dessen Mund staubbedeckt ist; das ist mir lieber, als ein Opfertier zu schlachten" (8). Dies vertraten auch al-Schu'bi und Abu Thawr. 'A'ischa sagte: "Dass ich meinen Ring hier spende, ist mir lieber, als dass ich tausend (Tiere) zum Hause (der Kaaba) als Hadj-Opfer sende." Unsere Ansicht ist, dass der Prophet (Friede und Segen seien auf ihm) opferte, ebenso wie die Kalifen nach ihm. Hätten sie gewusst, dass die Spende besser sei, wären sie darauf ausgewichen. 'A'ischa berichtete, dass der Prophet (Friede und Segen seien auf ihm) sagte: "Keine Tat des Sohnes Adams am Tag des Opferfestes ist bei Allah beliebter als das Vergießen von Blut. Wahrlich, es (das Tier) wird am Tag der Auferstehung mit seinen Hörnern, Hufen und Haaren erscheinen. Das Blut erreicht bei Allah, dem Erhabenen, einen Ort, bevor es auf den Boden trifft, also seid großzügig damit." Dies überlieferte Ibn Madscha (9). Zudem führt das Bevorzugen der Spende gegenüber dem Opfertier dazu, eine Sunna zu unterlassen, die der Gesandte Allahs (Friede und Segen seien auf ihm) eingeführt hat. Was die Aussage von 'A'ischa betrifft, so bezieht sie sich auf das Hadj-Opfer (Hadi) und nicht auf das reguläre Opfertier (Udhiya), und darin liegt kein Widerspruch.
1749 - Frage; Er sagte: "Wer beabsichtigt zu opfern, und die zehn Tage (von Dhul-Hiddscha) beginnen, der soll nichts von seinem Haar oder seiner Haut entfernen."
Der Wortlaut deutet auf ein Verbot des Haareschneidens hin. Dies ist die Auffassung einiger unserer Gelehrten (Hanbaliten). Ibn al-Mundhir führte dies auf Ahmad, Ishaq und Sa'id ibn al-Musayyab zurück. Der Qadi und eine Gruppe unserer Gelehrten sagten: Es ist verpönt (Makruh), nicht verboten. Dies ist auch die Ansicht von Malik und al-Schafi'i, basierend auf der Aussage von 'A'ischa: "Ich pflegte die Halsbänder der Opfertiere des Gesandten Allahs (Friede und Segen seien auf ihm) zu flechten, dann legte er sie ihnen eigenhändig an und schickte sie fort, und für ihn war nichts verboten, was Allah ihm erlaubt hatte, bis das Opfertier geschlachtet wurde." (Dies ist konsensual überliefert) (1). Abu Hanifa sagte: Das ist nicht verpönt, denn für ihn sind der eheliche Verkehr und das Tragen von Kleidung nicht verboten, daher ist ihm das Schneiden der Haare und das Kürzen der Nägel nicht verpönt, so wie wenn er nicht beabsichtigen würde zu opfern. Unser Gegenargument ist das, was Umm Salama vom Gesandten Allahs (Friede und Segen seien auf ihm) überlieferte, dass er sagte: "Wenn die zehn Tage beginnen und einer von euch opfern will, so soll er nichts von seinem Haar oder seinen Nägeln entfernen, bis er opfert." Dies überlieferte Muslim (2). Das Erfordernis des Verbots ist die Unzulässigkeit (Tahrim), und dies widerlegt den Analogieschluss (Qiyas) und entkräftet ihn (3). Ihr Hadith ist allgemein gehalten, während unser Hadith spezifisch (khas) ist, weshalb er vorzuziehen ist...
(8) Überliefert von 'Abd al-Razzaq, in: Kapitel "Opfertiere", aus dem Buch der Riten (Manasik). al-Musannaf 4/385. (9) In: Kapitel "Der Lohn des Opfertieres", aus dem Buch der Opfertiere. Sunan Ibn Madscha 2/1045. Ebenso überliefert von al-Tirmidhi, in: Kapitel "Was über den Vorzug des Opfertieres überliefert wurde", aus den Kapiteln über das Opfertier. 'Aridat al-Ahwadhi 6/289. (1) Quellenangabe bereits zuvor erwähnt, in: 5/454, 455. (2) Quellenangabe bereits zuvor erwähnt, auf der vorherigen Seite.