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Al-Mughnī von Ibn Qudāma – Edition al-Turkī
Band 13 · Seite 313Abschnitt

Übersetzung · DE

Dies ist ein Teil ihrer Speise. Und weil es ein Teil des Tieres ist, das für seinen Schlachtenden nicht erlaubt war, so ist es auch für andere nicht erlaubt, wie das Blut. Unsere Begründung ist das, was 'Abd Allah ibn Mughaffal überlieferte, der sagte: Ein Beutel mit Fett wurde von der Festung von Khaybar herabgelassen. Ich lief, um ihn zu nehmen, als ich bemerkte, dass der Gesandte Allahs – Allah segne ihn und gebe ihm Heil – mich anlächelte. Dies ist übereinstimmend überliefert (12). Zudem handelt es sich um eine rituelle Schlachtung [dhakah], die sowohl das Fleisch als auch die Haut erlaubt hat, also hat sie auch das Fett erlaubt, wie bei der Schlachtung eines Muslims. Der Vers ist ein Beweis für uns, denn die Bedeutung von "ihre Speise" sind ihre Schlachtopfer, so haben es die Gelehrten ausgelegt, und ihre Analogie [Qiyas] wird durch das entkräftet, was ein Usurpator schlachtet.

Abschnitt: Wenn er etwas schlachtet, von dem er behauptet, dass es für ihn verboten sei, aber nicht bewiesen ist, dass es für ihn verboten ist, dann ist es erlaubt (13) aufgrund der Allgemeinheit des Verses. Seine Aussage: "Es ist haram", ist nicht akzeptabel.

1733 – Problem; er sagte: "Wenn er stumm ist, soll er zum Himmel deuten."

Ibn al-Mundhir sagte: Alle Gelehrten, von denen wir Wissen bewahrt haben, sind sich über die Erlaubnis des Schlachtopfers eines Stummen einig, darunter al-Layth, al-Shafi'i, Ishaq und Abu Thawr. Dies ist auch die Ansicht von al-Sha'bi, Qatada und al-Hasan ibn Salih. Wenn dies feststeht, so soll er zum Himmel deuten; denn sein Zeigen tritt an die Stelle der Sprache des Sprechenden, und sein Deuten zum Himmel weist auf seine Absicht hin, denjenigen zu nennen, der im Himmel ist. Ähnliches sagte al-Sha'bi. Darauf deutet auch der Hadith von Abu Hurayra hin, dass ein Mann eine nicht-arabische Sklavin zum Propheten – Allah segne ihn und gebe ihm Heil – brachte und sagte: "O Gesandter Allahs, ich habe die Pflicht, eine gläubige Sklavin freizulassen, soll ich diese freilassen?" Da fragte sie der Gesandte Allahs – Allah segne ihn und gebe ihm Heil –: "Wo ist Allah?" Sie deutete zum Himmel. Er fragte: "Wer bin ich?" Sie deutete mit ihrem Finger zum Gesandten Allahs – Allah segne ihn und gebe ihm Heil – und zum Himmel, das heißt: Du bist der Gesandte Allahs. Da sagte der Gesandte Allahs – Allah segne ihn und gebe ihm Heil –: "Lass sie frei, denn sie ist gläubig." Überliefert von Imam Ahmad und al-Qadi al-Burti (1), in ihren beiden "Musnad"-Werken (2). Der Gesandte Allahs – Allah segne ihn und gebe ihm Heil – urteilte also aufgrund ihres Deutens zum Himmel über ihren Glauben, womit sie meinte, dass Allah, der Erhabene, dort ist. Daher ist es umso mehr angebracht (3), dass dies als Zeichen für die Nennung des Namens Allahs [Tasmiya] ausreicht. Und wenn er eine Geste macht, die auf die Nennung des Namens hinweist, und dies als solche erkannt wird, so ist dies ausreichend.

Anmerkungen

(12) Die Überlieferungskette wurde bereits bei 1/110 angeführt. (13) In M: "fa-huwa halal" (so ist es erlaubt). (1) Abu al-'Abbas Ahmad ibn Muhammad ibn 'Isa al-Burti al-Hanafi, der Hafiz, Verfasser des "Musnad", verstarb im Jahr 280 n.H. Al-Jawahir al-Mudiyya 1/301-303. (2) Herausgegeben von Abu Dawud in: Kapitel: Über die gläubige Sklavin, aus dem Buch der Schwüre und Gelübde. Sunan Abi Dawud 2/207. Und von Imam Ahmad in: Musnad 2/291. Siehe auch das bereits bei 11/82 Erwähnte. (3) Fällt in M weg.

Arabisch (Quelle)

هذا من طَعامِهم. ولأنَّه جُزْءٌ من البَهِيمَةِ، لم يُبَحْ لذابِحها، فلم يُبَحْ لغيرِه، كالدَّمِ. ولَنا، ما رَوَى عبدُ اللَّه بنُ مُغَفَّلٍ، قال: دُلِّىَ جِرابٌ من شَحْمٍ من قصرِ خيبرَ، فنَزَوْتُ لآخُذَه، فإذا رسولُ اللَّه -صلى اللَّه عليه وسلم- يَتَبَسَّمُ إلىّ. مُتَّفَقٌ عليه (١٢). ولأنَّها ذكاةٌ أباحَتِ اللَّحْمَ والجِلْدَ، فأباحَتِ الشَّحْمَ، كذكاةِ المسلمِ. والآيَةُ حُجَّةٌ لنا، فإنَّ مَعْنَى طعامِهم ذبائِحُهُم، كذلك فَسَّرَه العلماءُ، وقياسُهم يَنْتَقِضُ بما ذَبَحَه الغاصِبُ.

فصل: وإِنْ ذَبَحَ شيئًا يزْعُمُ أَنَّه مُحَرَّمٌ عليه، ولم يثبُتْ، أَنَّه مُحَرَّمٌ عليه، حَلَّ (١٣)؛ لعمومِ الآيَةِ. وقولُه: إنَّه حرامٌ. غيرُ مَقبُولٍ.

١٧٣٣ - مسألة؛ قال: (فإنْ كَانَ أَخْرَسَ، أَوْمَأَ إلَى السَّمَاءِ)

قال ابنُ المُنْذِرِ: أَجْمَعَ كلُّ مَنْ نَحْفَظُ عنه من أهلِ العلمِ، على إباحَةِ ذَبيحَةِ الأَخْرَسِ، منهم اللَّيْثُ، والشافِعِىُّ، وإسحاقُ، وأبو ثَوْرٍ. وهو قولُ الشَّعْبِىِّ، وقَتادَةَ، والحسنِ بن صالحٍ. إذا ثَبَتَ هذا، فإنَّه يُشِيرُ إلى السماءِ؛ لأنَّ إشارَتَه تقومُ مَقامَ نُطْقِ الناطِقِ، وإشارَتُه إلى السماءِ تَدُلُّ على قَصْدِه تَسْمِيَةَ الذى فى السماء. ونحو هذا قال الشَّعْبِىُّ. وقد دَلَّ على هذا حَدِيثُ أبى هُريرةَ أَنَّ رجُلًا أتَى النَّبِىَّ -صلى اللَّه عليه وسلم- بجارِيَةٍ أَعْجَمِيَّةٍ، فقال: يا رسولَ اللَّه، إنَّ عَلَى رَقَبَةً مُؤْمِنَةً، أفأَعْتِقُ هذه؟ فقال لها رسولُ اللَّه -صلى اللَّه عليه وسلم-: "أَيْنَ اللَّهُ؟ ". فأشارَت إلى السَّماءِ، فقال: "مَنْ أَنَا؟ ". فأَشارَتْ بإصْبَعِها إلى رسولِ اللَّه -صلى اللَّه عليه وسلم- وإلى السماءِ، أَى أَنْتَ رسولُ اللَّهِ. فقال رسولُ اللَّه -صلى اللَّه عليه وسلم-: "أَعْتِقْها، فإنَّها مُؤْمِنَةٌ". روَاه الإِمامُ أحمدُ، والقاضِى الْبرْتِىُّ (١)، فى "مُسْنَدَيْهِما" (٢). فحَكَمَ رسولُ اللَّهِ -صلى اللَّه عليه وسلم- بإيمانِها بإشارَتِها إلى السماءِ، تُرِيدُ أنّ اللَّه سبحانَه فيها، فأوْلَى (٣) أن يُكْتَفَى بذلك عَلَمًا على التَّسْمِيَةِ. ولو أنَّه أشارَ إشارَةً تدُلُّ على التَّسْمِيَةِ، وعُلِمَ ذلك، كان كافِيًا.

Anmerkungen

(١٢) تقدم تخريجه، فى: ١/ ١١٠.(١٣) فى م: "فهو حلال".(١) أبو العباس أحمد بن محمد بن عيسى البرتى الحنفى الحافظ، صاحب "المسند"، توفى سنة ثمانين ومائتين. الجواهر المضية ١/ ٣٠١ - ٣٠٣.(٢) أخرجه أبو داود، ق: باب فى الرقبة المؤمنة، من كتاب الأيمان والنذور. سنن أبى داود ٢/ ٢٠٧. والإمام أحمد، فى: المسند ٢/ ٢٩١. وانظر: ما تقدم فى: ١١/ ٨٢.(٣) سقط من: م.

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