so ist es erlaubt, wenn seine Bewegung nach dem Heraustreten der Bewegung eines geschlachteten Tieres gleicht. Dies wurde von 'Umar und 'Ali überliefert. Dies sagen auch Sa'id ibn al-Musayyab, al-Nakha'i, al-Shafi'i, Ishaq und Ibn al-Mundhir. Ibn 'Umar sagte: Die Schlachtung des Fötus ist die Schlachtung seiner Mutter, wenn er Haare angesetzt hat. Dies wurde auch von 'Ata', Tawus, Mujahid, al-Zuhri, al-Hasan, Qatada, Malik, al-Layth, al-Hasan ibn Salih und Abu Thawr überliefert; denn 'Abd Allah ibn Ka'b ibn Malik sagte: Die Gefährten des Gesandten Allahs – Allah segne ihn und gebe ihm Heil – pflegten zu sagen: Wenn der Fötus Haare angesetzt hat, so ist seine Schlachtung die Schlachtung seiner Mutter. Dies ist ein Hinweis auf sie alle, und somit ist es ein Konsens [Ijma']. Abu Hanifa sagte: Er ist nicht erlaubt, es sei denn, er kommt lebendig heraus und wird geschlachtet, denn es ist ein Tier, das durch sein eigenes Leben eigenständig ist, daher wird es nicht durch die Schlachtung eines anderen geschlachtet, wie es nach der Geburt der Fall ist. Ibn al-Mundhir sagte: Die Menschen waren sich über seine Erlaubnis einig, und wir kennen niemanden unter ihnen, der dem widersprochen hätte, bis al-Nu'man [Abu Hanifa] kam und sagte: Er ist nicht erlaubt, weil die Schlachtung eines Lebewesens nicht die Schlachtung zweier Lebewesen sein kann. Unser Argument ist das, was Abu Sa'id überlieferte: Er sagte: Es wurde gefragt: O Gesandter Allahs, einer von uns schlachtet eine Kamelstute, eine Kuh oder ein Schaf und findet in ihrem Bauch einen Fötus, sollen wir ihn essen oder wegwerfen? Er sagte: "Esst ihn, wenn ihr wollt, denn seine Schlachtung ist die Schlachtung seiner Mutter." Von Jabir wird vom Gesandten Allahs – Allah segne ihn und gebe ihm Heil – überliefert, dass er sagte: "Die Schlachtung des Fötus ist die Schlachtung seiner Mutter." Beide wurden von Abu Dawud überliefert. Zudem ist dies ein Konsens der Gefährten und derjenigen nach ihnen, daher ist dem, was dem widerspricht, keine Beachtung zu schenken. Außerdem ist der Fötus mit der Mutter durch die Anlage der Schöpfung verbunden und ernährt sich von ihrer Nahrung, daher ist seine Schlachtung ihre Schlachtung, wie bei ihren Gliedmaßen. Des Weiteren ist die Schlachtung bei Tieren unterschiedlich, je nach Möglichkeit und Fähigkeit, wie der Beweis durch die Jagd auf ein scheues Tier, ein gefangenes Tier und ein gestürztes Tier zeigt. Und der Fötus kann nicht anders als durch die Schlachtung seiner Mutter geschlachtet werden, also ist dies eine gültige Schlachtung für ihn.
(2) Von Imam Malik in: Kapitel über die Schlachtung dessen, was sich im Bauch des geschlachteten Tieres befindet, aus dem Buch der Schlachtungen, al-Muwatta 2/490. Von al-Bayhaqi in: Kapitel über die Schlachtung dessen, was sich im Bauch des geschlachteten Tieres befindet, aus dem Buch der Opfertiere, al-Sunan al-Kubra 9/335, 336. Und von 'Abd al-Razzaq in: Kapitel über den Fötus, aus dem Buch der Riten, al-Musannaf 4/501. (3) In B: "qālūhu" (sie sagten es). (4) In: Kapitel über das, was über die Schlachtung des Fötus berichtet wurde, aus dem Buch der Opfertiere, Sunan Abi Dawud 2/93. Ebenso von al-Darimi in: Kapitel über die Schlachtung des Fötus, aus dem Buch der Opfertiere, Sunan al-Darimi 2/84. Den ersten [Hadith] überlieferten al-Tirmidhi in: Kapitel über das, was über die Schlachtung des Fötus berichtet wurde, aus den Kapiteln über die Jagd, 'Aridat al-Ahwadhi 6/261; Ibn Maja in: Kapitel über die Schlachtung des Fötus als Schlachtung seiner Mutter, aus dem Buch der Schlachtungen, Sunan Ibn Maja 2/1067; und Imam Ahmad in: al-Musnad 3/31, 39, 45, 53.
كانتْ حَرَكَتُه بعدَ خُرُوجِه كحَرَكَةِ المَذْبوحِ، فهو حلالٌ. رُوِىَ هذا عن عمرَ، وعلىٍّ. وبه قال سعيدُ بن المُسَيَّب، والنَّخَعِىُّ، والشافِعِىُّ، وإسْحاقُ، وابنُ المُنْذِرِ. وقال ابنُ عمرَ: ذَكاتُه ذَكاةُ أمِّه إذا أشْعَرَ. ورُوِىَ ذلك عن عَطاءٍ، وطاوسٍ، ومُجاهِدٍ، والزُّهْرِىِّ، والحسنِ، وقَتادَةَ، ومالِكٍ، واللَّيْثِ، والحسنِ بن صالحٍ، وأبى ثَوْرٍ؛ لأنَّ عبدَ اللَّه بن كَعْبِ بن مالِكٍ، قال: كان أصْحابُ رسولِ اللَّهِ -صلى اللَّه عليه وسلم- يقولون: إذا أَشْعَرَ الجنينُ، فذَكاتُه ذكاةُ أُمِّهِ (٢). وهذا إشارةٌ إلى جميعِهِم، فكان إجماعًا. وقال أبو حنيفةَ: لا يَحِلُّ إلَّا أَنْ يخْرُجَ حَيًّا فيُذَكَّى؛ لأنَّه حيوانٌ ينْفَرِدُ بحَياتِه، فلا يتَذَكَّى بذَكاةِ غيرِه، كما بعدَ الوضْعِ. قال ابنُ المُنْذرِ: كان الناسُ على إباحَتِه، لا نَعْلَمُ أحدًا منهم خالَفَ ما قالُوا (٣)، إلى أَنْ جاءَ النُّعْمانُ، فقال: لا يَحِلُّ؛ لأنَّ ذكاةَ نفسٍ لا تكونُ ذَكاةَ نَفْسَيْن. ولَنا، ما رَوَى أبو سعيد، قال: قيل: يا رسولَ اللَّهِ، إنَّ أحَدَنا يَنْحَرُ النَّاقَةَ، ويَذْبَحُ البقرةَ والشَّاةَ، فيَجِدُ فى بطْنِها الجَنِينَ، أَنَأْكُلُه أم نُلْقِيه؟ قال: "كُلُوهُ إنْ شِئْتُمْ، فَإنَّ ذَكَاتَهُ ذَكَاةُ أُمِّهِ". وعن جابِر، عن رسولِ اللَّه -صلى اللَّه عليه وسلم-، قال: "ذَكَاةُ الْجَنِينِ ذَكَاةُ أُمِّهِ". روَاهما أبو داودَ (٤). ولأَنَّ هذا إجماعٌ من الصَّحابَةِ ومَنْ بَعْدَهُم، فلا يُعَوَّلُ على ما خالَفَه، ولأنَّ الْجَنِينٍ مُتَّصِلٌ بها اتصالَ خِلْقَةٍ، يَتَغَذَّى بغِذائِها، فتكونُ ذَكاتُه ذَكَاتَها، كأَعضائِها، ولأنَّ الذَّكاةَ فى الحيوانِ تخْتَلِفُ على حَسَبِ الإِمْكانِ فيه والقُدْرَةِ، بدَليلِ الصَّيْدِ المُمْتَنِع والمَقْدورِ عليه والمُتَردِّيَةِ، والجَنينُ لا يُتَوصَّلُ إلى ذَبْحهِ بأَكْثَرَ من ذَبْحِ أُمِّه، فيكونُ ذَكاةً له.
(٢) أخرجه الإِمام مالك، فى: باب ذكاة ما فى بطن الذبيحة، من كتاب الذبائح. الموطأ ٢/ ٤٩٠. والبيهقى، فى: باب ذكاة ما فى بطن الذبيحة، من كتاب الضحايا. السنن الكبرى ٩/ ٣٣٥، ٣٣٦. وعبد الرزاق، فى: باب الجنين، من كتاب المناسك. المصنف ٤/ ٥٠١.(٣) فى ب: "قالوه".(٤) فى: باب ما جاء فى ذكاة الجنين، من كتاب الأضاحى. سنن أبى داود ٢/ ٩٣.كما أخرجهما الدارمى، فى: باب فى ذكاة الجنين، من كتاب الأضاحى. سنن الدارمى ٢/ ٨٤.وأخرج الأول الترمذى، فى: باب ما جاء فى ذكاة الجنين، من أبواب الصيد. عارضة الأحوذى ٦/ ٢٦١. وابن ماجه، فى: باب ذكاة الجنين ذكاة أمه، من كتاب الذبائح. سنن ابن ماجه ٢/ ١٠٦٧. والإِمام أحمد، فى: الجسد ٣/ ٣١، ٣٩، ٤٥، ٥٣.