Al-Mughnī von Ibn Qudāma – Edition al-Turkī — 1629 - Rechtsfrage: Er sagte: (Wenn der Feind naht, ist es für die Menschen verpflichtend – sowohl für die Bedürftigen als auch für die Wohlhabenden –, auszurücken. Sie dürfen dem Feind nicht ohne die Erlaubnis des Befehlshabers entgegenziehen, es sei denn, sie werden von einem übermächtigen Feind überrascht, dessen Grausamkeit sie fürchten, sodass sie nicht auf seine Erlaubnis warten können.) · ShamelaTranslate