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Al-Mughnī von Ibn Qudāma – Edition al-Turkī
Band 13 · Seite 351Abschnitt

Übersetzung · DE

geringe Menge davon, ist der Verzehr zulässig, da der Grundsatz die Erlaubnis ist und der Grund, aus dem das Schädliche verpönt wurde (21), hier nicht zutrifft, weshalb es nicht verpönt ist.

Abschnitt: Es ist verpönt, Zwiebeln, Knoblauch, Lauch und Rettich sowie alles, was einen unangenehmen Geruch hat, aufgrund dieses Geruchs zu essen, unabhängig davon, ob man die Moschee betreten möchte oder nicht, da der Prophet (Friede und Segen seien auf ihm) sagte: "Die Engel werden durch das belästigt, durch das auch die Menschen belästigt werden." Überliefert von Ibn Majah (22). Wenn jemand davon gegessen hat, soll er sich der Moschee nicht nähern, gemäß der Aussage des Propheten (Friede und Segen seien auf ihm): "Wer von diesen beiden Pflanzen gegessen hat, der soll sich unserer Gebetsstätte nicht nähern." In einer Überlieferung: "...der soll sich uns in unseren Moscheen nicht nähern." Überliefert von al-Tirmidhi (23), der sagte: Ein hasan sahih Hadith. Ihr Verzehr ist jedoch nicht verboten, denn Abu Ayyub berichtete, dass der Prophet (Friede und Segen seien auf ihm) ihm Essen schickte, von dem der Prophet selbst nicht aß. Als er ihn darauf ansprach, sagte der Prophet (Friede und Segen seien auf ihm): "Darin ist Knoblauch." Da fragte er: O Gesandter Allahs, ist er etwa verboten? Er antwortete: "Nein, aber ich verabscheue ihn aufgrund seines Geruchs." Al-Tirmidhi (24) sagte: Dies ist ein hasan sahih Hadith. Es wurde zudem überliefert (25), dass der Prophet (Friede und Segen seien auf ihm) zu 'Ali sagte: "Iss den Knoblauch, denn wäre es nicht so, dass [der Engel zu mir kommt] (26), hätte ich ihn gegessen" (27). Der Verzehr wurde lediglich untersagt, damit man die Menschen nicht durch seinen Geruch belästigt, weshalb auch das Betreten der Moscheen verboten wurde. Wenn jemand dennoch in die Moschee kommt, ist ihm dies verpönt, aber nicht verboten, denn al-Mughira ibn Shu'ba berichtete: Ich hatte Knoblauch gegessen und kam zum Gebetsplatz des Gesandten Allahs (Friede und Segen seien auf ihm). Ich hatte bereits eine Rak'a verpasst, und als ich die Moschee betrat, nahm der Gesandte Allahs (Friede und Segen seien auf ihm) den Geruch von Knoblauch wahr. Als er sein Gebet beendet hatte, sagte er: "Wer von dieser Pflanze gegessen hat, der soll sich uns nicht nähern, bis ihr Geruch verflogen ist." Ich kam zu ihm und sagte: O Gesandter Allahs, reiche mir deine Hand. Er fuhr mit seiner Hand in den Ärmel meines Hemdes bis zu meiner Brust, und als er merkte, dass ich eine Bandage um die Brust trug, sagte er: "Du hast einen Grund." Überliefert von Abu Dawud (28). Es wurde von Ahmad überliefert, dass man sich damit versündigt, weil der äußere Anschein des Verbots auf eine Verpflichtung (Tahrim) hindeutet und weil das Belästigen der Muslime verboten ist, was hier der Fall ist.

Anmerkungen

(21) In M ist der Zusatz: "wa-huwa". (22) In: Kapitel über das Essen von Knoblauch, Zwiebeln und Lauch, aus dem Buch über Speisen. Sunan Ibn Majah 2/1116. Ebenso überliefert von Muslim, in: Kapitel über das Verbot für denjenigen, der Knoblauch, Zwiebeln oder Lauch oder ähnliches gegessen hat, aus dem Buch über die Moscheen. Sahih Muslim 1/394, 395. Und al-Nasa'i, in: Kapitel über denjenigen, dem der Zutritt zur Moschee verwehrt wird?, aus dem Buch über die Moscheen. al-Mujtaba 2/34. (23) Die Quellenangabe wurde bereits erwähnt in: 2/594. Hinzuzufügen ist: Überliefert von al-Tirmidhi, in: Kapitel darüber, was über die Verpöntheit des Essens von Knoblauch und Zwiebeln überliefert wurde, aus den Kapiteln über Speisen. 'Aridat al-Ahwadhi 7/312. (24) Im vorherigen Kapitel. 'Aridat al-Ahwadhi 7/312, 313. Ebenso überliefert von Muslim, in: Kapitel über die Erlaubnis, Knoblauch zu essen, ..., aus dem Buch über Getränke. Sahih Muslim 3/1623. Und Imam Ahmad, im Musnad 5/94, 95, 416, 417. (25) In M: "wa-qad ruwiya". (26) Im Original: "al-mala'ikatu ta'tini". (27) Überliefert von Abu Nu'aym, in al-Hilya 8/357. Al-Suyuti erwähnte im al-Jami' al-Kabir 1/628, dass Abu Bakr dies in al-Ghaylaniyyat überlieferte.

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