Die Vertrauenswürdigen haben ihn auf Dschabir zurückgeführt [mawquf], und er wurde über einen schwachen Überlieferungsweg [isnad] zugeschrieben. Selbst wenn er authentisch wäre, so würden wir ihn auf ein Verbot der Missbilligung [karaha] zurückführen; denn wenn er stirbt, sinkt er (9) auf den Boden, und wenn er verwest, treibt er an die Oberfläche; man missbilligte ihn also wegen seines Gestanks, nicht aufgrund eines Verbots.
Abschnitt: Der Verzehr von Heuschrecken ist mit dem Konsens der Gelehrten erlaubt. 'Abd Allah ibn Abi Awfa sagte: "Wir zogen siebenmal mit dem Gesandten Allahs – Allah segne ihn und gebe ihm Frieden – in den Krieg und aßen dabei Heuschrecken." Überliefert von al-Bukhari und Abu Dawud (10). Es gibt keinen Unterschied, ob sie durch eine äußere Ursache oder ohne eine solche starben, nach der Auffassung der Allgemeinheit der Gelehrten; dazu gehören al-Schafi'i, die Anhänger der Hadith-Gelehrten [Ashab al-Hadith], die Anhänger der Vernunftlehre [Ashab al-Ra'y] und Ibn al-Mundhir. Von Ahmad ist überliefert, dass sie nicht gegessen werden, wenn die Kälte sie getötet hat. Eine weitere Überlieferung besagt, dass sie nicht gegessen werden, wenn sie ohne Ursache sterben; dies ist auch die Auffassung von Malik. Dies wird auch von Sa'id ibn al-Musayyib berichtet. Unsere Argumentation stützt sich auf die Allgemeinheit seines Ausspruchs – Friede sei auf ihm: "Zwei Arten von Aas und zwei Arten von Blut wurden uns erlaubt: Die beiden Arten von Aas sind Fisch und Heuschrecke" (12). Er machte hierbei keine Differenzierung. Zudem wird ihr Aas als erlaubt eingestuft, weshalb keine Ursache für ihren Tod vorausgesetzt wird, wie beim Fisch. Wäre eine Ursache erforderlich, so müsste dies – wie beim Vieh – eine Schlachtung, einen Schlachtenden und ein Werkzeug erfordern.
Abschnitt: Es ist erlaubt, Heuschrecken im Ganzen zu essen, ebenso wie Fische. Es ist zulässig, sie zu braten, ohne ihren Bauch aufzuschneiden (13). Die Anhänger al-Schafi'is sagten in Bezug auf den Fisch: "Dies ist nicht zulässig, da seine Exkremente unrein [nadschis] sind." Unsere Argumentation ist die Allgemeinheit des Textes [nass] hinsichtlich seiner Erlaubtheit, und das, was sie erwähnten, ist nicht anerkannt. Wenn jemand ein Stück davon lebendig verschluckt, ist dies verpönt [makruh], da es eine Quälerei darstellt.
Abschnitt: Ahmad wurde über Fisch gefragt, der ins Feuer geworfen wird, worauf er antwortete: "Das gefällt mir nicht." Und über Heuschrecken? [Er antwortete: "Das gefällt mir nicht, wobei Heuschrecken] (14) einfacher sind, denn dieser hat Blut."
(9) In A und M: "rasaba" (er sank). Das Wort ist im Original und in B als "rasa" geschrieben. (10) Herausgegeben von al-Bukhari im Kapitel: Über das Essen von Heuschrecken, aus dem Buch der Schlachtungen. Sahih al-Bukhari 7/117. Und von Abu Dawud im Kapitel: Über das Essen von Heuschrecken, aus dem Buch der Speisen. Sunan Abi Dawud 2/321. Ebenso herausgegeben von Muslim im Kapitel: Über die Erlaubtheit von Heuschrecken, aus dem Buch der Jagd und Schlachtungen. Sahih Muslim 3/1546. Von al-Tirmidhi im Kapitel: Was über das Essen von Heuschrecken überliefert wurde, aus den Kapiteln über Speisen. 'Aridat al-Ahwadhi 8/15, 16. Von al-Nasa'i im Kapitel: Heuschrecken, aus dem Buch der Jagd und Schlachtungen. Al-Mudschtaba 7/185. Von al-Darimi im Kapitel: Über das Essen von Heuschrecken, aus dem Buch der Jagd. Sunan al-Darimi 2/91. Und von Imam Ahmad im Musnad 4/353, 357, 380. (11) In M: "bighayr" (ohne). (12) Die Quellenangabe wurde bereits auf Seite 298 angeführt. (13) In M: "batnihi" (seinen Bauch). (14) Aus dem Original ausgelassen. Korrektur des Herausgebers.
الثِّقاتُ فأَوْقَفُوه على جابرٍ، وقد أَسْنِدَ من وَجْهٍ ضعيفٍ. وإِنْ صَحَّ فنَحْمِلُه على نَهْىِ الكَراهَةِ؛ لأنَّه إذا ماتَ رَسَا (٩) فى أسفَلِه، فإذا أَنْتَنَ طفَا، فكرِهَه لِنَتْنِه، لا لتَحْرِيمِه.
فصل: يُباحُ أكلُ الْجرادِ بإِجْماعِ أهلِ العلمِ. وقد قال عبدُ اللَّه بنُ أبى أَوْفَى: غَزَوْنا مع رسولَ اللَّه -صلى اللَّه عليه وسلم- سَبْعَ غَزَواتٍ، نَأْكلُ الجَرادَ. رواه البخارِىُّ، وأبو داودَ (١٠). ولا فَرْقَ بين أَنْ يمُوتَ بسبَبٍ أو غيرِ (١١) سبَبٍ، فى قولِ عامَّةِ أهلِ العلمِ؛ منهم الشافِعِىُّ، وأصْحابُ الحديثِ، وأصحابُ الرَّأْىِ، وابنُ المنذِرِ. وعن أحمد، أنَّه إذا قَتَلَه البردُ، لم يُؤْكَلْ. وعنه، لا يُؤْكَلْ إذا ماتَ بغيرِ سبَبٍ. وهو قولُ مالِكٍ. ويُرْوَى أيضًا عن سعيدِ بن المُسَيَّبِ، ولَنا، عمومْ قولِه عليه السلام: "أُحِلَّت لَنا مَيْتَتان ودَمانِ، فالمَيْتتانِ السَّمَكُ والجَرادُ " (١٢). ولم يفصِّلْ. ولأنَّه تُباحُ مَيْتَتُه، فلم يُعْتبَرْ له سببٌ، كالسَّمَكِ، ولأنَّه لو افْتَقَرَ إلى سبَبٍ، لَافْتَقَرَ إلى ذَبْحٍ وذابِحٍ وآلةٍ، كبهيمَةِ الأَنْعامِ.
فصل: ويُباحُ أَكْلُ الجَرادِ بما فيه، وكذلك السَّمَكُ، يجوزُ أَنْ يُقْلَى من غيرِ أَنْ يُشَقَّ جَوْفُه (١٣)، وقال أصحابُ الشافِعِىِّ فى السَّمكِ: لا يجوزُ؛ لأنَّ رَجِيعَه نَجِسٌ. ولَنا، عُمومُ النَّصِّ فى إباحَتِه، وما ذَكَرُوهُ غيرُ مُسَلَّمٍ. وإِنْ بَلَعَ إنسانٌ شيئًا منه حَيًّا كُرِهَ؛ لأنَّ فيه تَعْذِيبًا له.
فصل: وسُئِلَ أحمدُ عن السَّمَكِ يُلْقَى فى النَّارِ؟ فقال: ما يُعْجِبُنِى. والجَرادِ؟ [فقال: ما يُعْجِبُنِى، والجَرادُ] (١٤) أَسْهَلُ، فإنَّ هذا له دَمٌ. ولم يَكْرَهْ أكْلَ السَّمَكِ إذا
(٩) فى أ، م: "رسب". ورسم الكلمة فى الأصل، ب: "رسى".(١٠) أخرجه البخارى، فى: باب أكل الجراد، من كتاب الذبائح. صحيح البخارى ٧/ ١١٧. وأبو داود، فى: باب فى أكل الجراد، من كتاب الأطعمة. سنن أبى داود ٢/ ٣٢١.كما أخرجه مسلم، فى: باب إباحة الجراد، من كتاب الصيد والذبائح. صحيح مسلم ٣/ ١٥٤٦. والترمذى، فى: باب ما جاء فى أكل الجراد، من أبواب الأطعمة. عارضة الأحوذى ٨/ ١٥، ١٦. والنسائى، فى: باب الجراد، من كتاب الصيد والذبائح. المجتبى ٧/ ١٨٥. والدارمى، فى: باب فى أكل الجراد، من كتاب الصيد. سنن الدارمى ٢/ ٩١. والإِمام أحمد، فى: المسند ٤/ ٣٥٣، ٣٥٧، ٣٨٠.(١١) فى م: "بغير".(١٢) تقدم تخريجه، فى صفحة ٢٩٨.(١٣) فى م: "بطنه".(١٤) سقط من: الأصل. نقل نظر.