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Al-Mughnī von Ibn Qudāma – Edition al-Turkī
Band 13 · Seite 3071729 - Rechtsfrage: Er sagte: (Wenn man es aus Versehen vom Nacken her schlachtet und das Messer die Schlachtstelle erreicht, während es noch lebt, darf es verzehrt werden)

Übersetzung · DE

Und die meisten unserer späteren Gefährten sagten: Dies führt nicht zum Verbot. Dies ist auch die Auffassung der Mehrheit der Rechtsgelehrten, denn sobald es geschlachtet wurde, gilt es als im Zustand des Verendeten befindlich; ebenso ist es nicht verboten, wenn sein Kopf nach der Schlachtung abgetrennt wird. Ahmad legte dies ausdrücklich fest. Und wenn ein Mensch geschlachtet würde und ein anderer ihn danach schlüge und ertränkte, so träfe ihn weder eine Wiedervergeltung [qisas] noch ein Blutgeld [diya]. Die Ansicht von al-Khiraqi stützt sich auf das Wort des Propheten – Allah segne ihn und gebe ihm Frieden – im Hadith von 'Adi ibn Hatim: „Und wenn es in das Wasser fällt, dann iss es nicht.“ (4). Ibn Mas'ud sagte: Wer ein Tier erjagt, das dann in Wasser fällt und darin ertrinkt, der soll es nicht essen (7). Da das Ertrinken eine Ursache für den Tod ist, kommt – wenn es mit der Schlachtung zusammenfällt – sowohl etwas Erlaubendes als auch etwas Verbotenes zusammen, wobei das Verbot [hazr] Vorrang hat. Zudem ist nicht auszuschließen, dass [das Ertrinken] zum Entweichen der Seele beigetragen hat, sodass sie durch zwei Handlungen entwich – eine erlaubte und eine verbotene. Dies ist vergleichbar mit dem Fall, dass beide Dinge zur gleichen Zeit eintreten, oder wenn ein Muslim und ein Magier [auf das Tier] schießen und es stirbt.

1729 - Rechtsfrage: Er sagte: „Wenn er es vom Nacken her schlachtet, während er sich irrt, und das Messer die Stelle der Schlachtung erreicht, während es noch am Leben ist, dann darf es gegessen werden.“

Der Qadi sagte: Die Bedeutung des Irrtums ist, dass sich das Schlachtvieh gegen ihn windet, sodass das Messer den Nacken erreicht, denn während es sich windet, ist es unmöglich, es an seiner eigentlichen Schlachtstelle zu schlachten, weshalb die Berücksichtigung der Stelle entfällt, wie bei dem Tier, das in einen Brunnen gestürzt ist. Wenn es sich hingegen nicht windet, ist es dadurch nicht erlaubt, denn eine Wunde am Nacken ist eine Ursache für das Verenden, und sie befindet sich außerhalb der Schlachtstelle. Wenn sie mit der Schlachtung zusammenfällt, verhindert sie deren Erlaubtheit, so wie wenn man ihm den Bauch aufschlitzt. Von Ahmad wurde etwas überliefert, das auf diese Bedeutung hindeutet: Al-Fadl ibn Ziyad sagte: Ich fragte Abu 'Abd Allah [Ahmad] nach jemandem, der am Nacken schlachtet? Er sagte: „Vorsätzlich oder unvorsätzlich? [Ich sagte: Vorsätzlich].“ Er sagte: „Es wird nicht gegessen.“ Wenn es also unvorsätzlich geschah, als ob es sich gegen ihn wand, dann ist es kein Problem.

Anmerkungen

(2) In M: "darabahu" (schlagen). (3) In M: "unuqahu aw ghariqahu" (seinen Nacken oder dessen Ertränken). (4) Die Überlieferungskette wurde bereits auf Seite 278 aufgeführt. (5) In A: "wati'a" (trat). (6) In M: "al-ma'" (das Wasser). (7) Überliefert von al-Bayhaqi in: Kapitel über das gejagte Tier, auf das geschossen wurde ... oder das in das Wasser fällt, aus dem Buch der Jagd und der Schlachtungen. Al-Sunan al-Kubra 9/248. Und von Ibn Abi Shayba in: Kapitel darüber, wenn auf ein Jagdtier geschossen wurde und es in das Wasser fiel, aus dem Buch der Jagd. Al-Musannaf 5/372. (1) Fehlt in B. (2) In M: "ka'anna" (als ob).

Arabisch (Quelle)

وقال أكثرُ أصحابِنا المُتأَخِّرِين: لا يَحْرُمُ بهذا. وهو قولُ أكثرِ الفُقَهاءِ؛ لأنَّها إذا ذُبِحَت فقد صارَت فى حُكمِ المَيِّتِ، وكذلك لو أُبِينَ رأسُها بعد الذَّبْحِ، لم تَحْرُمْ. نَصَّ عليه أحمدُ. ولو ذُبِحَ إنسانٌ ثمّ ضرَبَهُ (٢) آخرُ وغَرَّقَه (٣)، لم يلزمْه قِصاصٌ ولا دِيَةٌ. ووَجْهُ قَوْلِ الْخِرَقِىِّ قولُ النَّبِىِّ -صلى اللَّه عليه وسلم- فى حديثِ عَدِىِّ بن حاتِمٍ: "وإِنْ وَقَعَتْ فِى الْمَاءِ، فَلَا تَأْكُلْ" (٤). وقال ابنُ مسعود: من رَمَى (٥) طائِرًا فوقَعَ فى مَاءٍ (٦)، فغرِقَ فيه، فلا تَأْكُلْه (٧). ولأنَّ الغَرَقَ سبَبٌ يقْتُلُ، فإذا اجْتَمَع مع الذَّبْحِ، فقد اجْتَمَعَ ما يُبِيحُ ويُحرِّمُ، فيُغَلَّبُ الحَظْرُ، ولأنَّه لا يُؤْمَنُ أَنْ يُعينَ على خُروجِ الرُّوحِ، فتكونَ قد خَرَجَت بفِعْلَيْن مُبِيحٍ ومُحَرِّمٍ، فأشْبَهَ ما لو وُجِدَ الأَمْرانِ فى حالٍ واحدةٍ، أو رَماه مسلِمٌ ومَجُوسِىٌّ فماتَ.

١٧٢٩ - مسألة؛ قال: (وَإِذَا ذَبَحَها مِنْ قَفَاهَا، وهُوَ مُخطِئٌ، فأَتَتِ السِّكِّينُ عَلَى مَوْضِعِ ذَبْحِها، وهِىَ فِى الْحَيَاةِ، أُكِلَتْ)

قال القاضى: مَعْنَى الخطأ أَنْ تَلْتَوِىَ الذَّبِيحَةُ عليه، فتَأْتِىَ السِّكِّينُ على القَفَا؛ لأنَّها مع الْتِوائِها مَعْجُوزٌ عن ذَبْحِها فى محلِّ ذَبْحِها، فسَقَطَ اعْتبارُ المَحَلِّ، كالمُتَرَدِّيَةِ فى بئرٍ، فأمَّا مع عدَمِ الْتوائِها، فلا تُباحُ بذلِك؛ لأنَّ الجَرْحَ فى القَفا سبَبٌ للزُّهوقِ، وهو فى غيرِ مَحَلِّ الذَّبْح، فإذا اجْتَمَع مع الذَّبْحِ، مَنَعَ حِلَّهُ، كما لو بقَرَ بطنَها. وقد رُوِىَ عن أحمدَ، ما يَدُلُّ على هذا المعنى، فإنَّ الفَضْلَ بن زِيادٍ قال: سأَلْتُ أبا عبد اللَّه عن مَن ذبَح فى القَفا؟ قال: عامِدًا أو غيرَ عامِدٍ؟ [قلتُ: عامِدًا] (١). قال: لا تُؤْكَلُ، فإذا كان غيرَ عامِدٍ، كأنَّه (٢) الْتَوَى عليه، فلا بَأْسَ.

Anmerkungen

(٢) فى م: "ضرب".(٣) فى م: "عنقه أو غرقه".(٤) تقدم تخريجه، فى صفحة ٢٧٨.(٥) فى أ: "وطىء".(٦) فى م: "الماء".(٧) أخرجه البيهقى، فى: باب الصيد يرمى. . . أو يقع فى الماء، من كتاب الصيد والذبائح. السنن الكبرى ٩/ ٢٤٨. وابن أبى شيبة، فى: باب إذا رمى صيدا فوقع فى الماء، من كتاب الصيد. المصنف ٥/ ٣٧٢.(١) سقط من: ب.(٢) فى م: "كأن".

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