oder wenn es von einem Berg gestürzt wäre, oder etwas darauf getreten wäre. Wenn er jedoch weiß, dass das Gift nicht beim Töten half, weil der Pfeil schneller wirkte als das Gift, dann ist es erlaubt, da der Grund für das Verbot entfallen ist.
1746 - Rechtsfrage: Er sagte: (Was im Meer lebt, aber an Land überlebt, darf nicht gegessen werden, wenn es an Land oder im Meer stirbt.)
Alles, was an Land von den Meerestieren überlebt, ist nicht ohne eine ordnungsgemäße Schlachtung (Dhakah) erlaubt (1), wie etwa Wasservögel, Schildkröten und Fischotter, mit Ausnahme derjenigen, die kein fließendes Blut haben, wie etwa Krebse, da diese ohne Schlachtung erlaubt sind. Ahmad sagte: „Gegen Krebse ist nichts einzuwenden.“ Es wurde gefragt: „Muss man sie schlachten?“ Er sagte: „Nein.“ Dies liegt daran, dass der Zweck des Schlachtens lediglich darin besteht, das Blut aus dem Tier zu entfernen und das Fleisch durch dessen Entfernung bekömmlicher zu machen. Was also kein Blut hat, muss nicht geschlachtet werden. Was den Rest dessen betrifft, was wir erwähnt haben, so ist es nur erlaubt, wenn es geschlachtet wird. Ahmad sagte: „Beim Fischotter führt man die Schlachtung durch, und ich sehe kein Problem bei der Schildkröte, wenn sie geschlachtet wird; auch bei einer Weichschildkröte (Raqq) führt man die Schlachtung durch.“ Einige Leute sagten: „Es ist ohne Schlachtung erlaubt, aufgrund des Ausspruchs des Propheten (Friede und Segen seien auf ihm) über das Meer: ‚Sein Wasser ist reinigend und sein verendetes Wild ist erlaubt‘ (3).“ Und weil es zu den Meerestieren gehört, wurde es ohne Schlachtung für erlaubt erklärt, wie Fische und Krebse. Abu Bakr al-Siddiq (möge Allah mit ihm zufrieden sein) sagte: „Alles, was im Meer ist, hat Allah der Erhabene für euch geschlachtet (4).“ Imam Ahmad überlieferte mit seiner Überlieferungskette von Shurayh, einem Mann, der den Propheten (Friede und Segen seien auf ihm) noch zu Lebzeiten erreichte: „Alles, was im Meer ist, ist geschlachtet (5).“ Es wurde vom Propheten (Friede und Segen seien auf ihm) überliefert, dass er sagte: „Allah hat für den Sohn Adams alles im Meer geschlachtet (6).“ Unsere Argumentation ist, dass es sich um ein Tier handelt, das an Land lebt und fließendes Blut besitzt, daher ist es ohne Schlachtung nicht erlaubt (7), genau wie bei Vögeln. Und es gibt keinen Widerspruch hinsichtlich der Vögel, soweit uns bekannt ist. Die Berichte sind auf das zu beziehen, was nur im Wasser überlebt.
(1) In B: "dhakatihi". (2) Al-Raqq: Die großen Meeresschildkröten. (3) Die Überlieferungskette wurde bereits angeführt in: 1/13, 14. (4) Überliefert von al-Daraqutni, in: Buch der Jagd und Schlachtungen. Sunan al-Daraqutni 4/269, 270. Und al-Bayhaqi, in: Kapitel über Fische und verendete Meerestiere, aus dem Buch der Jagd und Schlachtungen. Al-Sunan al-Kubra 9/252. (5) Überliefert von al-Bukhari, in: Kapitel über das Wort Allahs des Erhabenen: {Euch ist das Wild des Meeres erlaubt}, aus dem Buch der Schlachtungen. Sahih al-Bukhari 7/116. (6) Überliefert von al-Daraqutni, in: Buch der Jagd und Schlachtungen. Sunan al-Daraqutni 4/267, 269. (7) In B: "Dhakah".
الماءِ، أو تَرَدَّى من جبلٍ، أو وَطِيء عليه شىءٌ. فإِنْ عَلِمَ أَنَّ السَّمَّ لم يُعِنْ على قَتْلِه، لكَوْنِ السَّهْمِ أوْحَى منه، فهو مُباحٌ؛ لانْتِفاءِ المُحَرِّمِ.
١٧٤٦ - مسألة؛ قال: (وَمَا كَانَ مَأْوَاهُ الْبَحْرُ، وَهُوَ يَعيشُ فِى الْبرِّ، لَمْ يُؤكَلْ إذَا مَاتَ فِى بَرٍّ أَوْ بَحْرٍ)
كل ما يَعِيشُ فى الْبَر مِن دَوابِّ البحرِ، لا يَحِلُّ بغيرِ ذكاةٍ (١)، كطيرِ الماءِ، والسُّلَحْفاةِ، وكلبِ الماءِ، إلَّا ما لا دَمَ فيه، كالسَّرَطَانِ، فإنَّه يُباحُ بغيرِ ذكاةٍ. قال أحمدُ: السَّرطَانُ لا بأْسَ به. قيلَ له: يُذْبَحُ؟ قال: لا. وذلك لأنَّ مَقْصُودَ الذبْحِ إنَّما هو إخْراجُ الدَّمِ منه، وتَطْيِيبُ اللحمِ بإزالَتِه عنه، فما لا دَمَ فيه، لا حاجَةَ إلى ذَبْحِه. وأمَّا سائِرُ ما ذكَرْنا، فلا يَحِلُّ إلَّا أَنْ يُذْبَحَ. قال أحمدُ: كلبُ الماءِ يذْبَحُه، ولا أرَى بَأسًا بالسُّلَحْفاةِ إذا ذُبِحَ، والرَّقِّ (٢) يَذْبَحُه. وقال قومٌ: يحِلُّ من غيرِ ذَكاةٍ؛ لقولِ النَّبِىِّ -صلى اللَّه عليه وسلم- فى البحرِ: "هُوَ الطَّهُورُ مَاؤُهُ، الْحِلُّ مَيْتَتُهُ" (٣). ولأنَّه من حيوانِ البحرِ، فأُبِيحَ بغيرِ ذَكاةٍ، كالسَّمكِ والسَّرَطَانِ. وقال أبو بكرٍ الصِّدِّيقُ، رَضِىَ اللَّهُ عنه: كلُّ ما فى البحرِ قد ذَكَّاه اللَّه تعالَى لكم (٤). وروى الإِمامُ أحمدُ، بإسْنادِه عن شُرَيْحٍ رجُلٍ أدْرَكَ النَّبِىَّ -صلى اللَّه عليه وسلم-، قال: كُلُّ شَىْءٍ فى الْبَحرِ مَذْبوحٌ (٥). ورُوِىَ عن النَّبِىِّ -صلى اللَّه عليه وسلم-، أنَّه قال: "إنَّ اللَّه ذَبَحَ كُلَّ شىءٍ فى الْبَحْرِ لِابْنِ آدَمَ" (٦). ولَنا، أَنَّهُ حيوانٌ يَعِيشُ فى البَرِّ، له نفسٌ سائِلَةٌ، فلم يُبَحْ بغيرِ ذَبْحٍ (٧)، كالطَّيْرِ، ولا خِلافَ فى الطَّيْرِ فيما عَلِمْناه، والأَخْبارُ مَحْمُولةٌ على ما لا يَعِيشُ إلَّا
(١) فى ب: "ذكاته".(٢) الرق: العظيم من السلاحف.(٣) تقدم تخريجه، فى: ١/ ١٣، ١٤.(٤) أخرجه الدارقطنى، فى: كتاب الصيد والذبائح. سنن الدارقطنى ٤/ ٢٦٩، ٢٧٠. والبيهقى، فى: باب الحيتان وميتة البحر، من كتاب الصيد والذبائح. السنن الكبرى ٩/ ٢٥٢.(٥) أخرجه البخارى، فى: باب قول اللَّه تعالى: {أُحِلَّ لَكُمْ صَيْدُ الْبَحْرِ}، من كتاب الذبائح. صحيح البخارى ٧/ ١١٦.(٦) أخرجه الدارقطنى، فى: كتاب الصيد والذبائح. سنن الدارقطنى ٤/ ٢٦٧، ٢٦٩.(٧) فى ب: "ذكاة".