…dessen Verbot hin. Was den Krokodil betrifft, so wurde über dieses überliefert, was darauf hindeutet, dass es nicht gegessen wird. Al-Awza'i sagte: Es besteht kein Einwand dagegen für denjenigen, der danach Verlangen hat. Ibn Hamid sagte: Weder das Krokodil noch der Kawsaj (Schwertfisch/Sägerochen) (13) werden gegessen; denn beide fressen Menschen. Es wurde von Ibrahim al-Nakha'i oder jemand anderem (14) überliefert, dass er sagte: Sie pflegten Raubtiere des Meeres ebenso zu verabscheuen wie Raubtiere des Landes. Dies liegt am Verbot des Propheten (Friede und Segen seien auf ihm) bezüglich jedes Raubtieres mit Reißzähnen. Abu 'Ali al-Najjad sagte: Was als Gegenstück auf dem Land verboten ist, das ist auch im Meer verboten, wie der Seehund (Seehund/Seehund), das Schwein des Meeres und der Mensch des Meeres. Dies ist auch die Auffassung von al-Layth, außer (15) bezüglich des Seehundes, denn er hält den Seehund des Landes und des Meeres für erlaubt. Abu Hanifa sagte: Nichts außer dem Fisch ist erlaubt. Malik sagte: Alles, was sich im Meer befindet, ist erlaubt, aufgrund der Allgemeingültigkeit des Wortes Allahs des Erhabenen: {Euch ist das Wild des Meeres und dessen Nahrung erlaubt}.
Abschnitt: Der Seehund ist erlaubt, und al-Hasan ibn 'Ali (möge Allah mit ihm zufrieden sein) bestieg einen Sattel, auf dem sich ein Leder von Seehundfellen befand. Dies ist die Auffassung von Malik, al-Shafi'i und al-Layth. Dies wird auch durch die Aussage von al-Sha'bi und al-Awza'i nahegelegt. Bei Abu Hanifa ist er nicht erlaubt. Dies ist auch die Auffassung von Abu 'Ali al-Najjad und einigen Gefährten von al-Shafi'i. Unser Beweis ist die Allgemeingültigkeit des Verses und des Berichts. 'Abd Allah sagte: Ich fragte meinen Vater über den Seehund, da sagte er: Yahya ibn Sa'id berichtete uns von Ibn Jurayj, von 'Amr ibn Dinar und Abu al-Zubayr, dass sie Shurayh, einen Mann (16), der den Propheten (Friede und Segen seien auf ihm) noch miterlebte, sagen hörten: Alles im Meer ist bereits geschlachtet. Er sagte: Ich erwähnte dies gegenüber 'Ata', und er sagte: Was den Vogel betrifft, so schlachten wir ihn. Und Abu 'Abd Allah sagte: Den Seehund schlachten wir.
Abschnitt: Es wurde zu Abu 'Abd Allah gesagt: Ist der Jirri (Aal) (17) verabscheuungswürdig? Er sagte: Nein, bei Allah, wie könnten wir etwas gegen den Aal haben? 'Ali, al-Hasan, Malik, al-Shafi'i, Abu Thawr, die Anhänger der Vernunft (Ashab al-Ra'y) und die übrigen Gelehrten gewährten hierin eine Erleichterung.
= Kapitel über das, dessen Töten verboten ist, aus dem Buch der Jagd. Sunan Ibn Majah 2/1074. Und al-Darimi, in: Kapitel über das Verbot, Frösche zu töten..., aus dem Buch der Schlachtopfer. Sunan al-Darimi 2/88. Und Imam Ahmad, in: al-Musnad 3/453. (13) Der Kawsaj: Ein Fisch, dessen Rüssel wie eine Säge geformt ist. (14) In M: "und jemand anderem". (15) Aus M entfallen. (16) In B und M: "ein Mann". (17) Al-Jirri: Eine Fischart.