als wenn er darin verendet wäre. Von ihm gibt es eine dritte Überlieferung: Was seinem Ursprung nach Wasser ist, wie der aus Datteln gewonnene Essig, stößt die Unreinheit von sich ab, wenn es eine große Menge ist, während das, was nicht seinem Ursprung nach Wasser ist, dies nicht tut. Al-Marwazi sagte: Ich fragte Abu 'Abd Allah: Was ist, wenn Unreinheit in Essig oder Dattelsirup (Dibs) fällt? Er antwortete: Was den Essig betrifft, so ist sein Ursprung Wasser; er kehrt dazu zurück, Wasser zu sein, wenn darauf (entsprechendes) eingewirkt wird. Ibn Mas'ud sagte bezüglich einer Maus, die in Fett fiel: Vom Kadaver ist lediglich sein Fleisch und sein Blut verboten (3). Unser Argument ist das, was Abu Huraira (möge Allah mit ihm zufrieden sein) vom Propheten (Friede und Segen seien auf ihm) überlieferte, als er nach einer Maus gefragt wurde, die in Fett fiel (4): "Wenn es fest ist, nehmt sie (5) und das, was um sie herum ist, und werft es weg. Wenn es jedoch flüssig ist, dann nähert euch ihm nicht" (6). Zudem ist etwas anderes als Wasser nicht reinigend, daher stößt es die Unreinheit nicht von sich ab. Das Urteil über den festen Zustand haben wir bereits zuvor erwähnt. Es gibt unterschiedliche Überlieferungen bezüglich der Verwendung von unreinem Öl als Lichtquelle; die Mehrheit der Überlieferungen erlaubt dies, da Ibn 'Umar anordnete, es als Lichtquelle zu verwenden. Es ist zudem zulässig, damit ein Schiff einzustreichen. Dies ist die Auffassung von al-Shafi'i. Von Ahmad wird überliefert, dass die Verwendung als Lichtquelle nicht zulässig ist. Dies ist auch die Auffassung von Ibn al-Mundhir, da der Prophet (Friede und Segen seien auf ihm) nach den Fetten von Kadavern gefragt wurde, mit denen Schiffe bestrichen, Leder eingerieben und die Menschen als Lichtquelle genutzt werden: "Nein, das ist verboten" (7). Dies ist in seiner Bedeutung. Unser Argument ist, dass es sich um Öl handelt, dessen Nutzen ohne Schaden möglich ist, weshalb es erlaubt ist, genau wie bei reinem Öl. Es ist vom Propheten (Friede und Segen seien auf ihm) bezüglich des Teigs überliefert, der mit Wasser aus den Brunnen von Thamud geknetet wurde, dass er ihnen den Verzehr untersagte und sie anwies, es den Lasttieren (8) zu verfüttern. Dieses Öl ist kein Kadaver und gehört nicht zu deren Fetten, daher bezieht sich der Bericht darauf. Wenn dies feststeht, so soll man es als Lichtquelle auf eine Weise nutzen, bei der man es nicht berührt und seine Unreinheit nicht auf einen übergeht: Entweder man gibt das Öl in ein Gefäß mit einem Ausguss und gießt davon in die Lampe, ohne es zu berühren, oder man lässt auf dem Kopf des Kruges, der das Öl enthält, eine durchlöcherte Lampe oder eine Leuchte mit einem Loch, versiegelt es auf dem Gefäßhals mit Lehm oder Wachs, und wann immer das Öl der Lampe abnimmt, gießt man etwas hinein, sodass das Öl aufsteigt und die Lampe füllt, oder Ähnliches.
(3) Überliefert von Ibn Abi Shaiba, im: Kapitel darüber, was sie über eine Maus sagten, die in Fett fällt, aus dem Buch der 'Aqiqah. Al-Musannaf 8/282. (4) Im Original, A und B: "fällt" (taqa'u). (5) Im Original, A und B: "sie nahmen" (akhaduha) [Anm. d. Übers.: dies bezieht sich auf die grammatikalische Differenz im Original]. (6) Die Quellenangabe hierzu erfolgte bereits in: 1/44. (7) Die Quellenangabe hierzu erfolgte bereits in: 1/54, 55, 6/321. (8) Überliefert von al-Bukhari, im: Kapitel zur Aussage Allahs des Erhabenen: {Und zu Thamud ihren Bruder Salih}, aus dem Buch der Propheten. Sahih al-Bukhari 4/181. Und Muslim, im: Kapitel: Tretet nicht in die Wohnstätten derjenigen ein, die sich selbst Unrecht taten..., aus dem Buch der Askese. Sahih Muslim 4/2286. Und Imam Ahmad, im: Musnad 2/117.