und sie sieht kein Problem darin, sie zu essen. Abu Hanifa, al-Thawri und Malik sagten: Sie (8) ist verboten. Ähnliches wurde von Saʿid ibn al-Musayyab überliefert, weil sie zu den Raubtieren (Sibāʿ) zählt und der Prophet (Friede und Segen seien auf ihm) den Verzehr (9) von jedem Raubtier mit Eckzähnen verboten hat (10). Da sie zu den Raubtieren gehört, fällt sie unter die Allgemeingültigkeit des Verbots. Es wurde vom Propheten (Friede und Segen seien auf ihm) überliefert, dass er nach der Hyäne gefragt wurde und sagte: „Und wer isst schon die Hyäne!“ (11). Unsere Argumentation stützt sich auf das, was Jabir berichtete: Er sagte: Der Gesandte Allahs (Friede und Segen seien auf ihm) wies uns an, die Hyäne zu essen. Ich fragte: „Ist sie ein Jagdtier?“ Er sagte: „Ja.“ Ahmad stützte sich darauf. In einem Wortlaut sagte er: Ich fragte den Gesandten Allahs (Friede und Segen seien auf ihm) nach der Hyäne. Er sagte: „Sie ist ein Jagdtier, und es ist ein Schaf als Entschädigung (Kabsch) (12) dafür fällig, wenn ein im Weihezustand befindlicher Pilger (Muhrim) sie erjagt.“ Überliefert von Abu Dawud (13). Ibn ʿAbd al-Barr sagte: Dies widerspricht nicht dem Hadith über das Verbot der Raubtiere mit Eckzähnen, da dies stärker ist. Wir sagen: Dies ist eine Spezifizierung (Takhsis) und kein Widerspruch (14), und es ist für die Spezifizierung nicht erforderlich, dass der Spezifizierer denselben Rang wie das Spezifizierte hat (15), was durch die Spezifizierung der Allgemeingültigkeit des Buches durch Ahad-Berichte bewiesen ist. Was den Bericht anbelangt, in dem steht: „Und wer isst schon die Hyäne!“, so ist dies ein langer Hadith, der von ʿAbd al-Karim ibn Abi al-Mukhariq überliefert wird, der darin als Einziger auftritt und dessen Hadith als verlassen (matruk) gilt. Zudem wurde über die Hyäne gesagt, dass sie keine Eckzähne habe. Ich habe jemanden sagen hören, dass all ihre Zähne ein einziger Knochen seien, wie die Oberfläche (16) eines Hufeisens. Demzufolge fällt sie nicht unter die Allgemeingültigkeit des Verbots. Und Allah weiß es am besten.
1744 - Rechtsfrage: Er sagte: (Und Teriak wird nicht gegessen, weil darin Schlangenfleisch enthalten ist.)
Teriak ist eine Medizin, mit der man sich gegen Gifte behandelt, und es wird Schlangenfleisch hineingegeben, daher ist das Essen davon nicht erlaubt.
(8) In B, M: "huwa". (9) Ausgefallen in: Original, A, B. (10) Die Überlieferungskette wurde bereits auf Seite 320 angeführt. In B steht "al-Dibaʿ" (Hyänen) anstelle von "al-Sibāʿ" (Raubtiere). (11) Überliefert von al-Tirmidhi, in: Kapitel: Was über den Verzehr der Hyäne überliefert wurde, aus den Kapiteln über Speisen. ʿAridat al-Ahwadhi 7/293. Und Ibn Majah, in: Kapitel: Die Hyäne, aus dem Buch der Jagd. Sunan Ibn Majah 2/1078. (12) Im Original, A, B: "kabsan". Das in M und in den Sunan Festgelegte ist "kabshan". (13) Die Überlieferungskette wurde bereits aufgeführt in: 5/397. (14) In M: "muʿarid". (15) In B, M: "mukhassas". (16) In M: "ka-safihat". (1) Ausgefallen in: M.