Abbas sagte zu den Worten des Erhabenen: {Und was ihr an Jagdtieren abgerichtet habt}: "Es sind die abgerichteten Hunde sowie jeder Vogel, der die Jagd erlernt hat, ferner Geparde, Falken und deren Gleiche." Dasselbe vertraten Tawus, Yahya ibn Abi Kathir, al-Hasan, Malik, al-Thawri, Abu Hanifa, Muhammad ibn al-Hasan, al-Shafi'i und Abu Thawr. Von Ibn 'Umar und Mujahid wurde berichtet, dass die Jagd nur mit einem Hund zulässig sei, aufgrund der Worte Allahs – des Erhabenen –: {Und was ihr an Jagdtieren abgerichtet habt (mukallibina)}. Er meinte damit: Die ihr aus den Hunden abgerichtet habt. Unser Beweis ist das, was von 'Adi überliefert wurde; er sagte: "Ich fragte den Gesandten Allahs – Allahs Segen und Friede auf ihm – nach der Jagd des Falken, worauf er sagte: 'Wenn er für dich festgehalten hat, so iss' (50)." Zudem ist er ein Raubtier, mit dem gewöhnlich gejagt wird und das die Abrichtung akzeptiert, daher ähnelt es dem Hund. Was den Koranvers betrifft, so sind die al-jawarih (Jagdtiere) die Beutemacher (al-kawasib). {Und Er weiß, was ihr am Tag begeht (jarahtum)} (51), d.h. was ihr an Erwerb erzielt habt. Ein Mann ist ein jawarih für seine Angehörigen, d.h. ihr Ernährer. {Mukallibina} leitet sich von at-taklib ab, was das Anstacheln bedeutet.
(48) Fehlt in M. (49) Von al-Bukhari überliefert in: Kapitel über die Verteilung der Kriegsbeute, Kapitel über den, der zehn gerecht ausgleicht, aus dem Buch der Gesellschaft, sowie in: Kapitel über das, was beim Schlachten von Kamelen und Schafen bei der Beute verabscheut wird, aus dem Buch des Dschihad, und in: Kapitel über die Nennung des Namens Gottes beim Schlachtopfer und wer es absichtlich unterlässt, und Kapitel über das, was das Blut zum Fließen bringt, aus dem Buch der Schlachtopfer und der Jagd. Sahih al-Bukhari 3/181, 186, 4/91, 7/118, 119. Und Abu Dawud in: Kapitel über das Schlachten mit einem Kieselstein, aus dem Buch der Opfertiere. Sunan Abi Dawud 2/91, 92. Und al-Tirmidhi in: Kapitel darüber, was über das Schlachten mit einem Schilfrohr und anderem überliefert wurde, aus den Kapiteln der Jagd. 'Aridat al-Ahwadhi 6/286. Und al-Nasa'i in: Kapitel über das Verbot, mit dem Fingernagel zu schlachten, Kapitel über das Schlachten mit dem Zahn und Kapitel über das entkommene Tier, das man nicht einfangen kann, aus dem Buch der Schlachtopfer. al-Mujtaba 7/199, 201. Und Ibn Madscha in: Kapitel darüber, womit man schlachtet, aus dem Buch der Schlachtopfer. Sunan Ibn Madscha 2/1061. Und Imam Ahmad im Musnad 3/463, 464, 4/140, 142. (50) Von Abu Dawud überliefert in: Kapitel über die Jagd, aus dem Buch der Jagd. Sunan Abi Dawud 2/98. Und al-Tirmidhi in: Kapitel darüber, was über die Jagd mit Falken überliefert wurde, aus den Kapiteln der Jagd. 'Aridat al-Ahwadhi 6/255. Und Imam Ahmad im Musnad 4/257.