von Muhammad ibn Safwan, [oder Safwan] (26) ibn Muhammad (27), sagte: Ich jagte zwei Hasen und schlachtete sie bei Marwa. Ich fragte den Gesandten Allahs – Allah segne ihn und gebe ihm Heil –, woraufhin er mir befahl, sie zu essen. Dies wurde von Abu Dawud (28) überliefert. Und weil es ein als wohlschmeckend geltendes Tier ist, das keine Reißzähne besitzt, ähnelt es der Gazelle.
Abschnitt: Der Klippschliefer (Wabr) (29) ist zulässig. Dies sagten auch 'Ata', Tawus, Mujahid, 'Amr ibn Dinar, asch-Schafi'i, [Ibn al-Mundhir] (30) und Abu Yusuf. Der Qadi sagte: Er ist verboten. Dies ist die Ansicht von Abu Hanifa und seinen Gefährten, mit Ausnahme von Abu Yusuf. Unser Argument ist, dass für ihn im Zustand der Weihe (Ihram) und im Heiligen Bezirk (Haram) eine Sühne (Fidya) geleistet werden muss; er gleicht dem Hasen, da er Pflanzen und Kräuter frisst, weshalb er wie der Hase zulässig ist. Zudem ist der Grundsatz die Erlaubnis, und die Allgemeinheit der Texte erfordert diese, und es liegt kein Verbot für ihn vor, weshalb seine Erlaubnis geboten ist.
Abschnitt: Ahmad wurde über den Springhasen (Yarbu') befragt und erlaubte ihn. Dies ist die Auffassung von 'Urwa, 'Ata' al-Khorasani, asch-Schafi'i, Abu Thawr und Ibn al-Mundhir. Abu Hanifa sagte: Er ist verboten. Dies wurde auch von Ahmad überliefert, sowie von Ibn Sirin, al-Hakam, Hammad und den Anhängern der Lehrmeinung (Ashab ar-Ra'y), weil er der Maus ähnelt. Unser Argument ist, dass 'Umar diesbezüglich über ein Zicklein (Jafra) als Sühne entschied (31). Zudem ist der Grundsatz die Erlaubnis, solange (32) kein Verbot für ihn vorliegt. Was den Zobel (Sinjab) betrifft, so sagte der Qadi: Er ist verboten, weil er mit seinen Reißzähnen beißt, weshalb er der Ratte ähnelt. Es ist jedoch möglich, dass er zulässig ist, da er dem Springhasen ähnelt, und wenn ein Zweifel zwischen Erlaubnis und Verbot besteht, so ist der Erlaubnis der Vorzug zu geben, da dies der Grundsatz ist und die Allgemeinheit der Texte sie erfordert.
(26) Fehlt in B. (27) In M gibt es den Zusatz: "er sagte". (28) Im "Kapitel über das Schlachtopfer" aus dem Buch der Opfertiere. Sunan Abi Dawud 2/92. Ebenso herausgegeben von an-Nasa'i im "Kapitel über den Hasen" aus dem Buch der Jagd und Schlachtungen. Al-Mujtaba 7/174. Von Ibn Maja im "Kapitel über den Hasen" aus dem Buch der Jagd. Sunan Ibn Maja 2/1080. Von ad-Darimi im "Kapitel über das Essen von Hasen" aus dem Buch der Jagd. Sunan ad-Darimi 2/92. Und von Imam Ahmad im al-Musnad 3/471. (29) Wabr: Ein Tier aus der Gruppe der Huftiere, in der Größe eines Hasen, seine Farbe liegt zwischen staubgrau und schwarz. (30) In B: "und Abu Thawr". (31) Al-Jafra: Von den Lämmern der Schafe dasjenige, das groß und kräftig geworden ist, oder das vier Monate alt ist. "Er entschied darüber", d.h. über seine Tötung im Zustand der Weihe und im Heiligen Bezirk. Herausgegeben von 'Abd ar-Razzaq im "Kapitel über die Gazelle und den Springhasen" aus dem Buch der Riten 4/401. Und von al-Bayhaqi im "Kapitel über die Sühne für die Gazelle" aus dem Buch der Pilgerfahrt. As-Sunan al-Kubra 5/184. (32) Fehlt in M.