Bogen und Pfeil, und die Bedingung gilt nur für das, was anstelle der rituellen Schlachtung tritt, nämlich das Aussenden des Werkzeugs, sei es der Hund oder der Pfeil, und diese Bedingung ist hier erfüllt.
Abschnitt: Wenn eine Gruppe von Leuten ihre Hunde losschickt und dabei den Namen Gottes nennt, dann aber das Jagdwild tot auffinden, ohne zu wissen, wer es getötet hat, so ist der Verzehr erlaubt. Sind sie sich jedoch uneinig über den Täter und sind die Hunde noch mit dem Wild verbunden, so gehört es ihnen gemeinsam zu gleichen Teilen; denn alle waren gemeinschaftlich am Festhalten beteiligt, ähnlich wie wenn es sich in den Händen der Jäger (20) oder ihrer Sklaven befunden hätte. Wenn nur einer der Hunde mit dem Wild verbunden ist, gehört es demjenigen, dessen Hund damit verbunden ist, und derjenige, dem wir es zugesprochen haben, muss in beiden Fällen einen Eid leisten; denn seine Behauptung ist plausibel, also liegt die Beweislast durch Eid (21) bei ihm, wie bei demjenigen, in dessen Besitz sich etwas befindet. Wenn das Tier tot ist und die Hunde sich fernhalten, wird die Angelegenheit ausgesetzt, bis sie sich geeinigt haben. Es ist auch möglich, das Los zwischen ihnen zu ziehen; wessen Name gezogen wird, der leistet den Eid und bekommt es. Dies ist die Lehrmeinung von Abu Thawr, im Analogieschluss (22) zu dem Fall, wenn zwei Personen ein Reittier beanspruchen, das sich in der Hand eines anderen befindet. Im ersten Fall, wenn befürchtet wird, dass das Fleisch verdirbt, bevor sie sich geeinigt haben, verkaufen sie es und einigen sich dann über den Erlös.
1708 - Rechtsfrage: Er sagte: (Und wenn er den Namen Gottes nennt und auf ein Jagdwild schießt, es aber ein anderes (1) trifft, ist der Verzehr erlaubt.)
Zusammenfassend (2) dazu ist zu sagen, dass die Jagd mit Pfeilen und jeder anderen geschärften Waffe ohne Meinungsverschiedenheit zulässig ist. Dies fällt unter das allgemeine Wort Gottes des Erhabenen: "So jagt" (3). Der Prophet - Friede und Segen Gottes seien auf ihm - sagte: "Was du mit deinem Bogen gejagt und dabei den Namen Gottes genannt hast, das iss" (4). Es wird von Abu Qatada überliefert, dass er mit dem Gesandten Gottes - Friede und Segen Gottes seien auf ihm - zusammen war, als er einen Wildesel sah. Er setzte sich auf sein Pferd, ergriff seinen Speer, stürmte auf den Esel zu und tötete ihn. Als sie den Gesandten Gottes - Friede und Segen Gottes seien auf ihm - einholten, befragten sie ihn dazu. Er sagte: "Das ist eine Verpflegung, die Gott euch hat zukommen lassen." Übereinstimmend überliefert (5).
(20) Im Original, M: "al-sayyadin" (die Jäger). (21) Aus dem Original, B, M ausgelassen. (22) Das "wa" (und) in A, B, M ausgelassen. (1) Im Original, B, M: "fa-asabat" (sie [die Pfeile] traf). (2) Aus A ausgelassen. (3) Sure al-Ma'ida 2. (4) Die Überlieferungskette wurde bereits auf Seite 256 angegeben.