‘Abbas, ‘A’ischa – möge Allah mit ihnen zufrieden sein. Dies ist auch die Auffassung von ‘Ata’, Tawus, Salim, al-Hasan, ‘Amr ibn Dinar, al-Thawri, al-Awza’i, al-Schafi’i, Abu Thawr und den Anhängern der Lehrmeinung (Ashab al-Ra’y). Von ‘Umar wurde überliefert, dass er sagte: Ein einzelnes Tier genügt nicht für sieben Personen. Ähnlich ist die Auffassung von Malik. Ahmad sagte: Ich kenne niemanden, der dies als erlaubt ansieht, außer Ibn ‘Umar. Von Sa’id ibn al-Musayyab wird überliefert, dass ein ausgewachsenes Tier (Djazur) für zehn und ein Rind für sieben Personen genügt. Dies vertrat auch Ishaq, aufgrund dessen, was Rafi’ überlieferte, dass der Prophet (Friede und Segen seien auf ihm) teilte und zehn Schafe einem Kamel gleichsetzte. Dies ist übereinstimmend überliefert (2). Von Ibn ‘Abbas wird überliefert, dass er sagte: Wir waren mit dem Gesandten Allahs (Friede und Segen seien auf ihm) auf einer Reise, als das Opferfest (Adha) eintrat. Da beteiligten wir uns an einem Kamel für zehn Personen und einem Rind für sieben Personen. Dies überlieferte Ibn Madscha (3). Unser Beweis ist das, was Dschabir überlieferte, er sagte: Wir schlachteten in al-Hudaibiyya mit dem Propheten (Friede und Segen seien auf ihm) das Kamel für sieben Personen und das Rind für sieben Personen (4). Er sagte zudem: Wir vollzogen die Umra (Tamattu’) mit dem Gesandten Allahs (Friede und Segen seien auf ihm), da schlachteten wir das Rind
(2) Herausgegeben von al-Bukhari im Kapitel über die Verteilung der Kriegsbeute, Kapitel: Wer zehn (Schafe) gleichsetzte, aus dem Buch der Gesellschaft, sowie im Kapitel über denjenigen, der die Beute während seines Feldzugs und seiner Reise verteilt, und im Kapitel über das, was beim Schlachten von Kamelen und Schafen verpönt ist, aus dem Buch des Dschihad, und im Kapitel über die Nennung des Namens Allahs beim Schlachten. Sahih al-Bukhari 3/181, 185, 4/89, 91, 7/118. Muslim im Kapitel über die Zulässigkeit des Schlachtens mit allem, was Blut fließen lässt, aus dem Buch der Opfertiere (Adahi). Sahih Muslim 3/1559. Ebenso herausgegeben von Abu Dawud im Kapitel über das Schlachten mit einem Kieselstein, aus dem Buch der Opfertiere. Sunan Abi Dawud 2/92. At-Tirmidhi im Kapitel, was über die Verpöntheit der Plünderung überliefert wurde, aus den Kapiteln der Siyar. Aridat al-Ahwadhi 7/101. An-Nasa’i im Kapitel über das zahme Tier, das scheu wird, aus dem Buch der Jagd und der Schlachtungen. Al-Mudschtaba 7/169. Und Ibn Madscha im Kapitel: Wie viele Schafe genügen für ein Kamel?, aus dem Buch der Opfertiere. Sunan Ibn Madscha 2/1048. (3) Im Kapitel: Für wie viele Personen genügt ein Kamel und ein Rind?, aus dem Buch der Opfertiere. Sunan Ibn Madscha 2/1047. Ebenso herausgegeben von Abu Dawud im Kapitel über Rinder und Kamele, für wie viele sie genügen?, aus dem Buch der Opfertiere. Sunan Abi Dawud 2/89. At-Tirmidhi im Kapitel, was über die Beteiligung an einem Kamel und einem Rind überliefert wurde, aus den Kapiteln der Hadsch. Aridat al-Ahwadhi 4/138. (4) Herausgegeben von Muslim im Kapitel über die Beteiligung am Hadsch-Opfertier (Hady), aus dem Buch des Hadsch. Sahih Muslim 2/955. Ebenso herausgegeben von Abu Dawud im Kapitel über Rinder und Kamele, für wie viele sie genügen?, aus dem Buch der Opfertiere. Sunan Abi Dawud 2/89. At-Tirmidhi im Kapitel, was über die Beteiligung an einem Kamel und einem Rind überliefert wurde, aus den Kapiteln der Hadsch, und im Kapitel über die Beteiligung am Opfertier, aus den Kapiteln der Opfertiere. Aridat al-Ahwadhi 1/136, 137, 6/302. Ibn Madscha im Kapitel: Für wie viele Personen genügt ein Kamel und ein Rind?, aus dem Buch der Opfertiere. Sunan Ibn Madscha 2/1047. Ad-Darimi im Kapitel: Das Kamel für sieben und das Rind für sieben, aus dem Buch der Opfertiere. Sunan ad-Darimi 2/78. Imam Malik im Kapitel über die Partnerschaft bei Opfertieren, aus dem Buch der Opfertiere. Al-Muwatta 2/486. Imam Ahmad im Musnad 3/293, 294, 316, 353, 396. (5) Fehlt in B. Übertragung der Betrachtung.