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Al-Mughnī von Ibn Qudāma – Edition al-Turkī
Band 13 · Seite 303

Übersetzung · DE

hat Vorrang vor der Begründung. Deshalb begründete er das Verbot des Nagels damit, dass er zu den Messern der Abessinier gehöre; das Schlachten mit einem Messer ist jedoch nicht verboten, selbst wenn es ein solches Messer ist. Zudem werden Knochen von anderen allgemeinen Überlieferungen umfasst und der angestrebte Zweck wird mit ihnen erreicht, daher sind sie anderen Werkzeugen gleichzustellen. Was den Ort betrifft, so ist dies die Kehle [Halq] (14) und die Brustgrube [Labbah], welche die Vertiefung zwischen dem Halsansatz und der Brust ist. Es ist gemäß Konsens [Ijma'] nicht zulässig, an einer anderen Stelle als dieser zu schlachten. In einem Hadith vom Propheten – Allah segne ihn und gebe ihm Frieden – wurde überliefert, dass er sagte: „Die rituelle Schlachtung erfolgt in der Kehle und der Brustgrube“ (15). Ahmad sagte (16): „Die rituelle Schlachtung erfolgt in der Kehle und der Brustgrube.“ Er führte als Beweis den Hadith von 'Umar an, welches das ist, was Sa'id und al-Athram mit ihren Überlieferungsketten von al-Furaifisa überlieferten, der sagte: „Wir waren bei 'Umar, da rief er aus, dass das Stechen [Nahr] in der Brustgrube oder der Kehle erfolgt (17) für denjenigen, der dazu in der Lage ist (18).“ Wir sind der Auffassung, dass die rituelle Schlachtung auf diesen Ort beschränkt ist, weil dort die Adern zusammenlaufen, wodurch beim Schlachten das fließende Blut ausströmt und der Tod schneller eintritt, was das Fleisch bekömmlicher macht und für das Tier leichter ist. Ahmad sagte: „Wäre der Hadith von Abu al-'Ushara' ein valider Hadith...“, womit er das meinte, was Abu al-'Ushara' von seinem Vater vom Propheten – Allah segne ihn und gebe ihm Frieden – überlieferte, als er gefragt wurde: „Erfolgt die Schlachtung nur in der Kehle und der Brustgrube?“ Da sagte der Gesandte Allahs – Allah segne ihn und gebe ihm Frieden –: „Wenn du in ihren Schenkel stechen würdest, würde dir das genügen“ (19). Ahmad sagte: „Dieser Abu al-'Ushara' ist nicht bekannt.“ Was den Gedenkakt [Dhikr] betrifft, so ist dies das Aussprechen des Namens Allahs [Tasmiya], dessen Erwähnung bereits vergangen ist (20). Was die Handlung [Fi'l] betrifft, so gilt das Durchtrennen der Luftröhre [Hulqum] und der Speiseröhre [Mari'] als maßgeblich. Dies ist die Auffassung von al-Shafi'i. Von Ahmad gibt es eine weitere Überlieferung, dass zusätzlich das Durchtrennen der beiden Halsschlagadern [Wadajayn] als maßgeblich gilt. Dies vertraten auch Malik und Abu Yusuf, aufgrund der Überlieferung von Abu Huraira, der sagte: „Der Gesandte Allahs – Allah segne ihn und gebe ihm Frieden – verbot die ‚Scharita des Teufels‘.“ Dies ist das Tier, das...

Anmerkungen

(14) Im Original: „fa-hiya al-halqu“. (15) Überliefert von al-Daraqutni in: Buch der Jagd und Schlachtungen. Sunan al-Daraqutni 4/283. (16) Das „wa“ (und) ist in B und M ausgefallen. (17) In M: „wa-l-halq“. (18) Überliefert von al-Baihaqi in: Kapitel über die rituelle Schlachtung bei dem, was man kontrollieren kann, zwischen der Brustgrube und der Kehle, aus dem Buch der Opfertiere. Al-Sunan al-Kubra 9/278. (19) Überliefert von Abu Dawud in: Kapitel darüber, was über das Schlachten des abgestürzten Tieres berichtet wurde, aus dem Buch der Opfertiere. Sunan Abi Dawud 2/92; al-Tirmidhi in: Kapitel darüber, was über die rituelle Schlachtung in Kehle und Brustgrube berichtet wurde, aus den Kapiteln der Jagd. 'Aridat al-Ahwadhi 6/274; al-Nasa'i in: Kapitel über das Tier, das in den Brunnen stürzte..., aus dem Buch der Opfertiere. Al-Mujtaba 7/200; Ibn Majah in: Kapitel über die rituelle Schlachtung entlaufener Tiere, aus dem Buch der Schlachtungen. Sunan Ibn Majah 2/1063; al-Darimi in: Kapitel über das Schlachten des abgestürzten Tieres..., aus dem Buch der Opfertiere. Sunan al-Darimi 2/82; sowie Imam Ahmad in: Musnad 4/334. (20) Auf Seite 258.

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