Abschnitt: Es ist Sunna, mit einem scharfen Messer zu schlachten, gemäß dem, was Abu Dawud von Shaddad ibn Aws überlieferte, der sagte: „Zwei Dinge habe ich vom Gesandten Allahs – Allah segne ihn und gebe ihm Frieden – gehört: ‚Allah hat für alles die Güte vorgeschrieben. Wenn ihr also tötet, dann tötet auf gute Weise, und wenn ihr schlachtet, dann schlachtet auf gute Weise. Einer von euch soll sein Messer schärfen und sein Schlachtvieh entlasten.‘“ (5) Es ist verpönt [makruh], das Messer zu schleifen, während das Tier zusieht. Umar sah einmal einen Mann, der seinen Fuß auf ein Schaf gestellt hatte, während er das Messer schärfte; daraufhin schlug er ihn, bis er das Schaf freigab. Es ist zudem verpönt, ein Schaf zu schlachten, während ein anderes dabei zusieht. Es ist empfohlen, das Tier in Richtung der Qibla zu legen. Dies befürworteten Ibn Umar, Ibn Sirin, Ata, al-Thawri, al-Shafi'i und die Anhänger der Lehrmeinung [ashab al-ra'y]. Ibn Umar und Ibn Sirin verabscheuten den Verzehr dessen, was nicht in Richtung der Qibla geschlachtet wurde. Die übrigen Gelehrten sagten: Dies ist nicht verpönt, da die Leute der Schrift [Ahl al-Kitab] ihre Tiere nicht in Richtung der Qibla schlachten und Allah ihre Schlachtungen für erlaubt erklärt hat.
Abschnitt: Ahmad sagte: Das eingesperrte Tier [al-masbura] und das als Zielscheibe benutzte Tier [al-mujaththama] dürfen nicht gegessen werden. Dies vertrat auch Ishaq. Unter al-Mujaththama versteht man einen Vogel oder einen Hasen, der als Ziel aufgestellt und dann mit Pfeilen oder Ähnlichem beworfen wird, bis er stirbt. Al-Masbura ist vergleichbar, außer dass sich al-Mujaththama nur auf Vögel, Hasen und deren Artgenossen bezieht, während al-Masbura auf jedes Tier angewandt wird. Der Ursprung von al-Sabr ist das Einsperren. Die Grundlage für das Verbot ist, dass der Prophet – Allah segne ihn und gebe ihm Frieden – das Einsperren von Tieren untersagte (6) und sagte: „Macht nichts, was eine Seele besitzt, zu einem Ziel.“ (7) Sa'id überlieferte mit seinem Isnad von Abu al-Darda', dass er sagte: Der Gesandte Allahs – Allah segne ihn und gebe ihm Frieden – verbot jedes al-mujaththama (8). Und mit seinem Isnad von Mujahid: Der Gesandte Allahs – Allah segne ihn und gebe ihm Frieden – verbot das al-mujaththama und dessen Verzehr, und er verbot das al-masbura und dessen Verzehr (8). Und dies deshalb, weil es (9) ein Tier ist, dessen Schlachtung möglich ist, weshalb es ohne die rituelle Schlachtung [dhakah] nicht erlaubt ist, wie bei einem Kamel oder einem Rind.
(5) Seine Überlieferungskette [takhrij] wurde bereits bei 11/516 aufgeführt. (6) Seine Überlieferungskette wurde bereits auf Seite 143 aufgeführt. (7) Überliefert von Muslim in: Kapitel über das Verbot des Einsperrens von Tieren, aus dem Buch der Jagd. Sahih Muslim 3/1549. Und von al-Tirmidhi in: Kapitel über das, was über das Verbot des Verzehrs des eingesperrten Tieres berichtet wurde, aus den Kapiteln der Jagd. 'Aridat al-Ahwadhi 6/267. Und von al-Nasa'i in: Kapitel über das Verbot von al-mujaththama, aus dem Buch der Opfertiere. Al-Mujtaba 7/210, 211. Und von Ibn Majah in: Kapitel über das Verbot des Einsperrens von Tieren und der Verstümmelung, aus dem Buch der Schlachtungen. Sunan Ibn Majah 2/1063. Und von Imam Ahmad in: Musnad 6/211, 273, 274, 280. (8) Ebenso überliefert von al-Tirmidhi in: Kapitel über das, was über die Verpöntheit des Verzehrs des eingesperrten Tieres berichtet wurde, aus den Kapiteln der Jagd; sowie in: Kapitel über das, was über den Verzehr des Fleisches und der Milch der jallala-Tiere berichtet wurde, aus den Kapiteln der Speisen. 'Aridat al-Ahwadhi 6/265, 8/19. Und von al-Nasa'i in: Kapitel über das Verbot von al-mujaththama und Kapitel über das Verbot der Jallala, aus dem Buch der Opfertiere. Al-Mujtaba 7/209, 212. Und von al-Darimi in: Kapitel über das Verbot der Verstümmelung sowie Kapitel über die Jallala und das dazu überlieferte Verbot, aus dem Buch der Opfertiere. Sunan al-Darimi 2/83, 89. Und von Imam Ahmad in: Musnad 1/226, 241, 293, 321, 339, 2/366, 3/323, 4/127, 194, 6/445. (9) In M: „wa-li-annahu“.