Al-Mughnī von Ibn Qudāma – Edition al-Turkī — 1742 - Rechtsfrage: Er sagte: (Falls er nichts anderes als Nahrung findet, deren Besitzer sie nicht verkaufen will, so darf er sie mit Zwang nehmen, um sein Leben zu retten, und ihm den Preis dafür geben, es sei denn, der Besitzer befindet sich in derselben Notlage wie er selbst.) · ShamelaTranslate