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Al-Mughnī von Ibn Qudāma – Edition al-Turkī
Band 13 · Seite 356Abschnitt

Übersetzung · DE

Allahs, iss mit deiner Rechten und iss von dem, was dir nahe ist.“ Er sagte: Seitdem esse ich stets so. [Vereint überliefert, und] (51) es wurde von Ibn Maja mit ähnlicher Bedeutung überliefert, sowie von Abu Dawud (52). Imam Ahmad (53) überlieferte mit seiner Überlieferungskette von Abu Huraira, dass er sagte: Ich kenne ihn nur vom Propheten (Friede und Segen seien auf ihm), dass er sagte: „Der essende Dankbare hat den gleichen (Lohn) wie der fastende Geduldige.“ Ahmad sagte: Die Bedeutung ist, dass er, wenn er isst und trinkt, Allah dankt und Ihn für das preist, was Er ihm beschert hat. Und von 'A'ischa, dass der Gesandte Allahs (Friede und Segen seien auf ihm) sagte: „Wenn einer von euch isst, soll er den Namen Allahs nennen. [Und wenn er vergisst, den Namen Allahs zu nennen] (54) am Anfang, so soll er sagen: 'Im Namen Allahs, am Anfang und am Ende'.“ Abu Dawud überlieferte ihn (55). Und von Mu'adh ibn Anas, vom Gesandten Allahs (Friede und Segen seien auf ihm), er sagte: „Wer ein Essen verzehrt und dann sagt: 'Gepriesen sei Allah, der [mich hiermit gespeist und mir dies ohne mein Zutun und ohne meine Kraft beschert hat', dem wird seine vorangegangene Sünde vergeben.“ Und von Abu Sa'id, der sagte: Wenn der Prophet (Friede und Segen seien auf ihm) ein Essen verzehrte, sagte er: „Gepriesen sei Allah, der] (54) uns gespeist, uns zu trinken gegeben und uns zu Muslimen gemacht hat.“ Und von Abu Umama, dass der Prophet (Friede und Segen seien auf ihm), wenn sein Essen oder das, was vor ihm stand, weggeräumt wurde, sagte: „Gepriesen sei Allah, mit viel Lobpreis, gesegnet darin, weder für unzureichend befunden noch verlassen.“ Überliefert wurden diese von Ibn Maja (56).

Abschnitt: Man soll mit der Rechten essen und mit ihr trinken, aufgrund dessen, was Ibn 'Umar vom Propheten (Friede und Segen seien auf ihm) überlieferte: „Wenn einer von euch isst, soll er mit seiner Rechten essen, und wenn er trinkt, soll er mit seiner Rechten trinken; denn der Satan isst mit seiner Linken und trinkt mit seiner Linken.“ Überliefert von Muslim, Abu Dawud und Ibn Maja (57). Es ist empfohlen, mit drei Fingern zu essen, aufgrund dessen, was Ka'b ibn Malik überlieferte: Er sagte, der Gesandte Allahs (Friede und Segen seien auf ihm) pflegte mit drei

Anmerkungen

(51) Fehlt in M. (52) Die Quellenangabe wurde bereits zuvor erwähnt, in: 10/213. (53) In: al-Musnad 2/283, 289. Ebenso überliefert von al-Tirmidhi, in: Kapitel: 'Haddathana Ishaq ibn Musa al-Ansari...', aus den Kapiteln über die Beschreibung des Jüngsten Gerichts. 'Aridat al-Ahwadhi 9/301. Und von Ibn Maja, in: Kapitel über denjenigen, der sagte: 'Der essende Dankbare ist wie der fastende Geduldige', aus dem Buch über das Fasten. Sunan Ibn Maja 1/561. (54) Fehlt in B. Korrektur der Überlegung. (55) Die Quellenangabe wurde bereits zuvor erwähnt, in: 10/213. (56) Die Quellenangabe wurde bereits zuvor erwähnt, in: 10/216. (57) Die Quellenangabe wurde bereits zuvor erwähnt, in: 10/213. Wir haben ihn bei Ibn Maja nicht gefunden.

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