Al-Mughnī von Ibn Qudāma – Edition al-Turkī — 1626 - Rechtsfrage: Er sagte: (Wenn er zum Dschihad gerufen wird, bedarf es ihrer Erlaubnis nicht, und dies gilt ebenso für alle Pflichten; ihnen darf nicht gehorcht werden, wenn es um deren Unterlassung geht) · ShamelaTranslate