ShamelaTranslate
Suche
Anmelden
ShamelaTranslate

© 2026 ShamelaTranslate. Wissenschaftliches Open-Access-Projekt.

Über unsKontaktSpendenImpressumDatenschutzNutzungsbedingungenWiderrufsbelehrungVerträge hier kündigen
Al-Mughnī von Ibn Qudāma – Edition al-Turkī
Band 13 · Seite 3161735 – Rechtsfrage: Er sagte: (Die verbotenen Tiere sind jene, die Allah der Erhabene in Seinem Buch festgelegt hat. Was die Araber als rein bezeichneten, ist erlaubt, und was sie als unrein bezeichneten, ist verboten, basierend auf dem Wort Allahs des Erhabenen: {Und er erlaubt ihnen das Gute und verbietet ihnen das Schlechte})

Übersetzung · DE

1735 - Problem: Er sagte: (Und die verbotenen Tiere sind jene, auf die Allah, der Erhabene, in Seinem Buch hingewiesen hat. Was die Araber als gut [tayyib] bezeichneten, ist erlaubt, und was sie als schlecht [khabith] bezeichneten, ist verboten, gemäß dem Wort Allahs, des Erhabenen: „...und er erlaubt ihnen das Gute und verbietet ihnen das Schlechte“ (1)).

Mit seiner Aussage „worauf Allah, der Erhabene, in Seinem Buch hingewiesen hat“, meint er Seine Aussage – gepriesen sei Er –: „Verboten ist euch das Verendete, das Blut, das Fleisch vom Schwein und das, worüber ein anderer Name als Allahs angerufen wurde“ (2). Alles, was darüber hinausgeht, ist erlaubt, sofern die Araber es für gut befanden, gemäß dem Wort Allahs, des Erhabenen: „...und er erlaubt ihnen das Gute.“ Gemeint ist das, was sie als gut empfinden, neben dem bereits explizit Erlaubten, wie auch der Beweis in dem anderen Vers zeigt: „Sie fragen dich, was ihnen erlaubt ist. Sprich: Erlaubt ist euch das Gute“ (4). Wäre damit nur das bereits explizit Erlaubte gemeint, wäre dies keine Antwort auf ihre Frage gewesen. Was die Araber hingegen als schlecht empfanden, ist verboten, gemäß dem Wort Allahs, des Erhabenen: „...und verbietet ihnen das Schlechte“.

Diejenigen, deren Einstufung als „gut“ oder „schlecht“ maßgeblich ist, sind die Bewohner des Hedschas aus den verschiedenen Städten; denn sie sind diejenigen, auf die das Buch herabgesandt wurde und die damit sowie mit der Sunna angesprochen wurden. Daher bezieht man sich bei den unbestimmten Begriffen beider Quellen auf deren Brauch, nicht auf andere. Die Wüstenbewohner werden hierbei nicht berücksichtigt, da sie aufgrund von Not und Hungersnot alles essen, was sie finden. Deshalb wurde einer von ihnen gefragt, was sie essen, und er antwortete: „Alles, was kriecht und sich bewegt, außer die Umm Hubayn [eine Eidechsenart].“ Da sagte er: „Möge die Umm Hubayn in Sicherheit bleiben.“ Was in den Städten der Muslime gefunden wird und den Bewohnern des Hedschas nicht bekannt ist, wird auf das im Hedschas Bekannte zurückgeführt, das ihm am ähnlichsten ist. Wenn es keinem dieser Dinge ähnelt, so ist es erlaubt, da es unter die Allgemeinheit Seiner Aussage fällt: „Sprich: Ich finde in dem, was mir offenbart wurde, nichts Verbotenes...“ (8), und gemäß der Aussage des Propheten – Allah segne ihn und gebe ihm Heil –: „Was Allah verschwiegen hat, das hat Er verziehen“ (9).

Wenn dies feststeht, so gehören zu den „schlechten“ Dingen [al-mustakhbathat] die Insekten [al-hasharat], wie Würmer, Käfer,

Anmerkungen

(1) Sure al-A'raf 157. (2) Sure al-Ma'ida 3. (3) Fehlt in: al-Asl, B. (4) Sure al-Ma'ida 4. (5) In al-Asl: „alfazuhum“ (ihre Ausdrücke). (6) In B, M: „sa'ala“ (er fragte). (7) Umm Hubayn: Ein kleines Tier, das einer Eidechse ähnelt. Siehe: al-Hayawan 6/143. (8) Sure al-An'am 145. (9) Überliefert von at-Tirmidhi, in: Kapitel: Was über das Tragen von Fellkleidung überliefert wurde, aus den Kapiteln über Kleidung. 'Aridat al-Ahwadhi 7/229; und Ibn Madscha, =

Arabisch (Quelle)

١٧٣٥ - مسألة؛ قال: (والْمُحَرَّمُ مِنَ الْحَيَوَانِ، مَا نَصَّ اللَّهُ تَعَالَى عَلَيْهِ فِى كِتَابِهِ، وَمَا كَانتِ الْعَرَبُ تُسَمِّيهِ طَيِّبًا فَهُوَ حَلَالٌ، ومَا كَانَتْ تُسَمِّيهِ خَبِيثًا، فَهُوَ مُحَرَّمٌ؛ لِقَوْلِ اللَّهِ تَعَالَى: {وَيُحِلُّ لَهُمُ الطَّيِّبَاتِ وَيُحَرِّمُ عَلَيْهِمُ الْخَبَائِثَ} (١))

يَعْنِى بقولِه: ما سَمَّى اللَّه تعالَى فى كِتابه. قولَه سبحانَه: {حُرِّمَتْ عَلَيْكُمُ الْمَيْتَةُ وَالدَّمُ وَلَحْمُ الْخِنْزِيرِ وَمَا أُهِلَّ لِغَيْرِ اللَّهِ بِهِ} (٢). وما عدا هذا، فما استطابَتْه العَرَبُ، فهو حَلالٌ؛ لقولِ اللَّه تعالى: {وَيُحِلُّ لَهُمُ الطَّيِّبَاتِ}. يعنى ما (٣) يَسْتَطِيبُونَه دونَ الحلالِ، بدليلِ قولِه فى الآيَةِ الأُخْرَى: {يَسْأَلُونَكَ مَاذَا أُحِلَّ لَهُمْ قُلْ أُحِلَّ لَكُمُ الطَّيِّبَاتُ} (٤). ولو أَرادَ الحلالَ لم يكُنْ ذلك جوابًا لهم. وما اسْتَخْبَثَتْه العربُ، فهو مُحَرَّمٌ؛ لقولِ اللَّه تعالَى: {وَيُحَرِّمُ عَلَيْهِمُ الْخَبَائِثَ}. والذين تُعْتَبَرُ اسْتِطابَتُهم واسْتِخْباثُهم هم أهلُ الحِجازِ، من أهلِ الأَمْصَارِ؛ لأنَّهم الذين نَزَلَ عليهم الكتابُ، وخُوطِبُوا به وبالسُّنَّةِ، فرُجِعَ فى مُطْلَقِ ألفاظِهما (٥) إلى عُرْفِهم دونَ غيرِهم، ولم يُعْتبَرْ أهلُ البَوادِى؛ لأنَّهم للضرورَةِ والْمَجاعَةِ يأكُلُون ما وَجَدُوا، ولهذا سُئِلَ (٦) بَعْضُهُم عمَّا يأْكُلونَ؛ فقالَ: ما دَبَّ ودَرَجَ، إلَّا أُمَّ حُبَيْنٍ (٧). فقال: لِتَهْنِ أُمَّ حُبَيْنٍ العافِيَةُ. وما وُجِدَ فى أمْصارِ المسلمين، ممَّا لا يَعْرِفُه أهلُ الحِجازِ، رُدَّ إلى أقْرَبِ ما يُشْبِهُه فى الحِجازِ، فإنْ لم يُشْبِهْ شيئًا منها، فهو مُباحٌ؛ لدُخولِه فى عمومِ قولِه تعالَى: {قُلْ لَا أَجِدُ فِى مَا أُوحِيَ إِلَيَّ مُحَرَّمًا}. الآية (٨)، ولِقَوْلِ النَّبِىّ -صلى اللَّه عليه وسلم-: "وَمَا سَكَتَ اللَّهُ عَنْهُ، فَهُوَ مِمَّا عَفَا عَنْهُ" (٩). إذا ثَبَت هذا، فمِنَ المُسْتَخْبَثاتِ الحَشَراتُ، كالديدانِ، والجُعْلانِ،

Anmerkungen

(١) سورة الأعراف ١٥٧.(٢) سورة المائدة ٣.(٣) سقط من: الأصل، ب.(٤) سورة المائدة ٤.(٥) فى الأصل: "ألفاظهم".(٦) فى ب، م: "سأل".(٧) أم حبين: دُوَيَّبَّة تشبه الضب. انظر: الحيوان ٦/ ١٤٣.(٨) سورة الأنعام ١٤٥.(٩) أخرجه الترمذى، فى: باب ما جاء فى لبس الفراء، من أبواب اللباس. عارضة الأحوذى ٧/ ٢٢٩. وابن ماجه، =

ZurückBand 13 · Seite 316Weiter
Zurück13·316Weiter