durch das Freilassen und die Freigabe, so wie wenn er ein Kamel oder eine Kuh freilässt. Es ist jedoch möglich, dass das Eigentum erlischt, da der Ursprung die Erlaubnis (Mubah) ist und die Freilassung es zu seinem Ursprung zurückführt. Es unterscheidet sich von dem Vieh (Bahiimat al-An'am) in zwei Punkten: Erstens ist der Ursprung hier die Erlaubnis (Mubah), während dies beim Vieh nicht der Fall ist. Zweitens ist die Freilassung hier nützlich, da sie das Wildtier aus der Gefangenschaft und dem Gewahrsam der Menschen befreit. Daher wurde von Abu ad-Darda überliefert, dass er einen Spatz von einem Jungen kaufte und ihn freiließ. Es ist für denjenigen, der sich im Weihezustand (Ihram) befindet, verpflichtend, das Wildtier freizulassen, wenn er den Ihram antritt oder das heilige Gebiet (Haram) betritt, während es sich in seiner Hand befindet. Dies ist anders als beim Vieh, denn dessen Freilassung wäre eine Verschwendung und es würde möglicherweise zugrunde gehen, wenn niemand da ist, der sich darum kümmert.
1716 - Rechtsfall: Er sagte: (Und wer sich auf einem Schiff befindet und ein Fisch springt und in seinen Schoß fällt, der gehört ihm und nicht dem Besitzer des Schiffes.)
Dies liegt daran, dass der Fisch zum erlaubten Wild (Sayd Mubah) gehört, das man durch das Zuvorkommen erlangt. Dieser hier gelangte in die Hand dessen, in dessen Schoß er fiel. Sein Schoß gehört ihm, und seine Hand ist darauf, im Gegensatz zum Besitzer des Schiffes. Siehst du nicht, dass wenn sie sich um eine Tasche streiten würden, die in seinem Schoß liegt, er einen größeren Anspruch darauf hätte als der Besitzer des Schiffes? So ist es auch hier. Die Implikation der Worte von al-Khiraqi ist, dass wenn der Fisch auf das Schiff fällt, er dem Schiffseigentümer gehört. Dies wurde auch von Ibn Abi Musa erwähnt, weil das Schiff sein Eigentum ist und seine Hand darüber herrscht, weshalb er auf das, was vom Erlaubten darin landet, einen größeren Anspruch hat, so wie in seinem Schoß.
Abschnitt: Wenn der Fisch jedoch aufgrund der Handlung eines Menschen mit der Absicht der Jagd sprang, wie etwa ein Fischer, der auf dem Schiff [nachts ein Licht anbringt und mit etwas wie einer Glocke schlägt, damit die Fische in das Schiff springen], dann gehört dieser dem Fischer und nicht dem, in dessen Schoß er fiel, weil der Fischer ihn dadurch festgesetzt hat. Er ist also wie jemand, der einen Vogel beschießt und ihn in das Haus von Leuten fallen lässt. Wenn er die Jagd damit jedoch nicht beabsichtigte, sondern dies zufällig geschah, dann gehört er demjenigen, in dessen Schoß er fiel.
1717 - Rechtsfall: Er sagte: (Und es wird kein Fisch mit etwas Unreinem gejagt.)
Das bedeutet, dass man etwas Unreines im Wasser zurücklässt, wie Exkremente, Aas und Ähnliches, damit der Fisch es frisst.
(21) In M: „aydi“ (Hände). (1) Fehlt in: B. Übertragung der Ansicht. (1) In M: „shibhiha“ (Ähnliches).
بالإِرْسالِ والإِعْتاقِ، كما لو أَرْسَلَ البعيرَ والبقرَةَ. ويَحْتَمِلُ أَنْ يزولَ المِلْكُ؛ لأنَّ الأصْلَ الإِباحَةُ، فالإِرْسالُ يرُدُّه إلى أصْلِه، ويفارقُ بَهِيمةَ الأنْعام من وَجْهَيْن؛ أحدُهما، أَنَّ الأَصْلَ ههُنا الإِباحَةُ، وبَهِيمَةُ الأَنْعامِ بخِلافِه. الثانى، أَنَّ الإِرْسالَ ههُنا يُفِيدُ، وهو رَدُّ الصَّيْدِ إلى الْخَلاصِ من إِمْسَاكِ (٢١) الآدَمِيِّين وحَبْسِهم، ولهذا رُوِىَ عن أبى الدَّرْدَاءِ، أَنَّه اشْتَرَى عُصْفورًا من صَبِىٍّ فأَرْسَلَه. ويجبُ إرْسالُ الصَّيْدِ على المُحْرِمِ إذا أَحْرَمَ، أو دَخَلَ الحَرَمَ وهو فى يَدِه، بخلافِ بَهِيمَةِ الأنعامِ، فإنَّ إرْسالَه تَضْيِيعٌ له، وربَّما هلَكَ إذا لم يكُنْ له مَن يَقُومُ به.
١٧١٦ - مسألة؛ قال: (وَمَنْ كَانَ فِى سَفِينَةٍ، فَوَثَبَتْ سَمَكَةٌ، فسَقَطَت فِى حِجْرِهِ، فَهِىَ لَهُ دُونَ صَاحِبِ السَّفِينَةِ)
وذلك لأنَّ السَّمَكَةَ من الصَّيْدِ المُباحِ، يُمْلَكُ بالسَّبْقِ إليه، وهذه حَصَلَتْ فى يَدِ الذى هى فى حِجْرِه، وحِجْرُه له، ويَدُه عليه، دونَ صاحِبِ السَّفِينَةِ، ألَا تَرَى أنَّهما لو تَنازَعا كِيسًا فى حِجْرِه، كان أحَقَّ به من صاحِبِ السفينَةِ، كذا ههُنا. ومَفْهومُ كلامِ الْخِرَقِىِّ أَنَّ السمكَةَ إذا وَقَعَت فى السَّفَيِنَةِ، فهى لصاحِبِها. وذَكَرَه ابنُ أبى موسَى؛ لأنَّ السَّفِينةَ مِلْكُهُ، ويدُه عليها، فما حصلَ من المُباحِ فيها، كان أحقَّ به، كحِجْرِه.
فصل: فإنْ كانَت السَّمَكَةُ وثَبَتْ بسبَبِ فعلِ إنسانٍ لقَصْدِ الصَّيْدِ، كالصَّيَّادِ الذى يجْعَلُ فى السفينةِ [ضَوْءًا بالليلِ، ويدُقُّ بشىءٍ كالجَرَس ليَثِبَ السَّمَكُ فى السفينَةِ] (١)، فهذا للصائِدِ دون مَنْ وَقَعَ فى حِجْرِه؛ لأنَّ الصائِدَ أَثْبَتَها بذلك، فصارَ كمَنْ رَمَى طائرًا فأَلْقَاه فى دارِ قَوْمٍ. وإِنْ لم يقْصِدِ الصَّيْدَ بهذا، بل حصلَ اتِّفاقًا، كانت لمَن وقَعَتْ فى حِجْرِه.
١٧١٧ - مسألة؛ قال: (ولَا يُصَادُ السَّمَكُ بشَىْءٍ نَجِسٍ)
ومعنى ذلك أَنْ يُتْرَكَ فى الماءِ شىءٌ نَجِسٌ، كالعَذِرَةِ والْمَيتَةِ وشِبْهِهما (١)، ليأْكُلَه
(٢١) فى م: "أيدى".(١) سقط من: ب. نقل نظر.(١) فى م: "شبهها".