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Al-Mughnī von Ibn Qudāma – Edition al-Turkī
Band 13 · Seite 282Abschnitt

Übersetzung · DE

das Wild mit einem Eisen auf die übliche Weise getötet hat, so ähnelt es dem Fall, in dem er es mit einem solchen beschossen hätte. Und weil er beabsichtigte, das Wild mit etwas zu töten, das eine Schneide hat und womit üblicherweise gejagt wird, ähnelt es dem, was wir erwähnten. Die Ursache hat den Rang der direkten Handlung in Bezug auf die Haftung, daher gilt dies auch für die Erlaubnis der Jagd. Dies unterscheidet sich von dem Fall, in dem er ein Messer aufstellt, denn es ist nicht üblich, damit zu jagen. Wenn er einen Pfeil schießt, ohne ein Wild zu sehen, so ist dies nicht die übliche Weise, und das Offensichtliche ist, dass er kein Wild trifft, daher ist seine Absicht nicht gültig, was hier jedoch anders ist.

Abschnitt: Was aber das Wild betrifft, das durch ein Netz oder ein Seil (5) getötet wurde, so ist dies verboten. Wir kennen hierüber keine Meinungsverschiedenheit, außer von al-Hasan, dass dasjenige erlaubt sei, welches das Seil tötet, sofern er den Namen Allahs aussprach, als er hineinging und es verletzte. Dies ist eine abweichende (shadhdh) Ansicht, die der Allgemeinheit der Gelehrten widerspricht, und weil er es (6) mit etwas getötet hat, das keine Schneide besitzt, ähnelt es dem Fall, in dem er es mit einer Kugel tötet.

1714 - Problem; Er sagte: (Und wenn er mit dem Mi'rad [einer Art Wurfeisen/Keule] jagt, isst er, was es durch seine Schneide getötet hat, und isst nicht, was es durch seine Breitseite getötet hat.)

Der Mi'rad: Ein zugespitztes Holz (2), und manchmal wird an dessen Spitze ein Stück Eisen angebracht. Ahmad sagte: Der Mi'rad ähnelt dem Pfeil; man wirft damit auf das Wild. Vielleicht trifft er das Wild mit seiner Schneide, durchdringt es und tötet es, dann ist es erlaubt. Vielleicht trifft er es aber mit seiner Breitseite und tötet es durch seine Schwere, dann ist es Mawqudhah (durch Schlag getötetes Tier), und es ist nicht erlaubt. Dies ist die Ansicht von 'Ali, Salman (3), 'Ammar und Ibn 'Abbas. Dies sagten auch an-Nakha'i, al-Hakam, Malik, ath-Thawri, ash-Shafi'i, Abu Hanifa, Ishaq und Abu Thawr. Al-Awza'i und die Gelehrten von asch-Sham sagten: Es ist erlaubt, egal ob es durch die Schneide oder die Breitseite getötet wurde. Ibn 'Umar sagte: Was von dem Wild mit einer Kugel oder einem Mi'rad abgeworfen wurde, gehört zu den Mawqudhah. Dies sagte auch al-Hasan. Unser Argument ist das, was 'Adi ibn Hatim überlieferte: Er sagte, der Gesandte Allahs - Friede und Segen Allahs seien auf ihm - wurde über die Jagd mit dem Mi'rad befragt, da sagte er: "Was durchbohrt, das iss, und was durch seine Breitseite getötet wurde, das ist Mawqudhah, so iss es nicht" (4). Dies ist übereinstimmend überliefert (5). Dies ist ein expliziter Text (nass). Und weil das, was durch die Schneide getötet wurde, den Rang dessen hat, was er mit seinem Speer durchstochen oder seinem Pfeil beschossen hat. Und weil es zugespitzt ist, durchbohrt und durch die Schneide tötet, während dasjenige, was durch die Breitseite getötet wurde, lediglich durch sein Gewicht tötet, ist es also Mawqudhah, wie dasjenige, das er mit einem Stein oder einer Kugel (6) beworfen hat.

Anmerkungen

(5) Im Original, A und B: "wa-al-habl" (und das Seil). (6) Im Original, A: "qatala" (tötete). (1) In M: "wa-la" (und nicht). (2) In B: "mahdud" (begrenzt/zugespitzt). (3) In M: "wa-'Uthman" (und 'Uthman).

Arabisch (Quelle)

الصَّيْدَ بحديدَةٍ على الوَجْهِ المُعْتادِ، فأشْبَهَ ما لو رَماه بها، ولأَنَّه قَصَدَ قَتْلَ الصَّيْدِ بِمالَهُ حَدٌّ جَرَت العادَةُ بالصَّيْدِ به، أشْبَهَ ما ذَكَرْنا، والسَّبَبَ جَرَى مَجْرَى المُباشَرَةِ فى الضَّمانِ، فكذلك فى إباحَةِ الصَّيْدِ، وفارَقَ ما إذا نَصَب سِكِّينًا؛ فإنَّ العادَةَ لم تَجْرِ بالصَّيْدِ بها، وإذا رَمَى سهْمًا، ولم يرَ صَيْدًا، فليس ذلِك بمُعْتادٍ، والظَّاهِرُ أنَّه لا يُصيبُ صَيْدًا، فلم يَصِحَّ قَصْدُه، وهذا بخلافِه.

فصل: فأمَّا ما قَتَلَتْه الشَّبَكَةُ أو الحَبْلُ (٥)، فهو مُحَرَّمٌ. لا نعلَمُ فيه خلافًا، إلَّا عن الحَسَنِ، أَنَّه يُباحُ ما قَتَله الحَبْلُ إذا سَمَّى، فدخَلَ فيه وجَرَحَه. وهذا قولٌ شاذٌّ، يُخالِفُ عَوامَّ أهلِ العلمِ، ولأنَّه قَتَلَه (٦) بما ليس، له حَدٌّ، أشْبَهَ ما لو قَتَلَه بالبُنْدُقِ.

١٧١٤ - مسألة؛ قال: (وَإِذَا صَادَ بالْمِعْرَاضِ، أَكَلَ مَا قَتَلَ بِحَدِّه، ولَمْ (١) يَأْكُلْ ما قَتَلَ بِعَرْضِهِ)

المِعْرَاضُ: عودٌ مُحَدَّدٌ (٢)، ورُبَّما جُعِلَ فى رأْسِه حديدَةٌ. قال أحمدُ: المِعْراضُ يُشْبِهُ السَّهْمَ، يُحْذَفُ به الصَّيْدُ، فربَّما أصابَ الصَّيْدَ بحَدِّه، فخَرَقَ وقَتَلَ، فيُباحُ، وربَّما أصابَ بعَرْضِه، فقَتَلَ بثُقْلِه، فيكونُ مَوْقُوذًا، فلا يُباح. وهذا قولُ علىٍّ وسَلْمانَ (٣)، وعَمَّارٍ، وابنِ عبَّاسٍ. وبه قال النَّخَعِىُّ، والحَكَمُ، ومالِكٌ، والثَّوْرِىُّ، والشافِعِىُّ، وأبو حَنِيفَةَ، وإسحاق، وأبو ثَوْرٍ. وقال الأوْزَاعِىُّ، وأهلُ الشام: يُباحُ ما قَتَلَه بحَدِّه وعَرْضِه. وقال ابنُ عمرَ: ما رُمِىَ من الصَّيْدِ بجُلاهِقٍ أو مِعْراضٍ، فهو من الْمَوْقُوذَةِ. وبه قال الحسنُ. ولَنا، ما رَوَى عَدِىُّ بنُ حاتمٍ، قال: سُئِلَ رسولُ اللَّهِ -صلى اللَّه عليه وسلم- عن صَيْدِ المِعْرَاضِ، فقال: "مَا خَرَقَ فَكُلْ، وما قَتَلَ بعَرْضِه فهُوَ وَقِيذٌ، فَلَا

Anmerkungen

(٥) فى الأصل، أ، ب: "والحبل".(٦) فى الأصل، أ: "قتل".(١) فى م: "ولا".(٢) فى ب: "محدود".(٣) فى م: "وعثمان".

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