fünfzehn Gefährten des Propheten – Allah segne ihn und gebe ihm Heil – haben sie als verabscheuungswürdig eingestuft. Ibn 'Abd al-Barr sagte: Heute gibt es unter den muslimischen Gelehrten keine Meinungsverschiedenheit mehr über ihr Verbot. Von Ibn 'Abbas und 'A'ischa – Allah habe Wohlgefallen an beiden – wurde überliefert, dass sie sich auf den äußeren Wortlaut Seines Wortes – erhaben ist Er – stützten: „Sag: Ich finde in dem, was mir offenbart wurde, nichts für einen Essenden, der es isst, als verboten, außer dass es Kadaver, vergossenes Blut oder Schweinefleisch sei“ (1). Ibn 'Abbas rezitierte dies und sagte: Was darüber hinausgeht, ist erlaubt (2). 'A'ischa – Allah habe Wohlgefallen an ihr – wurde nach der Maus gefragt, worauf sie antwortete: Sie ist nicht verboten, und rezitierte diesen Vers. 'Ikrima und Abu Wa'il sahen ebenfalls kein Bedenken darin, Esel zu essen. Es wurde von Ghalib ibn Abdschar (3) überliefert, dass er sagte: „Uns traf ein Jahr der Not, und ich sagte: ‚O Gesandter Allahs, uns traf ein Jahr der Not, und ich besitze nichts, womit ich meine Familie ernähren könnte, außer fette zahme Esel, und du hast das Fleisch der zahmen Esel verboten.‘ Er antwortete: ‚Ernähre deine Familie von deinen fetten Eseln, denn ich habe sie nur aufgrund derer verboten, die sich von Unrat (4) im Dorf ernähren‘ (5).“ Wir stützen uns auf das, was Dschabir überlieferte, dass der Prophet – Allah segne ihn und gebe ihm Heil – am Tag von Chaybar das Fleisch der zahmen Esel verbot und das Fleisch von Pferden erlaubte. Dies ist eine übereinstimmend akzeptierte Überlieferung (6). Ibn 'Abd al-Barr sagte: Es wurde vom Propheten – Allah segne ihn und gebe ihm Heil – das Verbot der zahmen Esel auch von 'Ali, 'Abdullah ibn 'Umar, 'Abdullah ibn 'Amr, Dschabir, al-Bara', 'Abdullah ibn Abi Awfa, Anas und Zahir al-Aslami überliefert, mit authentischen und guten Überlieferungsketten. Der Hadith von Ghalib ibn Abdschar ist demgegenüber nicht maßgeblich, angesichts dessen, was ihm widerspricht. Es ist möglich, dass der Gesandte Allahs – Allah segne ihn und gebe ihm Heil – es ihnen in ihrer Notlage erlaubte und den Grund für ihr absolutes Verbot darlegte, da sie Unrat fressen. 'Abdullah ibn Abi Awfa sagte: Der Gesandte Allahs – Allah segne ihn und gebe ihm Heil – hat sie gänzlich verboten, weil sie Unrat fressen. Dies ist eine übereinstimmend akzeptierte Überlieferung (7).
Abschnitt: Maultiere sind bei jedem verboten, der das Verbot zahmer Esel vertritt; denn sie stammen von diesen ab, und was von etwas abstammt, unterliegt dessen Urteil hinsichtlich des Verbots. Ebenso ist jedes Lebewesen, das aus einer Paarung von einem zahmen und einem wilden Tier hervorgeht, verboten, um dem Verbot den Vorrang zu geben. Auch das aus der Paarung von Wolf und Hyäne hervorgegangene Tier (Sam') ist verboten. Qatada sagte: Das Maultier ist nichts anderes als etwas vom Esel. Von Dschabir wird überliefert, dass er sagte: „Wir schlachteten am Tag von Chaybar Pferde, Maultiere und Esel, woraufhin uns der Gesandte Allahs – Allah segne ihn und gebe ihm Heil – das Fleisch von Maultieren und Eseln verbot, das Fleisch von Pferden jedoch nicht“ (8).
Abschnitt: Die Milch von Eseln ist nach der Meinung der Mehrheit verboten. 'Ata', Tawus und az-Zuhri erlaubten sie. Die erste Ansicht ist korrekter, da für Milch dasselbe Urteil gilt wie für Fleisch.
1737 - Problem; Er sagte: (Und jedes Raubtier mit Fangzähnen, das sind diejenigen, die mit ihren Zähnen das Beutetier schlagen und es erlegen.)
Die Mehrheit der Gelehrten vertritt das Verbot jedes Raubtiers mit starken Fangzähnen, mit denen es jagt und Beute reißt, mit Ausnahme der Hyäne. Zu ihnen gehören Malik, asch-Schafi'i, Abu Thawr, die Leute des Hadith, sowie Abu Hanifa und seine Gefährten. Asch-Scha'bi, Sa'id ibn Dschubayr und einige Gefährten Maliks sagten: Es ist erlaubt, aufgrund der Allgemeinheit Seines Wortes – erhaben ist Er –: „Sag: Ich finde in dem, was mir offenbart wurde, nichts für einen Essenden, der es isst, als verboten...“ (1). Und aufgrund Seiner Aussage
(1) Sure al-An'am 145. Was von 'A'ischa überliefert wurde, erwähnte as-Suyuti, der auch die Quellen angab. Siehe: ad-Durr al-Manthur 3/51. (2) Überliefert von al-Buchari, in: Kapitel über das Fleisch zahmer Esel, aus dem Buch der Schlachtungen und der Jagd. Sahih al-Buchari 7/124. Und 'Abd ar-Razzaq, in: Kapitel über den zahmen Esel, aus dem Buch der Riten. al-Musannaf 4/525, 526. (3) In den Abschriften: „al-Hurr“, eine Verfälschung. (4) In den Abschriften: „hawali“, ein Fehler. „al-Jawal“ mit Betonung des Lam: Plural von „al-Jallala“, den Tieren, die Unrat fressen. (5) Überliefert von Abu Dawud, in: Kapitel über das Essen von Fleisch zahmer Esel, aus dem Buch der Nahrungsmittel. Sunan Abi Dawud 2/321. (6) Überliefert von al-Buchari, in: Kapitel über den Feldzug von Chaybar, aus dem Buch der Feldzüge, sowie in: Kapitel über Pferdefleisch und Kapitel über das Fleisch zahmer Esel, aus dem Buch der Schlachtungen und der Jagd. Sahih al-Buchari 5/173, 7/123. Und Muslim, in: Kapitel über das Essen von Pferdefleisch, aus dem Buch der Jagd und der Schlachtungen. Sahih Muslim 3/1541. Ebenso überliefert von Abu Dawud, in: Kapitel über das Essen von Pferdefleisch und Kapitel über das Fleisch zahmer Esel, aus dem Buch der Nahrungsmittel. Sunan Abi Dawud 2/316, 320. An-Nasa'i, in: Kapitel über die Erlaubnis, Pferdefleisch zu essen, aus dem Buch der Jagd. al-Mudschtaba 7/177. Und ad-Darimi, in: Kapitel über das Essen von Pferdefleisch, aus dem Buch der Opfertiere. Sunan ad-Darimi 2/87.