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Al-Mughnī von Ibn Qudāma – Edition al-Turkī
Band 13 · Seite 361Abschnitt

Übersetzung · DE

unseren Gebetsplatz nicht zu nahe" (2). Und von Mikhnaf ibn Sulaim, dass der Prophet (Friede und Segen seien auf ihm) sagte: "O ihr Menschen, für jede Hausgemeinschaft ist in jedem Jahr ein Opfertier und eine 'Atira (Schlachtung im Monat Radschab) bestimmt" (3). Unsere Gegenbeweise stützen sich auf das, was al-Daraqutni (4) mit seinem Isnad von Ibn 'Abbas vom Propheten (Friede und Segen seien auf ihm) überlieferte: "Drei Dinge wurden mir zur Pflicht gemacht, während sie für euch freiwillig (Tattawu') sind." In einer Überlieferung heißt es: "Das Witr-Gebet, das Opfertier (an-Nahr) und die zwei Rak'a des Morgengebets (Fadschr)." Ferner, weil der Prophet (Friede und Segen seien auf ihm) sagte: "Wer beabsichtigt zu opfern, und die zehn Tage (von Dhul-Hiddscha) beginnen, der soll nichts von seinem Haar oder seiner Haut entfernen." Dies überlieferte Muslim (5). Er knüpfte dies an die Absicht, eine Verpflichtung jedoch wird nicht an die Absicht geknüpft. Zudem handelt es sich um ein Schlachttier, dessen Fleisch zu verteilen nicht verpflichtend ist, daher ist es nicht verpflichtend, wie bei der 'Aqiqa. Was nun ihren Hadith betrifft, so haben ihn die Hadith-Gelehrten als schwach eingestuft. Ferner deuten wir ihn im Sinne einer nachdrücklichen Empfehlung, so wie er sagte: "Das Freitags-Ghusl ist verpflichtend für jeden Pubertierenden" (6). Und er sagte: "Wer von diesen beiden Bäumen isst, der komme unserem Gebetsplatz nicht zu nahe" (7). Es wurde von Ahmad bezüglich der Waisen überliefert: Ihr Vormund soll für sie opfern, wenn er wohlhabend ist. Dies ist jedoch im Sinne einer Erweiterung am Festtag zu verstehen, nicht als eine Verpflichtung.

Abschnitt: Das Opfertier ist besser als eine Spende (Sadaqa) in gleicher Höhe. Dies hat Ahmad explizit so festgelegt. Dies ist auch die Auffassung von Rabi'a und Abu al-Zinad. Von Bilal wurde überliefert, dass er sagte: "Es macht mir nichts aus, außer einem Hahn zu opfern, und ihn einer Waise zuzuwenden, deren Mund staubbedeckt ist; das ist mir lieber, als ein Opfertier zu schlachten" (8). Dies vertraten auch al-Schu'bi und Abu Thawr. 'A'ischa sagte: "Dass ich meinen Ring hier spende, ist mir lieber, als dass ich tausend (Tiere) zum Hause (der Kaaba) als Hadj-Opfer sende." Unsere Ansicht ist, dass der Prophet (Friede und Segen seien auf ihm) opferte, ebenso wie die Kalifen nach ihm. Hätten sie gewusst, dass die Spende besser sei, wären sie darauf ausgewichen. 'A'ischa berichtete, dass der Prophet (Friede und Segen seien auf ihm) sagte: "Keine Tat des Sohnes Adams am Tag des Opferfestes ist bei Allah beliebter als das Vergießen von Blut. Wahrlich, es (das Tier) wird am Tag der Auferstehung mit seinen Hörnern, Hufen und Haaren erscheinen. Das Blut erreicht bei Allah, dem Erhabenen, einen Ort, bevor es auf den Boden trifft, also seid großzügig damit." Dies überlieferte Ibn Madscha (9). Zudem führt das Bevorzugen der Spende gegenüber dem Opfertier dazu, eine Sunna zu unterlassen, die der Gesandte Allahs (Friede und Segen seien auf ihm) eingeführt hat. Was die Aussage von 'A'ischa betrifft, so bezieht sie sich auf das Hadj-Opfer (Hadi) und nicht auf das reguläre Opfertier (Udhiya), und darin liegt kein Widerspruch.

Anmerkungen

(2) Überliefert von Ibn Madscha, in: Kapitel "Sind Opfertiere verpflichtend oder nicht?", aus dem Buch der Opfertiere. Sunan Ibn Madscha 2/1044. Und von Imam Ahmad, in: al-Musnad 2/321. (3) Überliefert von Abu Dawud, in: Kapitel "Was über die Verpflichtung der Opfertiere überliefert wurde", aus dem Buch der Opfertiere. Sunan Abi Dawud 2/84. Al-Tirmidhi, in: Kapitel "Es berichtete uns Ahmad ibn Mani'...", aus den Kapiteln über das Opfertier. 'Aridat al-Ahwadhi 6/317. Al-Nasa'i, in: Buch des Fara' und 'Atira. al-Mudschtaba 7/148. Ibn Madscha, in: Kapitel "Sind Opfertiere verpflichtend oder nicht?", aus dem Buch der Opfertiere. Sunan Ibn Madscha 2/1045. Und Imam Ahmad, in: al-Musnad 4/215, 5/76. Die 'Atira ist das, was die Leute die Radschabiyya nennen. (4) In: Kapitel "Über die Beschreibung des Witr-Gebets und dass es keine Pflicht ist...", aus dem Buch Witr. Sunan al-Daraqutni 2/21. Ebenso überliefert von Imam Ahmad, in: al-Musnad 1/231. (5) In: Kapitel "Das Verbot für denjenigen, der in die zehn Tage von Dhul-Hiddscha eintritt und opfern will, seine Haare zu kürzen...", aus dem Buch der Opfertiere. Sahih Muslim 3/1565. Ebenso überliefert von Abu Dawud, in: Kapitel "Der Mann, der während der zehn Tage etwas von seinem Haar kürzt, obwohl er opfern will", aus dem Buch der Opfertiere. Sunan Abi Dawud 2/85. Al-Nasa'i, im ersten Buch der Opfertiere. al-Mudschtaba 7/187. (6) Quellenangabe bereits zuvor erwähnt, in: 3/225. (7) Quellenangabe bereits zuvor erwähnt, in: 2/594.

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