'Abdullah ibn Abi Awfa: Der Gesandte Allahs – Allah segne ihn und gebe ihm Heil – hat sie gänzlich verboten, weil sie Unrat fressen. Dies ist eine übereinstimmend akzeptierte Überlieferung (7).
Abschnitt: Maultiere sind bei jedem verboten, der das Verbot zahmer Esel vertritt; denn sie stammen von diesen ab, und was von etwas abstammt, unterliegt dessen Urteil hinsichtlich des Verbots. Ebenso ist jedes Lebewesen, das aus einer Paarung von einem zahmen und einem wilden Tier hervorgeht, verboten, um dem Verbot den Vorrang zu geben. Auch das aus der Paarung von Wolf und Hyäne hervorgegangene Tier (Sam') ist verboten. Qatada sagte: Das Maultier ist nichts anderes als etwas vom Esel. Von Dschabir wird überliefert, dass er sagte: „Wir schlachteten am Tag von Chaybar Pferde, Maultiere und Esel, woraufhin uns der Gesandte Allahs – Allah segne ihn und gebe ihm Heil – das Fleisch von Maultieren und Eseln verbot, das Fleisch von Pferden jedoch nicht“ (8).
Abschnitt: Die Milch von Eseln ist nach der Meinung der Mehrheit verboten. 'Ata', Tawus und az-Zuhri erlaubten sie. Die erste Ansicht ist korrekter, da für Milch dasselbe Urteil gilt wie für Fleisch.
1737 - Problem; Er sagte: (Und jedes Raubtier mit Fangzähnen, das sind diejenigen, die mit ihren Zähnen das Beutetier schlagen und es erlegen.)
Die Mehrheit der Gelehrten vertritt das Verbot jedes Raubtiers mit starken Fangzähnen, mit denen es jagt und Beute reißt, mit Ausnahme der Hyäne. Zu ihnen gehören Malik, asch-Schafi'i, Abu Thawr, die Leute des Hadith, sowie Abu Hanifa und seine Gefährten. Asch-Scha'bi, Sa'id ibn Dschubayr und einige Gefährten Maliks sagten: Es ist erlaubt, aufgrund der Allgemeinheit Seines Wortes – erhaben ist Er –: „Sag: Ich finde in dem, was mir offenbart wurde, nichts für einen Essenden, der es isst, als verboten...“ (1). Und aufgrund Seiner Aussage
(7) Überliefert von al-Buchari, in: Kapitel über den Feldzug von Chaybar, aus dem Buch der Feldzüge. Sahih al-Buchari 5/173. Und Muslim, in: Kapitel über das Verbot des Essens von Fleisch zahmer Esel, aus dem Buch der Jagd und der Schlachtungen. Sahih Muslim 3/1538. Ebenso überliefert von Ibn Madscha, in: Kapitel über das Fleisch wilder Esel, aus dem Buch der Schlachtungen. Sunan Ibn Madscha 2/1064, 1065. Und Imam Ahmad, in: al-Musnad 4/381. (8) Überliefert von al-Buchari, in: Kapitel über den Feldzug von Chaybar, aus dem Buch der Feldzüge, sowie in: Kapitel über das Fleisch zahmer Esel, aus dem Buch der Schlachtungen und der Jagd. Sahih al-Buchari 5/173, 7/123. Und Muslim, in: Kapitel über das Essen von Pferdefleisch, aus dem Buch der Jagd und der Schlachtungen. Sahih Muslim 3/1541. Und Abu Dawud, in: Kapitel über das Essen von Pferdefleisch, aus dem Buch der Nahrungsmittel. Sunan Abi Dawud 2/316. Und at-Tirmidhi, in: Kapitel über das, was bezüglich der Abscheu vor jedem Tier mit Fangzähnen und Krallen überliefert wurde, aus den Kapiteln der Jagd. 'Aridat al-Ahwadhi 6/271. Und Ibn Madscha, in: Kapitel über das Fleisch von Maultieren, aus dem Buch der Schlachtungen. Sunan Ibn Madscha 2/1066. Und Imam Ahmad, in: al-Musnad 3/356, 385. (1) Sure al-An'am 145. Fehlt in der Vorlage, A, B: {für einen Essenden, der es isst}.